Rechtsprechung
| AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 765a ZPO, § 850k Abs 4 ZPO
Unpfändbarkeit von Corona-Soforthilfen bei Antrag des Schuldners - RA Kotz
Überschuldete dürfen Corona-Bonus behalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Corona-Bonus steht auch bei Überschuldung dem Arbeitnehmer zu - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07
Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen
Auszug aus AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19
Rn. 10 Es ist daher unter Anwendung der besonderen Schuldnerschutzvorschrift des § 765a ZPO auf Schuldnerantrag die Unpfändbarkeit dieser Corona-Soforthilfen durch das Vollstreckungsgericht festzustellen (vgl. zur individuellen Ergänzungsfunktion des § 765a ZPO auch BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07 -, juris). - BGH, 24.01.2018 - VII ZB 27/17
Kontopfändung: Berücksichtigung des Pfändungsschutzes für Arbeitlosengeld II bei …
Auszug aus AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19
Rn. 12 Um sicherzustellen, dass der Schuldnerin dieser pfändungsfreie Betrag der Corona-Sonderzahlung tatsächlich zugutekommt, war anzuordnen, dass die Schuldnerin über den zusätzlich pfandfrei gestellten Betrag in Höhe von 500, 00 EUR bis Ende des Kalendermonats der Rechtskraft der Entscheidung verfügen darf und eine Übertragung des nicht verbrauchten Teils in den darauffolgenden Monat entsprechend § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - VII ZB 27/17 -, Rn. 28, juris).
- LAG Niedersachsen, 25.11.2021 - 6 Sa 216/21
Unverschuldetes Versäumen einer Rechtsmittelfrist; Schutz des Existenzminimums …
Der Zweck der Sonderzahlung wäre verfehlt (vgl. AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19 - Rn. 8). Dem Schuldner soll das zusätzlich gewährte Entgelt dafür, dass er sich berufsbedingt Gefahrenlagen ausgesetzt hat, verbleiben. - AG Cottbus, 23.03.2021 - 63 IN 127/18
Unpfändbarkeit der Coronaprämie
(vgl. AG Zeitz, Beschluss vom 10.08.2020, 5 M 837/19). - LG Dresden, 09.02.2021 - 5 T 11/21
Pflegebonus
Zeitz (Beschluss vom 10.08.2020, 5 M 837/19, juris, Rn. 6 ff.) meint das Landgericht Dresden,. - LG Hannover, 08.07.2022 - 11 T 23/22
Pfändbarkeit der an einen Schuldner gezahlten Corona-Sonderzahlung als …
Ob es sich bei der Corona-Sonderzahlung des Arbeitgebers, die bis zu einer Höhe von 1.500,00 EUR steuer- und abgabefrei ist, um eine im Rahmen des üblichen unpfändbaren Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO handelt, ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (bejahend: Ahrens, NJW-Spezial 2020, 341, 342;… Riedel, Beck OK ZPO, § 850a Rn. 15; Wipperfürth, ZInsO 2020, 1224, 1227, Amtsgericht Gera LSK 2021 32636, Amtsgericht Cottbus VIA 2021, 69, Amtsgericht Zeitz, Beschluss vom 10.08.2020, 5 M 837/19, juris; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2021, 6 SA 216/21, juris; dagegen ablehnend: Landgericht Dresden VIA 2021, 46; Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022, 7 T 155/22, juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2022, 23 SA 1254/21, juris).
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