Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 20 Abs 1 S 1 BhV ND 2011; § 123 Abs 1 S 2 VwGO
Beamter; Beihilfe; einstweilige Anordnung; Ratenzahlung; vorläufiger Rechtsschutz; Zumutbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 LA 1/21 geführt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2021 - 6 B 1769/20
Umsetzung amtsangemessene Beschäftigung Vorwegnahme der Hauptsache …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21
Derartige Anordnungen, die - wie hier - durch vorläufige Befriedigung des erhobenen Anspruchs die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumindest teilweise vorwegnehmen, kommen nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträgliche Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Anordnungsgrund - vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8.9.2017 - BVerwG 1 WDS-VR 4.17 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13.10.2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 11.2.2021 - 6 B 1769/20 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.2.2011 - 1 B 1130/10 -, juris Rn. 7; Sächs. OVG…, Beschluss vom 3.11.2019 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4). - OVG Sachsen, 03.11.2009 - 2 B 392/08
Umsetzung; vorläufiger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; Zumutbarkeit, den Ausgang …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21
Derartige Anordnungen, die - wie hier - durch vorläufige Befriedigung des erhobenen Anspruchs die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumindest teilweise vorwegnehmen, kommen nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträgliche Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Anordnungsgrund - vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8.9.2017 - BVerwG 1 WDS-VR 4.17 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13.10.2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -, juris Rn. 19; OVG NRW…, Beschluss vom 11.2.2021 - 6 B 1769/20 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 9.2.2011 - 1 B 1130/10 -, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 3.11.2019 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 1 B 1130/10
Rückumsetzung eines Antragstellers auf seinen bisherigen Dienstposten in der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21
Derartige Anordnungen, die - wie hier - durch vorläufige Befriedigung des erhobenen Anspruchs die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumindest teilweise vorwegnehmen, kommen nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträgliche Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Anordnungsgrund - vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8.9.2017 - BVerwG 1 WDS-VR 4.17 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13.10.2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -, juris Rn. 19; OVG NRW…, Beschluss vom 11.2.2021 - 6 B 1769/20 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9.2.2011 - 1 B 1130/10 -, juris Rn. 7; Sächs. OVG…, Beschluss vom 3.11.2019 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4). - VG Osnabrück, 10.11.2020 - 3 A 407/18
Beihilfe: Hilfsmittel; Elektrodreirad
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21
Rn. 4 Das Verwaltungsgericht Osnabrück - 3. Kammer - hat der Klage des Antragstellers vom 10. Dezember 2018 durch Urteil vom 10. November 2020 (3 A 407/18) stattgegeben und den Antragsgegner unter Aufhebung der angefochtenen Bescheide verpflichtet, die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für den Erwerb des Elektro-Dreirades "Pfiff Scoobo" in Höhe von 5.000 EUR zu einem Beihilfebemessungssatz in Höhe von 70 vom Hundert anzuerkennen und die Beihilfe in Höhe von 3.500 EUR nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung auszukehren.
- VG Freiburg, 16.05.2025 - 2 K 1477/25
Einstweilige Anordnung bezüglich des Schulessens
Ausnahmen von diesem Verbot kommen aber in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) geboten ist, d.h. wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris; BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - juris;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2024 - 2 S 601/24 - juris Rn. 32 ;… vom 18.08.2021 - 12 S 1057/21 - juris Rn. 4 , vom 06.05.2020 - 6 S 3163/19 - juris, vom 30.07.2018 - 9 S 1272/18 - juris…, vom 28.03.2018 - 9 S 2648/17 - juris Rn. 2 und vom 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.12.2021 - 5 MC 157/21 - juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 02.11.2006 - 3 M 185/06 - juris Rn. 5; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 04.04.1990 - Bs IV 8/90 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 - 12 S 1666/24
Feststellung einer erheblichen Liquiditätslücke, einer Zahlungseinstellung sowie …
Ausnahmen von diesem Verbot kommen aber in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) geboten ist, d.h. wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (stRspr;… vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2024 - 2 S 601/24 -, juris Rn. 32 ;… vom 18.08.2021 - 12 S 1057/21 -, juris Rn. 4 , …und vom 28.03.2018 - 9 S 2648/17 - juris Rn. 2 ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.12.2021 - 5 MC 157/21 - juris Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.2024 - 2 S 601/24
Postbeamtenkrankenkasse; Anspruch auf Voranerkennung der Erstattungsfähigkeit von …
Ausnahmen von diesem Verbot kommen aber in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) geboten ist, d. h. wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (stRspr; vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69; BVerwG…, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 WDS-VR 4.17 - juris Rn. 15; Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 - BVerwGE 146, 189; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 28.03.2018 - 9 S 2648/17 - juris Rn. 2 ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.12.2021 - 5 MC 157/21 - juris Rn. 8). - VG Wiesbaden, 07.11.2023 - 7 L 1566/23
Nachbarschutz gegen Flüchtlingsunterkunft in allgemeinem Wohngebiet (abgelehnt)
Die Baueinstellung und die begleitende Nutzungsuntersagen, die die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumindest teilweise vorwegnehmen, kommen nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz [GG]) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 5 MC 157/21 -, juris Rn. 8 m. w. N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2026 - 3 M 402/25
Darlegung des Anordnungsgrundes bei Antrag auf Verpflichtung zum Erlass einer …
Erforderlich ist, dass das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 5 MC 157/21 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
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