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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2258
OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21 (https://dejure.org/2022,2258)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 (https://dejure.org/2022,2258)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 5 MB 42/21 (https://dejure.org/2022,2258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 16 Nr 1 DGUVVorschr 43, § 7 DGUVVorschr 43, § 1 Abs 1 StVO, § 9 Abs 5 StVO, § 146 Abs 4 VwGO
    Abfallrechtliche Ordnungsverfügung; Verpflichtung zur Bereitstellung von Abfallbehältern an einem Sammelplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Mitwirkung eines Überlassungspflichtigen durch Verbringen der Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Ort mangels Befahrbarkeit des Weges mit Abfallsammelfahrzeugen; Rückwärtsfahren und Zurücksetzen von Abfallsammelfahrzeugen als gefährliche ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine individuelle Lösung bei der Müllabfuhr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine "individuelle Lösung" bei der Müllabfuhr

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Anwohner einer Sackgasse müssen Mülltonne zu Sammelplatz bringen - Anwohner einer Sackgasse müssen Mülltonne zu Sammelplatz bringen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Abfallordnungsverfügung gegen einen Hauseigentümer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sackgassen-Anwohner muss Mülltonne 180 Meter transportieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine "individuelle Lösung" bei der Müllabfuhr - Anwohner einer Sackgasse müssen Mülltonne zu Sammelplatz bringen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 352
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 7 C 27.98

    Überlassung von Abfällen; Einsammeln; Befördern; Aufstellort eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Rechtliche Hindernisse folgen dabei insbesondere aus straßenverkehrsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (…BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 20 f.).

    Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellungsort noch zumutbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9; Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 21;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 4.11

    Verbringung von Abfallbehältnissen an grundstücksfernen Aufstellort

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Rechtliche Hindernisse folgen dabei insbesondere aus straßenverkehrsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 20 f.).

    Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellungsort noch zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 21;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 9 N 179.13

    Müllentsorgung; Bereitstellungsort für Müllbehälter; Stichstraße; Müllfahrzeug; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Auch der Einsatz eines Einweisers im Sinne des § 9 Abs. 5 Halbsatz 2 StVO schließt nicht aus, dass der mit dem Müllfahrzeug rückwärtsfahrende Müllwerker nicht die erforderliche "äußerste Sorgfalt" zu erbringen vermag, wenn die tatsächlichen Verhältnisse dem entgegenstehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 16).

    Vielmehr ist stets die konkrete örtliche Situation unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dafür entscheidend, welche Transportstrecke zum Bereitstellungsort noch zumutbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.2011 - 7 B 4.11 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 25.08.1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.04.2020 - 3 MB 8/20 -?, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2004 - 9 ME 1/04

    Leerung von Abfallbehältern; Voraussetzungen für die Zufahrt zu den …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Auch nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 17.03.2004 - 9 ME 1/04 -, juris Rn. 8) ist eine generalisierende Festlegung der den Überlassungspflichtigen noch zumutbaren Mitwirkung nicht möglich; dafür seien die einzelnen Fallkonstellationen zu unterschiedlich gestaltet bzw. vorstellbar.
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 20 ZB 18.957

    Anordnung einer Bringpflicht des Abfallerzeugers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 5 MB 42/21
    Von Bedeutung sind daher auch die Unfallverhütungsvorschriften "Müllbeseitigung", auf welche § 4 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung für den Transport und den Standplatz von Abfallbehältern Bezug nimmt; denn dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. seinen Beauftragten kann nicht abverlangt werden kann, solche Vorschriften zu missachten und dadurch Unfälle in Kauf zu nehmen oder deshalb rechtliche Risiken mit nicht abschätzbaren Folgen auf sich zu nehmen (VGH München, Beschl. v. 29.10.2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 16).
  • VG Minden, 19.01.2023 - 11 L 794/22
    Rn. 21 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 16 f.; Bayrischer VGH, Urteil vom 11.03.2005 - 20 B 04.2741 -, juris Rn. 18; VG Münster, Urteil vom 19.02.2010 - 7 K 963/06 -, juris Rn. 24.

    Rn. 23 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 26 unter Bezugnahme auf die DGUV Regel 114-601 "Abfallwirtschaft, Teil 1: Abfallsammlung", Oktober 2016, Kapitel 3.8 und die DGUV Information 214-033 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen", September 2021, Kapitel 5.

    Rn. 25 Vgl. Bayrischer VGH, Beschlüsse vom 29.10.2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 16, und vom 23.03.2015 - 20 ZB 15.391 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig Holstein, Beschluss vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 21.

    Rn. 40 vgl. einerseits VG Köln, Beschluss vom 09.02.2022 - 14 L 1955/21 -, juris Rn. 22; andererseits OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 25; VG Magdeburg, Urteil vom 03.02.2022 - 4 A 6/21 MD -, juris Rn. 40; VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16.06.2015 - 17 L 1761/15 -, juris Rn. 35, und vom 09.01.2020 - 17 L 2581/19 -, juris Rn. 35, letzterer mit Verweis auf DGUV Information 214-033 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen",.

    Rn. 44 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 28; VG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 22; OVG Niedersachen, Beschluss vom 17.03.2004 - 9 ME 1/04 -, juris Rn. 8.

    Rn. 47 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 -, juris 29.

    Rn. 49 vgl. zu kostenpflichtigen individuellen Lösungen OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 29; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.03.2004 - 9 ME 1/04 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2015 - 17 L 1761/15 -, juris Rn. 59.

  • VG Weimar, 09.12.2024 - 7 E 393/24

    Verpflichtung zur Verbringung von Abfallbehältern an einen Abfallsammelplatz, …

    Ein Anspruch auf eine "individuelle Lösung" besteht mithin nicht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 29 - Fundstelle: juris).

    Rn. 59 Im Übrigen geht das Gericht auch davon aus, dass auch bei einer Fahrbahnbreite zwischen 4, 10 m und 4, 95 m (Bl. 124 GA) und dem Einsatz eines Einweisers eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, aber auch sonstiger anderer Dritter (z.B. spielende Kinder, plötzlich aus einem Grundstück heraustretende Personen, Passanten, Radfahrer) voraussichtlich nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. § 9 Abs. 5 StVO - vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 26;… OVG NRW Beschluss vom 05.12.2018, Az.: 15 A 3232/17, Rn. 12; OVG BB…, Beschluss vom 26.02.2016, Az.: OVG 9 N 179.13, Rn. 16, 18 - Fundstellen: juris).

    Die Verbringung des Abfalls zum Übernahmeplatz muss zumutbar sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 7 B 4/11, Rn. 8; BVerwG…, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 19 ff.; OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 21; VG Weimar, Urteil vom 26.09.2024, Az.: 7 K 50/21 We - noch nicht veröffentlicht, …und Urteil vom 22.05.2015, Az.: 7 K 595/11 We , Rn. 78 - Fundstellen: juris).

    Im hiesigen Einzelfall liegen aufgrund der konkreten örtlichen Situation besondere Umstände vor, aufgrund derer das Zurücklegen der Wegstrecke von 33 m zwischen dem Grundstück des Antragstellers und dem Aufstellort voraussichtlich verhältnismäßig ist (vgl. z.B. OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17 zu einer Entfernung von 300 m; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 28 zu einer Entfernung von 184 m - Fundstellen: juris).

    Rn. 65 Im Übrigen kommt es auch angesichts der angemessenen Lastenverteilung nicht darauf an, ob in der Person des Antragstellers und seiner Frau liegende Gründe den Transport der Abfallbehälter besonders mühsam erscheinen lassen, da diese Umstände im Grundsatz der Sphäre des Überlassungspflichtigen zuzurechnen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 20; OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 29 - Fundstellen: juris).

    Zudem eröffnet der Antragsgegner in seiner Satzung die Möglichkeit der Anlieferung einzelner Abfallarten an verschiedene Anlieferungsstellen (z.B. Bioabfall § 13 Abs. 5 KrW-/AbfS; Sperrmüll § 11 Abs. 4 KrW-/AbfS), was ebenfalls mittels PKW oder ggf. durch Beauftragung Dritter unzumutbaren Härten entgegenwirkt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 29; BayVGH…, Urteil vom 11.03..2005, Az.: 20 B 04.2741, Rn. 26 - Fundstellen: juris).

  • VG Weimar, 26.09.2024 - 7 K 50/21

    Verpflichtung zur Verbringung von Verpackungsabfällen ("Gelbe Tonne") an einen …

    Ein Anspruch auf eine "individuelle Lösung" für die Klägerin besteht mithin nicht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 29 - Fundstelle: juris), sodass die klägerseitigen Argumente bzgl. der Anschaffung eines kleineren Entsorgungsfahrzeuges oder eines neu anzuschaffenden, technisch-innovativeren Fahrzeuges als die Vorhandenen nicht durchdringen.

    Die Verbringung des Abfalls zum Übernahmeplatz muss überdies zumutbar sein (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: 7 B 4/11, Rn. 8; BVerwG…, Urteil vom 25.08.1999, Az.: 7 C 27/98, Rn. 19 ff.; OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 21; VG Weimar…, Urteil vom 22.05.2015, Az.: 7 K 595/11 We , Rn. 78 - Fundstellen: juris).

    Hier liegen jedoch besondere Umstände vor, aufgrund derer das Zurücklegen der Wegstrecke zwischen dem Grundstück der Klägerin und dem Übernahmeplatz von rund 220 m verhältnismäßig ist (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 28 - Fundstellen: juris).

    Rn. 87 Im Übrigen kommt es auch angesichts der angemessenen Lastenverteilung nicht darauf an, ob in der Person der Klägerin liegende Gründe den Transport der Abfallbehälter besonders mühsam erscheinen lassen (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 26.07.2022, Az.: 4 B 176/22, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 29 - Fundstellen: juris).Die vorgebrachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin und auch das Alter der Klägerin können mithin keine Berücksichtigung finden.

    (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21, Rn. 29; BayVGH…, Urteil vom 11.03..2005, Az.: 20 B 04.2741, Rn. 26 - Fundstellen: juris).

  • OVG Sachsen, 26.07.2022 - 4 B 176/22

    Abfallüberlassung; Abfallbehälter; Bereitstellung; Zumutbarkeit; …

    Für die Frage der Zumutbarkeit des Transports eines Abfallbehälters zur Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kann kein allgemeingültiger Maßstab entwickelt werden; entscheidend ist die konkrete Situation vor Ort (OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 28;… BayVGH, Beschl. v. 29. Oktober 2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 14).

    Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob in der Person der Antragsteller liegende Gründe den Transport der Abfallbehälter besonders mühsam erscheinen lassen (OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 29).

    Dass das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen über eine enge Straße und mehrere hundert Metern mit Gefahren für Menschen und Sachen einhergeht, hat die Antragsgegnerin überzeugend dargelegt (zu den Gefahren rückwärtsfahrender Müllfahrzeuge ferner OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 26;… BayVGH, Urt. v. 11. März 2005 - 20 B 04.2741 -, juris Rn. 18;… BayVGH, Beschl. v. 29. Oktober 2018 - 20 ZB 18.957 -, juris Rn. 16;… VG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 26. Juni 2017 - 5 L 375/16 -, juris Rn. 35 ff.).

  • OVG Sachsen, 14.04.2026 - 7 A 646/25

    Abfallbehälter; Bereitstellung; Grundstück; Unfallversicherungsträger; …

    Dass das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen im Zusammenhang mit der Müllabholung sachtypisch gesteigerte Gefahren für die Beschäftigten der Beklagten mit sich bringt, ist offenkundig, weil diese sich regelmäßig zum Heranschaffen, Entleeren und wieder Zurückstellen der Abfallbehälter zu bzw. von dem Entsorgungsfahrzeug in einem vom Fahrzeugführer teilweise nur schwer oder gar nicht einsehbaren Feld befinden (…BayVGH, Urt. v. 11. Oktober 2010 - 20 B 10.1379 -, juris Rn. 21; vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 26;… OVG NRW, Beschl. v. 6. August 2015 - 15 B 803/15 -, juris Rn. 15), zumal das Einsammeln des Abfalls auch bei schlechten Witterungsbedingungen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Februar 2016 - OVG 9 N 179.13 -, juris Rn. 18) und in den Wintermonaten zum Teil auch im Dunkeln oder in der Dämmerung stattfinden muss.

    Der Satzungsgeber überschreitet das für sein Abfallwirtschaftskonzept eingeräumte Organisationsermessen nicht, wenn er sich in Abwägung des Interesses der Überlassungspflichtigen, den Abfall möglichst grundstücksnah bereitstellen zu können einerseits, und des Interesses an einer möglichst wirtschaftlichen Kostenkalkulation unter Berücksichtigung einer angemessenen Lastenverteilung im Kreislaufwirtschaftssystem andererseits, dafür entscheidet, solchen Überlassungspflichtigen eine größere Mitwirkung abzuverlangen, deren Grundstücke mit üblichen, bei der Beklagten vorgehaltenen Entsorgungsfahrzeugen ohne Verstoß gegen unfallversicherungsrechtliche Bestimmungen nicht zu erreichen sind (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 21).

    Auf der Ermessensseite ist eine generalisierende Bestimmung der den Überlassungspflichtigen zumutbaren Mitwirkung nicht möglich, entscheidend ist stets die konkrete örtliche Situation (…BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - BVerwG 7 C 27.98 -, juris Rn. 20 f.;… Beschl. v. 17. März 2011 - 7 B 4/11 -, juris Rn. 8;… SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2022 - 4 B 176/22 -, juris Rn. 17;… OVG NRW, Beschl. v. 6. August 2015 - 15 B 803/15 -, juris Rn. 10; OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 30.10.2025 - 4 EO 16/25

    Bestimmung eines Sammelplatzes als Übergabeort für die Erfüllung der …

    Die vom Antragsgegner festgestellte Entfernung bewegt sich im unteren Bereich dessen, was von anderen Obergerichten als zumutbar erachtet wurde (vgl. dazu OVG Sachsen…, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 4 B 176/22 - juris Rn. 17: bis zu 300m; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 - juris Rn. 20: bis 184m).

    Schon das Verwaltungsgericht weist zutreffend darauf hin, dass es im Übrigen auf in der Person der Antragsteller liegende Gründe, wie z. B. das Alter, nicht ankommt (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 4 B 176/22 - juris Rn. 17 und OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 - juris Rn. 29).

  • VG Gießen, 10.04.2026 - 8 L 807/26

    Grundstücksferner Abholplatz von Abfallgefäßen

    Gefährdet sind neben den Beschäftigten der Entsorgungsunternehmen vor allem Radfahrer, Kinder sowie ältere und behinderte Personen (vgl. ebenso Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris Rn. 26).
  • VG Koblenz, 24.04.2025 - 4 K 1106/24

    Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht …

    Von Bedeutung sind zudem die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), denn dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kann nicht abverlangt werden kann, solche Vorschriften zu missachten und dadurch Unfälle in Kauf zu nehmen oder deshalb rechtliche Risiken mit nicht abschätzbaren Folgen auf sich zu nehmen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris, Rn. 21).

    Einen Anspruch auf eine "individuelle Lösung" seiner Müllentsorgung - beispielsweise durch Anschaffung eines kleineren Müllfahrzeugs - zu Lasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten Müllentsorgung hat er nicht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris, Rn. 29).

  • VG Koblenz, 24.04.2025 - 4 K 1117/24

    Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht …

    Von Bedeutung sind zudem die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), denn dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kann nicht abverlangt werden kann, solche Vorschriften zu missachten und dadurch Unfälle in Kauf zu nehmen oder deshalb rechtliche Risiken mit nicht abschätzbaren Folgen auf sich zu nehmen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris, Rn. 21).

    Einen Anspruch auf eine "individuelle Lösung" seiner Müllentsorgung - beispielsweise durch Anschaffung eines kleineren Müllfahrzeugs - zu Lasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten Müllentsorgung hat er nicht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 5 MB 42/21 -, juris, Rn. 29).

  • VG München, 14.11.2025 - M 10 K 25.4301

    Anordnung zur Bereitstellung von Abfallbehältnissen an der Grundstücksgrenze

    Einen Anspruch auf eine "individuelle Lösung" seiner Müllentsorgung zu Lasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten, privatrechtlichen (!) Abfallentsorgung hat der Kläger nicht (ebenso OVG SH, B.v. 9.2.2022 - 5 MB 42/21, juris Rn. 29).

    Verschiedene Oberverwaltungsgerichte haben es im Interesse effektiver und kostengünstiger Abfallentsorgung sogar als zumutbar erachtet, dass Abfallbehältnisse unter Überwindung eines 50 bis 100 Meter oder sogar 184 Meter langen Weges bereitgestellt werden (…BayVGH, U.v. 8.4.1992 - 4 B 88.933, juris Rn. 11, 12 m.w.N.; OVG SH, B.v. 9.2.2022 - 5 MB 42/21, juris Rn. 28).

  • VG Oldenburg, 28.09.2022 - 15 A 3633/19

    Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe

  • VG Magdeburg, 23.08.2023 - 9 A 115/21

    Anschluss- und Benutzungszwang zur Abfallentsorgung - grundstücksferner …

  • VG Schleswig, 26.07.2024 - 4 B 29/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Anordnung zum Anschluss- und Benutzungszwang …

  • VG Arnsberg, 10.10.2024 - 8 L 615/24
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2024 - 15 B 105/24
  • VG Trier, 04.11.2024 - 9 K 3168/24

    Abfalleinsammlung: Festlegung eines grundstücksfernen Bereitstellungsortes

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