Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG; § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BeamtStG; § 26 Abs. 2 BeamtStG; § 44 Abs. 2 BBG
Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus organisatorischen Gründen gem. § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus organisatorischen Gründen gem. § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entlassung von Probebeamten aus organisatorischen Gründen nur bei Fehlen anderer Verwendungsmöglichkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entlassung von Probebeamten aus organisatorischen Gründen nur bei Fehlen anderer Verwendungsmöglichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus organisatorischen Gründen gem. § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BBG
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.03.2013 - 6 B 2075/13
- OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 814
- DÖV 2013, 740
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10
Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13
Das setzt voraus, dass im Bereich des Dienstherrn ein derartiger Dienstposten aktuell zur Verfügung steht oder aber in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen ist (vgl. zur anderweitigen Verwendung bei Dienstunfähigkeit BVerwG…, Urteil vom 26.3.2009 - BVerwG 2 C 73.08 -, juris Rn. 19 ff.; Beschluss vom 6.3.2012 - BVerwG 2 A 5.10 -, juris Rn. 4).Dabei ist es Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er die rechtlichen Vorgaben bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung beachtet hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.3.2009, a. a. O., Rn. 30; Beschluss vom 6.3.2012, a. a. O., Rn. 4).
Den Verwaltungsvorgängen ist nicht zu entnehmen, dass eine aktive Suche, die gegebenenfalls auch dialogische Bemühungen erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2012, a. a. O., Rn. 4), über den Bereich der Wehrbereichsverwaltung Nord hinaus überhaupt stattgefunden hat.
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13
Das setzt voraus, dass im Bereich des Dienstherrn ein derartiger Dienstposten aktuell zur Verfügung steht oder aber in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen ist (vgl. zur anderweitigen Verwendung bei Dienstunfähigkeit BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - BVerwG 2 C 73.08 -, juris Rn. 19 ff.;… Beschluss vom 6.3.2012 - BVerwG 2 A 5.10 -, juris Rn. 4).Dabei ist es Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er die rechtlichen Vorgaben bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009, a. a. O., Rn. 30;… Beschluss vom 6.3.2012, a. a. O., Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 09.03.2021 - 5 LC 174/18
Anderweitige Verwendung; Fallprofil; Suchpflicht
Rn. 29 Es ist Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung für den dienstunfähigen Beamten die maßgeblichen Vorgaben beachtet hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.3.2009, a. a. O., Rn. 30;… Urteil vom 5.6.2014, a. a. O., Rn. 52;… Urteil vom 19.3.2015, a. a. O., Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 1.7.2013 - 5 ME 109/13 -, juris Rn. 14). - VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden
Nach einer anderen Verwendung muss der Dienstherr aktiv suchen; die Suche ist in den Akten zu dokumentieren (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBl 2014, 26).Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - a.a.O.), die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16/12 - a.a.O.) erkennbar gestärkt werden sollte (so auch VG Göttingen…, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30).
Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich - wie oben dargelegt - um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (VG Göttingen…, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30; NdsOVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBL 2014, 26).
- VG Göttingen, 01.10.2014 - 1 A 13/13
Gesundheitliche Einigung; Entlassung; Probebeamter; anderweitige Verwendung
Nach einer anderen Verwendung muss der Dienstherr aktiv suchen; die Suche ist in den Akten zu dokumentieren (Nds. OVG, Beschluss vom 01.07.2013 - 5 ME 109/13 -, NdsVBl 2014, 26).Deshalb handelt es sich auch bei der Entlassung eines Probebeamten um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 01.07.2013, - 5 ME 109/13 -, a.a.O.), die auch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16/12 -, a.a.O.) erkennbar gestärkt werden sollte.
- OVG Bremen, 22.04.2015 - 2 A 182/12
Suchpflicht des Pflicht des Dienstherrn nach einer anderweitigen Verwendung für …
Verwaltungsinterne Verfahrensschritte müssen so dokumentiert sein oder nachträglich so detailliert beschrieben werden, dass diese gerichtliche Kontrolle möglich ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 -, DÖD 2013, 231). - VG München, 09.10.2014 - M 5 S 14.3203
Entlassung; Beamtin auf Probe; gesundheitliche Nichteignung; ärztliche …
- OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Antragsfrist als verfahrensrechtliche Ausschlussfrist i.R.e. Antrags eines …
Soweit der Antragsteller auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2023 (- 5 ME 109/13 -) verweise, in welcher der beschließende Senat in Bezug auf die Fristbestimmung des § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG festgestellt habe, dass es sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist handle, folge die Kammer dieser Ansicht für die landesrechtliche Vorschrift des § 36 NBG nicht.
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