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| OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23 |
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Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs und Besetzung eines Dienstpostens
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GG Art. 33 Abs. 2
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs und Besetzung eines Dienstpostens
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 07.11.2023 - 3 B 76/23
- OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (47)
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Trotz dieser erheblich voneinander abweichenden Enddaten ist angesichts der eindeutigen neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 57 ff.;… Beschluss vom 2.7.2020 - BVerwG 2 A 6.19 -, juris Rn. 9, 12) davon auszugehen, dass die der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilungen der Antragstellerin und des Beigeladenen dennoch miteinander vergleichbar sind."Die höchstmögliche Vergleichbarkeit von Regelbeurteilungen wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BVerwG…, Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, juris Rn. 10; Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 58).
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen jüngeren Entscheidungen (Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 57 ff.;… Beschluss vom 2.7.2020 - BVerwG 2 A 6.19 - juris Rn. 9, 12) klargestellt, dass Aktualisierungsbedarf bei einem Bewerber nicht allein schon deshalb (zwangsläufig, "automatisch") zu einem "Nachziehen" und einer Aktualisierungspflicht auch bei allen anderen Mitbewerbern ohne originären eigenen Aktualisierungsbedarf führe.
Solche Unterschiede seien aus Praktikabilitätsgründen hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 59).
Wenn sich dagegen bei dem Mitbewerber weder der Zuschnitt der Aufgaben oder deren Qualität verändert hätten noch Anhaltspunkte für eine - dadurch bedingte - ins Gewicht fallende Veränderung in seinem Leistungsvermögen bestünden, gebe es keinen Grund, auch bei größeren Zeitdifferenzen in der Relation zwischen einer jüngeren Anlassbeurteilung und der letzten Regelbeurteilung die Letztgenannte als für den Leistungsvergleich untauglich anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 61).
Andernfalls liefe das Aktualitätserfordernis darauf hinaus, dass dienstliche Beurteilungen in einer Art "perpetuum mobile" jeweils neuen Aktualisierungsbedarf erzeugten, etwa wenn weitere Bewerber hinzuträten, solange das Auswahlverfahren noch nicht zur Entscheidungsreife gelangt sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 62;… Beschluss vom 2.7.2020 - BVerwG 2 A 6.19 - juris Rn. 12).
Bedarf nach einer Aktualisierung der dienstlichen Beurteilung kann auch entstehen, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, juris; vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris; vom 09.05.2019 - 2 C 1/18 -, juris; Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, juris).
Ein erheblicher Zeitraum im vorstehenden Sinne liegt erst vor, wenn die anderen Aufgaben bei einem - wie hier, vgl. Ziff. 3 der BRL - dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum während des (deutlich) überwiegenden Teils, d.h. zu zwei Dritteln, dieses Beurteilungszeitraums wahrgenommen wurden (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019, a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Anlassbeurteilungen in einem Regelbeurteilungssystem ausgesprochen, dass je kürzer der betrachtete Zeitraum seit der letzten Regelbeurteilung sei und je größer der einem Bewerber nunmehr attestierte Bewertungsunterschied ausfalle, desto mehr den Beurteiler die Pflicht treffe, einen solchen Leistungssprung oder -abfall zu begründen und gegebenenfalls zu plausibilisieren (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30; Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 41; BVerwG…, Beschluss vom 7.1.2021 - BVerwG 2 VR 4.20 -, juris Rn. 40).
- OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19
Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG…, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 18), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.Sofern Bewerber in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die aktuellen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG…, Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG…, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13).
Sind die Bewerber auch nach der umfassenden inhaltlichen Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ("ausschärfende Betrachtung") als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann die zuständige Behörde auf andere leistungsbezogene Gesichtspunkte - wie etwa die Vorbeurteilung - abstellen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 ME 158/19 - Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14) oder auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines strukturierten Auswahlgesprächs zurückgreifen (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.9.2019 - 5 ME 126/19 -, juris Rn. 41 m. w. N.).
Andererseits ist auch der Dienstherr nicht verpflichtet, Beförderungsverfahren nur deshalb "auszusetzen", weil einer der Bewerber eine für die Auswahlentscheidung bedeutsame dienstliche Beurteilung angreift (BVerwG…, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 17).
Dementsprechend ist die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG…, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 20.1.2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn. 10 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.1.2020 - 5 ME 153/19 -, juris Rn. 33; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 14).
Dies begründet für sich genommen noch keine Fehlerhaftigkeit der Anlassbeurteilungen, solange auf der Grundlage der Anlassbeurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG ohne eine ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich ist (Nds. OVG…, Beschluss vom 11.04.2018 - 5 ME 21/18 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 19.06.2019 - 5 ME 87/19 -, n.v.; Beschluss vom 29.05.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 19.07.2022 - 5 ME 55/22 -. n.v.).
Wann die einem Leistungsvergleich zugrundeliegenden Beurteilungen nicht mehr hinreichend miteinander vergleichbar sind, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 61; Nds. OVG, Beschluss vom 29.05.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 20).".
- OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23
Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG…, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG…, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14).Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG…, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG…, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14).
Ist aufgrund dieser aktuellen Beurteilungen von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 22 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 16), ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt.
Sind die Bewerber auch nach der umfassenden inhaltlichen Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ("ausschärfende Betrachtung") als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann die zuständige Behörde auf andere leistungsbezogene Gesichtspunkte - wie etwa die Vorbeurteilung - abstellen (Nds. OVG…, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 ME 158/19 - Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14) oder auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines strukturierten Auswahlgesprächs zurückgreifen (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.9.2019 - 5 ME 126/19 -, juris Rn. 41 m. w. N.).
Andererseits ist auch der Dienstherr nicht verpflichtet, Beförderungsverfahren nur deshalb "auszusetzen", weil einer der Bewerber eine für die Auswahlentscheidung bedeutsame dienstliche Beurteilung angreift (BVerwG…, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 17).
Wenn damit argumentiert wird, die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen seien fehlerhaft, gilt allerdings zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats auch dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG…, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 18).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG…, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG…, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14).
Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn. 10).
Der Antragsteller eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Stellenbesetzung kann im Rahmen dieses Verfahrens also auch die dienstliche Beurteilung des ausgewählten Bewerbers angreifen (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 24).
Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 24).
- OVG Niedersachsen, 11.04.2018 - 5 ME 21/18
Prüfung der Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Rahmen einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Bei Anlassbeurteilungen stellt sich die Frage, ob sich die Beurteilungszeiträume decken oder in erheblicher Weise divergieren, indes in anderer Weise als bei Regelbeurteilungen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.04.2018 - 5 ME 21/18 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 19.06.2019 - 5 ME 87/19 -, n.v.; Beschluss vom 19.07.2022 - 5 ME 55/22 -, n.v., m.w.N.).Anlassbeurteilungen kommt hingegen die Aufgabe zu, bei einem Fehlen vergleichbarer periodischer (Regel-)Beurteilungen eine am Leistungsgrundsatz orientierte Auswahlentscheidung zu ermöglichen, indem sie einen aktuellen Leistungsvergleich herstellen und Aussagen zur Eignung der einzelnen Bewerber bezogen auf das angestrebte Amt treffen (Nds. OVG, Beschluss vom 11.04.2018 - 5 ME 21/18 -, juris Rn. 10).
Dies begründet für sich genommen noch keine Fehlerhaftigkeit der Anlassbeurteilungen, solange auf der Grundlage der Anlassbeurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG ohne eine ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich ist (Nds. OVG, Beschluss vom 11.04.2018 - 5 ME 21/18 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 19.06.2019 - 5 ME 87/19 -, n.v.;… Beschluss vom 29.05.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 19.07.2022 - 5 ME 55/22 -. n.v.).
Die auf der Grundlage dienstlicher Anlassbeurteilungen durchzuführende ,Klärung einer Wettbewerbssituation' setzt deshalb voraus, dass sich - erstens - der jeweils maßgebliche Beurteilungszeitraum der Beurteilung selbst eindeutig entnehmen lässt, dieser Beurteilungszeitraum - zweitens - aufgrund nachvollziehbarer Kriterien willkürfrei festgelegt worden ist und der Beurteilungszeitraum - drittens - so lang bemessen sein muss, dass über den einzelnen Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können (Nds. OVG, Beschluss vom 11.04.2018 - 5 ME 21/18 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15
Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Bedarf nach einer Aktualisierung der dienstlichen Beurteilung kann auch entstehen, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, juris; vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris; vom 09.05.2019 - 2 C 1/18 -, juris; Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, juris).Es liegt kein Fall vor, indem ein Bewerber während eines laufenden Auswahlverfahrens die streitgegenständliche Stelle erstmalig übertragen und damit ein unzulässiger Vorteil gegenüber anderen Bewerbern geschaffen worden ist (vgl. dazu, BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - BVerwG 2 VR 2.15 -, juris Rn. 26).
Folge einer Ausblendungssituation wäre also nicht die Unzulässigkeit der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung, sondern das Erfordernis der Ausblendung der höherwertigen Tätigkeit bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7.1.2021 - BVerwG2 VR 4.20 -, juris Rn. 37; vgl. zur sogenannten Ausblendungsrechtsprechung: BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - BVerwG 2 VR 2.15 -, juris Rn. 23 ff.;… Beschluss vom 12.12.2017 - BVerwG 2 VR 2.16 -, juris Rn. 21 ff.); kritisch hierzu in ständiger Rechtsprechung der beschließende Senat, vgl. Beschluss vom 2.11.2021 - 5 ME 80/21 -, juris Rn. 38 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Trotz dieser erheblich voneinander abweichenden Enddaten ist angesichts der eindeutigen neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 57 ff.; Beschluss vom 2.7.2020 - BVerwG 2 A 6.19 -, juris Rn. 9, 12) davon auszugehen, dass die der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilungen der Antragstellerin und des Beigeladenen dennoch miteinander vergleichbar sind.Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen jüngeren Entscheidungen (…Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 57 ff.; Beschluss vom 2.7.2020 - BVerwG 2 A 6.19 - juris Rn. 9, 12) klargestellt, dass Aktualisierungsbedarf bei einem Bewerber nicht allein schon deshalb (zwangsläufig, "automatisch") zu einem "Nachziehen" und einer Aktualisierungspflicht auch bei allen anderen Mitbewerbern ohne originären eigenen Aktualisierungsbedarf führe.
Andernfalls liefe das Aktualitätserfordernis darauf hinaus, dass dienstliche Beurteilungen in einer Art "perpetuum mobile" jeweils neuen Aktualisierungsbedarf erzeugten, etwa wenn weitere Bewerber hinzuträten, solange das Auswahlverfahren noch nicht zur Entscheidungsreife gelangt sei (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 62; Beschluss vom 2.7.2020 - BVerwG 2 A 6.19 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG…, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 18), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.
Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20
Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. Januar 2021 (- BVerwG 2 VR 4.20 -, juris) ausdrücklich festgestellt, dass der Umstand, dass dem Beigeladenen seit Längerem die kommissarische Vakanzvertretung des verfahrensgegenständlichen Dienstpostens obliege und auch schon vor der (neuerlichen) Ausschreibung dieses Dienstpostens oblegen habe, nicht dazu nötige, diese Vakanzvertretung bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung unberücksichtigt zu lassen.Das Bundesverwaltungsgericht hat zu Anlassbeurteilungen in einem Regelbeurteilungssystem ausgesprochen, dass je kürzer der betrachtete Zeitraum seit der letzten Regelbeurteilung sei und je größer der einem Bewerber nunmehr attestierte Bewertungsunterschied ausfalle, desto mehr den Beurteiler die Pflicht treffe, einen solchen Leistungssprung oder -abfall zu begründen und gegebenenfalls zu plausibilisieren (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 2 C 1.18 -, juris Rn. 41; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2021 - BVerwG 2 VR 4.20 -, juris Rn. 40).
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verfassungsmäßigkeit der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23
Daher kann sich eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs insbesondere aus der Beurteilung eines Mitbewerbers oder aus dem Leistungsvergleich zwischen ihnen ergeben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 13).Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 24).
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …
- BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare …
- OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 5 ME 55/22
Leistungsentwicklung; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Vorbeurteilung
- BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22
Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
- BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10
Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
- BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
- BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …
- BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14
Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden
- OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber; …
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
- BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11
Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …
- BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20
Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …
- OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16
Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung; …
- BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
- BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02
Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der …
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
- OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden …
- OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21
Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich
- OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine …
- BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03
Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit; …
- OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines …
- OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12
Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im …
- OVG Niedersachsen, 16.09.2019 - 5 ME 126/19
Ausschärfende Betrachtung; Beförderung; Begründung des Gesamturteils; …
- OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung …
- OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09
Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis …
- OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13
Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen …
- OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19
Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung …
- OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 5 ME 2/16
Anlassbeurteilung; Auswahlerwägung; Begründung; belastender Verwaltungsakt; …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie …
- VG Göttingen, 20.07.2026 - 3 B 16/26
Konkurrentenstreit; Disziplinarmaßnahme; Wesentlich andere Aufgaben; …
Das ist etwa dann der Fall, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (…BVerwG, Urt. v. 11.02.2009 - 2 A 7.06 - juris, Rn. 20; m. w. N. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 1.18 - juris, Rn. 42, und im Anschluss an dieses Urteil Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2024 - 5 ME 121/23 - juris, Rn. 21ff.).Es ist darauf hinzuweisen, dass daraus nicht zwangsläufig folgt, dass allein deswegen auch die Beigeladenen und andere Mitbewerber, bei denen keine solche Tätigkeitsänderung eingetreten ist, ebenfalls neu zu beurteilen wären; auch größere Zeitdifferenzen zwischen einer Regel- und einer Anlassbeurteilung sind hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage dieser Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach Bestenauslesegrundsätzen möglich bleibt (…BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 2 C 1.18 - juris, Rn. 59ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2024 - 5 ME 121/23 - juris, Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 ME 12/25
Untersagung der Beauftragung eines Kandidaten mit einer Professurverwaltung im …
Der Leistungsvergleich bei Beamtenbewebern ist regelmäßig auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 18), wobei hierbei zu beachten ist, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt verwaltungsgerichtlich überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat; die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann hingegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (Nds. OVG, Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/23 -, juris Rn. 19 m. w. Nw.). - OVG Niedersachsen, 20.04.2026 - 5 ME 120/25
Anlassbeurteilung; Anlassbeurteilungssystem; Leistungssprung; Leistungsabfall; …
Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Leistungssprung oder -abfall in einer nachfolgenden dienstlichen Beurteilung zu begründen und ggf. zu plausibilisieren ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 9.6.2022 - 5 ME 160/21 -, juris Rn. 75; Beschluss vom 25.4.2024 - 5 ME 121/23 -, juris Rn. 47;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14 -, juris Rn. 16 ff.; OVG NRW…, Beschluss vom 28.1.2020 - 6 B 1120/19 -, juris Rn. 105 ff.).
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