Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MB 3911/01 |
Verfahrensgang
- VG Hannover, 31.08.2001 - 2 B 2204/01
- OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MB 3911/01
- OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MA 3089/01
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MB 3911/01
Diesem Gebot ist jedoch nicht Rechnung getragen, wenn ein Werturteil lediglich eine formelhafte Behauptung darstellt und für den betroffenen Beamten nicht einsichtig und für außenstehende Dritte nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 245, 251;… OVG Lüneburg, Urt. v. 22.9.1998 - 5 L 2344/96 -, S. 16). - BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86
Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MB 3911/01
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, BVerwGE 80, 224; 225; Nds. OVG, Beschl. v. 22.9.1995 - 5 M 789/95 - Beschl. v. 27.11.2000 - 5 M 2369/00 -). - OVG Niedersachsen, 22.09.1998 - 5 L 2344/96
Gleichheitssatz; Dienstliche Beurteilung; Dienstherrnpflichten; Beamtenrecht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MB 3911/01
Diesem Gebot ist jedoch nicht Rechnung getragen, wenn ein Werturteil lediglich eine formelhafte Behauptung darstellt und für den betroffenen Beamten nicht einsichtig und für außenstehende Dritte nicht nachvollziehbar ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 245, 251; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.9.1998 - 5 L 2344/96 -, S. 16).
- VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3162/02
Aktuelle Beurteilung; Anordnungsgrund; Ausschreibung; Beförderung; Bestenauslese; …
Schließlich kann auch eine hinreichende, nicht nur entfernte, Wahrscheinlichkeit, dass eine unter Vermeidung des dargestellten Rechtsfehlers vorgenommene Auswahlentscheidung zur Auswahl des Antragstellers führte, jedenfalls nach dem gegenwärtigen gerichtlichen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - 5 MB 3911/01 -, NdsVBl.Ungeachtet insoweit zum Teil (weiter-)bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken findet § 5 NGG zum einen erst dann Anwendung, wenn die gleiche Eignung zwischen dem Beamten und der Beamtin feststeht, wovon nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberwaltungsgerichts etwa dann nicht auszugehen ist, wenn rechtswidrige Beurteilungen vorliegen (Nds.OVG, Beschluss v. 3. Dezember 2001, a.a.O., S. 219); dies muss vorliegend umso mehr gelten, als überhaupt keine aktuellen dienstlichen Beurteilungen vorliegen.
- OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02
Auswahlentscheidung bei gleicher Eignung
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2001 - 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102; Beschl. v. 26.04.2002 - 5 ME 34/02 -, jeweils m.w.N.).Der Begriff "gleiche Eignung" ist umfassender und bezeichnet Gleichwertigkeit in der Qualifikation, die gegeben ist, wenn aus dem Leistungsprinzip abgeleitete Kriterien eine Unterscheidung und damit eine Auslese nicht mehr zulassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl 1995, 1254 (1256) zu Beförderungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst, nach denen Frauen bei der Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern um ein Beförderungsamt, welche die gleiche Gesamtnote erhalten haben, stets den Vorrang vor Männern haben und leistungsbezogene nachrangige Auswahlkriterien (Hilfskriterien) außer Betracht zu bleiben haben; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2001 - 5 MA 3089/01 und 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102).
- OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 5 ME 244/02
Zur Rechtswidrigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich einer Beförderung im …
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl. 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.12.2001 - 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102; Beschl. v. 6.2.2003 - 5 ME 173/02 -). - VG Lüneburg, 07.03.2003 - 1 B 3/03
Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; besondere Qualifikationen; Beurteilung …
2.3 Unter diesen Umständen ist es nicht möglich, zugunsten der Beigeladenen auf § 5 NGG zurückzugreifen: Diese Vorschrift kann im Rahmen einer Auswahlentscheidung erst dann zum Zuge kommen, wenn eine (absolut) gleiche Eignung, Befähigung und Leistung in einer dem Leistungsgrundsatz genügenden Weise erkennbar ist (OVG Münster, NVwZ-RR 1999, 593; Nds.OVG, NdsVBl 2002, 217).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MA 3089/01, 5 MB 3911/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beamter; Auswahlentscheidung; Frau; rechtswidrige dienstliche Beurteilung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 GleichberG ND; § 9 GleichberG ND; § 8 Abs 1 S 1 BG ND; Art 33 Abs 2 GG; § 118 Abs 2 GemO ND
Auswahlentscheidung; Beamter; Befähigung; Beurteilungsmerkmal; Bewerber; dienstliche Beurteilung; Eignung; Ermessen; Frau; Leistung; Mann; Qualifikationsvergleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 31.08.2001 - 2 B 2204/01
- OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MA 3089/01, 5 MB 3911/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MA 3089/01
Diesem Gebot ist jedoch nicht Rechnung getragen, wenn ein Werturteil lediglich eine formelhafte Behauptung darstellt und für den betroffenen Beamten nicht einsichtig und für außenstehende Dritte nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 245, 251;… OVG Lüneburg, Urt. v. 22.9.1998 - 5 L 2344/96 -, S. 16). - BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86
Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MA 3089/01
Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 22.9.1988 - 2 C 35.86 -, BVerwGE 80, 224; 225; Nds. OVG, Beschl. v. 22.9.1995 - 5 M 789/95 - Beschl. v. 27.11.2000 - 5 M 2369/00 -). - OVG Niedersachsen, 22.09.1998 - 5 L 2344/96
Gleichheitssatz; Dienstliche Beurteilung; Dienstherrnpflichten; Beamtenrecht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 5 MA 3089/01
Diesem Gebot ist jedoch nicht Rechnung getragen, wenn ein Werturteil lediglich eine formelhafte Behauptung darstellt und für den betroffenen Beamten nicht einsichtig und für außenstehende Dritte nicht nachvollziehbar ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 245, 251; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.9.1998 - 5 L 2344/96 -, S. 16).
- OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 5 ME 181/02
Auswahlentscheidung bei gleicher Eignung
Der Begriff "gleiche Eignung" ist umfassender und bezeichnet Gleichwertigkeit in der Qualifikation, die gegeben ist, wenn aus dem Leistungsprinzip abgeleitete Kriterien eine Unterscheidung und damit eine Auslese nicht mehr zulassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl 1995, 1254 (1256) zu Beförderungsrichtlinien für den Polizeivollzugsdienst, nach denen Frauen bei der Auswahl zwischen Bewerberinnen und Bewerbern um ein Beförderungsamt, welche die gleiche Gesamtnote erhalten haben, stets den Vorrang vor Männern haben und leistungsbezogene nachrangige Auswahlkriterien (Hilfskriterien) außer Betracht zu bleiben haben; OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.12.2001 - 5 MA 3089/01 und 5 MB 3911/01 -, DÖD 2002, 102).
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