Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Hinausschieben des Ruhestandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NBG § 36 Abs. 1 S. 1, 2
Hinausschieben des Eintritts eines Professors in den Ruhestand um ein weiteres Jahr
Verfahrensgang
- VG Hannover, 13.01.2025 - 13 B 4618/24
- OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [beide zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift]).Das erfordert - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8).
Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung oder Absichtserklärung genügt daher zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses, denn das würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8).
Erforderlich ist vielmehr eine verfestigte organisatorische und personelle Entscheidung des Dienstherrn (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -).
Dadurch, dass der Gesetzgeber dem Beamten einen Rechtsanspruch auf Verlängerung seiner Dienstzeit für den Fall eingeräumt hat, dass dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, hat er die antragsgemäße Hinausschiebung des Ruhestandes zum Regelfall erklärt (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 11).
Dieser Rechtsanspruch liefe faktisch leer und das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestands verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 11).
Diese kann etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (…vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris 18).
- OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 5 ME 155/19
Dienstliches Interesse; entgegenstehendes dienstliches Interesse
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Der Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG bezeichnet das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung (Nds. OVG…, Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3 [beide zu § 36 NBG]; Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).Bei dem Merkmal des "dienstlichen Interesses" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11 [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2017 - 5 ME 48/17 - [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).
Allerdings hat das Gericht dabei zu respektieren, dass das Bestehen dienstlicher Interessen in erheblichem Maße von vorausgegangenen organisatorischen und personellen Entscheidungen des Dienstherrn abhängt und sich nach dem gesetzlichen Auftrag der Dienststelle und den dort vorhandenen personalwirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten richtet (Nds. OVG…, Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3 [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).
Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.4.2004 - BVerwG 2 C 21.03 -, juris Rn. 10 [zum Begriff der "dringenden dienstlichen Belange" bei der Altersteilzeit nach § 88a Abs. BG Schl.-H.]; Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).
Dementsprechend ist die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem Ermessen in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (OVG NRW…, Beschluss vom 28.10.2013 - 6 B 1181/13 -, juris Rn. 4 [zu § 32 Abs. 1 LBG NRW]; Schl.-H. OVG…, Beschluss vom 24.1.2018 - 2 MB 35/17 -, juris Rn. 4 [zu § 53 Abs. 1 BBG];… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 24.7.2019 - OVG 4 S 26.19 -, juris Rn. 11 [zu § 38 Abs. 2 LBG Berl.]; Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG];… Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., § 53 Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 5 ME 109/23
Dispositionsbefugnis; gesetzliche Ausschlusfrist; materielle Ausschlusfrist
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Der Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG bezeichnet das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung (Nds. OVG…, Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3 [beide zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG]; Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).Bei dem Merkmal des "dienstlichen Interesses" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11 [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - [zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG]; Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2017 - 5 ME 48/17 - [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - [zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG]; Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).
Allerdings hat das Gericht dabei zu respektieren, dass das Bestehen dienstlicher Interessen in erheblichem Maße von vorausgegangenen organisatorischen und personellen Entscheidungen des Dienstherrn abhängt und sich nach dem gesetzlichen Auftrag der Dienststelle und den dort vorhandenen personalwirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten richtet (Nds. OVG…, Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3 [zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG]; Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).
Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.4.2004 - BVerwG 2 C 21.03 -, juris Rn. 10 [zum Begriff der "dringenden dienstlichen Belange" bei der Altersteilzeit nach § 88a Abs. BG Schl.-H.]; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG]; Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).
Dementsprechend ist die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem Ermessen in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (OVG NRW…, Beschluss vom 28.10.2013 - 6 B 1181/13 -, juris Rn. 4 [zu § 32 Abs. 1 LBG NRW]; Schl.-H. OVG…, Beschluss vom 24.1.2018 - 2 MB 35/17 -, juris Rn. 4 [zu § 53 Abs. 1 BBG];… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 24.7.2019 - OVG 4 S 26.19 -, juris Rn. 11 [zu § 38 Abs. 2 LBG Berl.]; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG]; Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG];… Koch, in: Plog/Wiedow, a. a. O., § 53 Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Erforderlich ist vielmehr eine verfestigte organisatorische und personelle Entscheidung des Dienstherrn (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -).Sowohl der gebundene Anspruch aus § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG als auch der Ermessensanspruch aus § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG enthalten auf Tatbestandsseite - außer dem negativen Tatbestandsmerkmal der "entgegenstehenden dienstlichen Interessen", für das der Dienstherr darlegungs- und beweisbelastet ist -, keine weiteren Voraussetzungen (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 28).
In Bezug auf den Ermessensanspruch aus § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass in Anbetracht der schon tatbestandlich im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG zu prüfenden gewichtigen Versagungsgründe trotz des Wortlautes "kann" kaum Raum für Ermessenserwägungen verbleibt (Nds. OVG…, Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 29).
Dementsprechend ist im Hinblick auf den Gesetzeszweck einem Antrag nach § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG bei nicht entgegenstehenden dienstlichen Interessen grundsätzlich zu entsprechen und eine Ausnahme nur dann anzunehmen, wenn im jeweiligen Einzelfall trotz Erfüllung der tatbestandlichen Bewilligungsvoraussetzungen besondere Umstände in der Person des Beamten gegeben sind, die ein Hinausschieben des Ruhestandes ausschließen (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 29).
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2017 - 4 S 2759/17
Hinausschieben des Ruhestands bei mangelnder Leistungsbereitschaft
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [beide zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift]).Berücksichtigungsfähige dienstliche Interessen können sich aber auch aus der Person des Beamten oder aus in dem Verhalten des Beamten liegenden Gründen ergeben (Nds. OVG, Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME199/14 - Beschluss vom 28.2.2018 - 5 ME 31/18 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7), insbesondere, wenn zu erwarten ist, dass der Beamte den Anforderungen des Dienstes nicht mehr ausreichend gewachsen ist, etwa bei einer dienstlichen Verwendung in besonders belasteten Diensten (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 - , juris Rn. 7).
Auch die nur eingeschränkte Leistungsbereitschaft eines Beamten kann dem Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand entgegenstehen (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7).
Denn maßgeblich ist, ob der Beamte den Anforderungen seines Dienstes noch gerecht wird, ohne dass es darauf ankommt, ob gesundheitliche Einschränkungen oder mangelnde Motivation ihn daran hindern (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 31.07.2019 - 5 ME 127/19
Altersgrenze; Ruhestand; Hinausschieben
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Der Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG bezeichnet das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung (Nds. OVG, Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3 [beide zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).Allerdings hat das Gericht dabei zu respektieren, dass das Bestehen dienstlicher Interessen in erheblichem Maße von vorausgegangenen organisatorischen und personellen Entscheidungen des Dienstherrn abhängt und sich nach dem gesetzlichen Auftrag der Dienststelle und den dort vorhandenen personalwirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten richtet (Nds. OVG, Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3 [zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).
(Entgegenstehende) dienstliche Interessen können insbesondere darin liegen, dass die Aufgaben, welche der Betreffende wahrnimmt, oder die entsprechende Planstelle wegfallen sollen (zu einer solchen Fallkonstellation etwa Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - [Herabstufung des von einem Beamten innegehabten Dienstpostens]; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - [Auflösung und Zusammenlegung von Revierförstereien]) oder die Aufgabenwahrnehmung auch ohne den Betreffenden gesichert ist (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 6 ff. [zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an der entsprechenden Schule]).
Die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG ist zwar als eine Ermessensvorschrift ausgestaltet, verlangt aber wie der in § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG statuierte gebundene Anspruch tatbestandlich, dass einem Hinausschieben des Ruhestandes dienstliche Interessen nicht entgegenstehen (Nds. OVG, Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -, juris Rn. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Zur Dokumentationspflicht entgegenstehender dienstlicher Interessen bei Anspruch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [beide zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift]).Da die Frage, ob "entgegenstehende dienstliche Interessen" gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und ggf. auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn. 20; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 -).
Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung oder Absichtserklärung genügt daher zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses, denn das würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8).
- OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 5 ME 20/21
Dienstliches Interesse; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Ruhestand
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
In Bezug auf den Ermessensanspruch aus § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats, dass in Anbetracht der schon tatbestandlich im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG zu prüfenden gewichtigen Versagungsgründe trotz des Wortlautes "kann" kaum Raum für Ermessenserwägungen verbleibt (Nds. OVG, Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 29).Dementsprechend ist im Hinblick auf den Gesetzeszweck einem Antrag nach § 36 Abs. 1 Satz 2 NBG bei nicht entgegenstehenden dienstlichen Interessen grundsätzlich zu entsprechen und eine Ausnahme nur dann anzunehmen, wenn im jeweiligen Einzelfall trotz Erfüllung der tatbestandlichen Bewilligungsvoraussetzungen besondere Umstände in der Person des Beamten gegeben sind, die ein Hinausschieben des Ruhestandes ausschließen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - Beschluss vom 23.2.2021 - 5 ME 20/21 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -, juris Rn. 29).
- OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11
Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Bei dem Merkmal des "dienstlichen Interesses" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11 [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - [zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (Nds. OVG, Beschluss vom 24.3.2017 - 5 ME 48/17 - [zu § 36 NBG]; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - [zu § 36 NBG];… Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 4 [zu § 53 BBG];… Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 33 [zu § 53 BBG]).Diese kann etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (…vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris 18).
- OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11
Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
c) Der allgemeine Hinweis des Antragstellers auf erstinstanzliches Vorbringen im Übrigen (…so BB vom 4.2.2025, S. 21) genügt den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris Rn. 21). - OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 2 MB 35/17
Bundespolizei; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 6 B 522/12
Anspruch eines Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen auf Hinausschieben des …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08
Verlängerung seiner Dienstzeit eine Hochschulprofessors; Altersgrenze; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 4 S 26.19
Prüfungsmaßstab im einstweiligen Anordnungsverfahren; Hinausschieben des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 6 B 1181/13
Verpflichtung eines Antragsgegners zum Hinausschieben des Eintritts in den …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 ME 12/25
Untersagung der Beauftragung eines Kandidaten mit einer Professurverwaltung im …
ff) Der allgemeine Hinweis des Antragstellers auf sein erstinstanzliches Vorbringen (so BB, S. 20, 22) genügt den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 ME 91/11 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 28.5.2025 - 5 ME 10/25 -, juris Rn. 76). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25
Hinausschieben der Pensionsaltergrenze eines Leitenden Oberstaatsanwalts in …
Eine Herabsetzung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (NVwZ 2025, 1457) kommt aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, nicht in Betracht (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Juli 2027 - 2 B 11273/17.OVG -, juris Rn. 26; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 B 1324/13 -, juris Rn. 25; OVG MV…, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 17; a.A. NdsOVG, Beschluss vom 28. Februar 2025 - 5 ME 10/25 -, juris Rn. 78 m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25. -1
Altersgrenze; Beamter; dienstliches Interesse; Hinausschieben des Ruhestands; …
Eine Herabsetzung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (NVwZ 2025, 1457 ) kommt aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, nicht in Betracht (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Juli 2027 - 2 B 11273/17.OVG -, juris Rn. 26; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 B 1324/13 -, juris Rn. 25;… OVG MV , Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 17; a.A. NdsOVG, Beschluss vom 28. Februar 2025 - 5 ME 10/25 -, juris Rn. 78 m.w.N.). - VG Schleswig, 05.08.2025 - 12 A 62/24
Hinausschieben des Ruhestandeintritts eines Hochschullehrers
Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung genügt zur Annahme, dass kein dienstliches Interesse besteht, denn dies würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.02.2025 - 5 ME 10/25 -, juris Rn. 25; VGH Mannheim…, Beschluss vom 28.06.2018 - 4 S 1359/18 -, juris Rn. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".