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| OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13 |
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§ 26 BeamtStG; § 110 NBG
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizebeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und bei einer fehlenden Fähigkeit zur Ausübung eines Innendienstes auf Grund dieser Erkrankung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtStG § 26; NBG § 110
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizebeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und bei einer fehlenden Fähigkeit zur Ausübung eines Innendienstes auf Grund dieser Erkrankung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizebeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und bei einer fehlenden Fähigkeit zur Ausübung eines Innendienstes auf Grund dieser Erkrankung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 19.07.2011 - 2 A 4108/09
- OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
- BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04
Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
Es bedarf gemäß § 110 NBG sowohl der Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit als auch der allgemeinen Dienstunfähigkeit, um einen niedersächsischen Polizeivollzugsbeamten in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen (wie BVerwG, Urteil vom 3.3.2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 12, zum Landesrecht Nordrhein-Westfalens).Polizeidienstfähig ist ein Beamter, wenn er die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für sämtliche Funktionen der Laufbahnen der Fachrichtung Polizei erfüllt und demzufolge zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung auf allen entsprechenden Dienstposten einsetzbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9 f.).
Es kommt nicht mehr darauf an, ob der Beamte den Anforderungen aller Funktionen seiner Laufbahn in vollem Umfang genügt, sondern es ist maßgeblich, ob der Beamte auf Dauer weiterhin innerhalb seiner Laufbahn auf einem Dienstposten, der keine besonderen Anforderungen an die Gesundheit des Dienstposteninhabers stellt, verwendet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.2005, a. a. O., Rn. 10 ff., zu der vergleichbaren Regelung des § 194 Abs. 1 LBG NRW a. F.; ebenso Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 8.9.1997, LT-Drs.
Im Unterschied zu dem allgemeinen Maßstab belässt § 110 2. Halbsatz NBG dem Dienstherrn allerdings einen erweiterten Spielraum, ob er eine entsprechende Verwendungsentscheidung trifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.2005, a. a. O., Rn. 13).
Rn. 27 Aus dieser gesetzlichen Systematik und insbesondere den unterschiedlichen Maßstäben - der vollen Verwendungsfähigkeit im Polizeivollzugsdienst einerseits und der eingeschränkten Verwendungsfähigkeit bezogen auf einen einzelnen dem Amt zugeordneten Dienstposten andererseits - ergibt sich zugleich, dass der Dienstherr gehalten ist, mindestens implizit Feststellungen sowohl zur Polizeidienstfähigkeit als auch zur allgemeinen Dienstfähigkeit zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.2005, a. a. O., Rn. 12;… Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 C 7.11 -, juris Rn. 12, 25;… Plog/Wiedow, BBG, Band 6, § 110 NBG Rn. 11 ;… ebenso zu der Vorgängerfassung des § 226 NBG a. F. H. Sommer, in: Sommer/Konert/Sommer, NBG, 2001, § 226 Rn. 2;… zu der vergleichbaren Vorschrift des § 116 LBG NRW auch Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 116 LBG NRW Rn. 37 ).
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
Der Beamte ist weiterhin dienstfähig, wenn ein geeigneter Dienstposten entweder für ihn freigemacht oder durch organisatorische Änderungen eingerichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - BVerwG 2 C 73.08 -, juris Rn. 14 f.). - BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 7.11
Polizeivollzugsbeamter; Dienstunfähigkeit; Polizeidienstunfähigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
Rn. 27 Aus dieser gesetzlichen Systematik und insbesondere den unterschiedlichen Maßstäben - der vollen Verwendungsfähigkeit im Polizeivollzugsdienst einerseits und der eingeschränkten Verwendungsfähigkeit bezogen auf einen einzelnen dem Amt zugeordneten Dienstposten andererseits - ergibt sich zugleich, dass der Dienstherr gehalten ist, mindestens implizit Feststellungen sowohl zur Polizeidienstfähigkeit als auch zur allgemeinen Dienstfähigkeit zu treffen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3.3.2005, a. a. O., Rn. 12; Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 C 7.11 -, juris Rn. 12, 25;… Plog/Wiedow, BBG, Band 6, § 110 NBG Rn. 11 ;… ebenso zu der Vorgängerfassung des § 226 NBG a. F. H. Sommer, in: Sommer/Konert/Sommer, NBG, 2001, § 226 Rn. 2;… zu der vergleichbaren Vorschrift des § 116 LBG NRW auch Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 116 LBG NRW Rn. 37 ).
- OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12
Möglichkeiten zur anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten vor der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
Die Prüfung einer anderweitigen Verwendung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn der Beamte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand tatsächlich anderweitig verwendbar ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.1.2013 - 5 LA 228/12 -, juris Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
Rn. 30 Die Entscheidung über die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 45 NBG aufgrund eines ärztlichen Gutachtens (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3.8.2012 - 5 LB 234/10 -, juris Rn. 41). - OVG Niedersachsen, 09.03.2007 - 5 LA 258/06
Versetzung einer verbeamteten Lehrerin in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13
Stützt sich dieser bei der Beantwortung der Frage, ob eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit des Beamten beeinträchtigt, auf die Erkenntnisse eines Amtsarztes, kommt dem Amtsarzt aufgrund seiner besseren Kenntnisse hinsichtlich der Belange der öffentlichen Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten sowie seiner größeren Erfahrung bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit ein Vorrang zu, es sei denn, es liegen privatärztliche detaillierte gegenteilige Feststellungen zur Frage der Dienstfähigkeit vor (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.3.2007 - 5 LA 258/06 -, juris Rn. 13).
- VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
Dienstunfähigkeit; Fürsorgepflicht; Mitverschulden; Mobbing; Zurruhesetzung
Maßstab für die Frage der Dienstfähigkeit ist bei behinderten ebenso wie bei nichtbehinderten Beamten, ob sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2013 - 5 LB 99/13 - Rn. 38, zitiert nach juris).Die Prüfung einer anderweitigen Verwendung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn der Beamte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand tatsächlich anderweitig verwendbar ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2013, a.a.O., Rn. 40 unter Hinweis auf Beschluss vom 16.01.2013 - 5 LA 228/12 -, juris Rn. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 6 A 371/12
Berufung eines Kriminalhauptkommissars i.R.e. Klage gegen seine Versetzung in den …
Rn. 113 Vgl. (zum niedersächsischen Landesrecht) OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juli 2013 - 5 LB 99/13 -, juris, Rn. 24 ff. - VGH Hessen, 26.05.2026 - 1 A 417/26
Prognosezeitraum zur Beurteilung der Verwaltungsdienstfähigkeit eines …
Rn. 32 Der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, welches aus der gesetzlichen Systematik und insbesondere den unterschiedlichen Maßstäben - der vollen Verwendungsfähigkeit im Polizeivollzugsdienst einerseits und der eingeschränkten Verwendungsfähigkeit bezogen auf einen einzelnen dem Amt zugeordneten Dienstposten andererseits - ableitet, dass der Dienstherr gehalten ist, mindestens implizit Feststellungen sowohl zur Polizeidienstfähigkeit als auch zur allgemeinen Dienstfähigkeit zu treffen, weil nur dies ihn in die Lage versetze, über die gemäß § 110 Halbs. 2 NBG eröffnete weitere Verwendungsmöglichkeit sachgerecht zu entscheiden (Nds. OVG, Urteil vom 9. Juli 2013 - 5 LB 99/13 -, juris Rn. 27), teilt der Senat vor diesem Hintergrund nicht.
- VG Bayreuth, 25.03.2014 - B 5 K 12.761
Polizeivollzugsbeamter; Polizeidienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Beteiligung der …
Für Beamte im Polizeivollzugsdienst besteht jedoch die Besonderheit, dass ihre Dienstfähigkeit nicht an dem konkret bekleideten Dienstposten gemessen wird, sondern dass sie unabhängig vom jeweils bekleideten Dienstposten immer im vollen Umfang polizeidienstfähig sein und somit besonders hohe gesundheitliche Anforderungen erfüllen müssen (NdsOVG, U.v. 9.7.2013 - 5 LB 99/13 - Juris RdNr. 25).Die Anforderungen der Polizeidienstfähigkeit gehen insofern über die allgemeine Regel hinaus, als gefordert wird, dass der Polizeibeamte zu jeder Zeit an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - ZBR 2013, 128 f.; U.v. 3.3.2005 - 2 C 4.04 - ZBR 2005, 308 f.; OVG NRW B.v. 13.9.2012 - 1 A 644/12 - Juris RdNr. 10; NdsOVG, U.v. vom 9.7.2013, a.a.O.; VGH BW, U.v. 27.9.1990 - 4 S 3102/89 - NVwZ-RR 1991, 370/371;… Lemhöfer, a.a.O., RdNr. 11 zu § 42 BBG (alt)).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2025 - 5 LC 58/22
Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Erforderlich für die Polizeidienstfähigkeit ist also die volle Verwendungsfähigkeit, bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten (Nds. OVG, Urteil vom 9.7.2013 - 5 LB 99/13 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 28.2.2023 - 5 LA 107/22 -), zu der etwa auch die Verwendung im Außendienst und im Wechselschichtsystem oder der körperliche Einsatz gegen Personen gehören. - VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 CS 14.273
Beamtenrecht; Ruhestandsversetzung; Sofortvollzug; Suchpflicht des Dienstherrn; …
Scheidet jegliche Weiterverwendung des Beamten wegen dessen körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen aus, so entfällt die gesetzliche Suchpflicht (NdsOVG, U.v. 9.7.2013 - 5 LB 99/13, OVG LSA, B.v. 20.12.2012 - 1 M 121/12 - jeweils juris). - VGH Bayern, 14.07.2014 - 3 ZB 13.775
Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; Ausschluss anderer …
Scheidet jede Weiterverwendung des Beamten wegen dessen körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen aus, so entfällt die gesetzliche Suchtpflicht (BayVGH B.v. 29.4.2014 - 3 CS 14.173 - juris Rn 30; NdsOVG, U.v. 9.7.2013 - 5 LB 99/13 - juris Rn 70, 0VG LSA, B.v. 20.12.2012 - 1 M 121/12 - juris Rn 11).
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