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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7274
OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09 (https://dejure.org/2010,7274)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2010 - 5 ME 215/09 (https://dejure.org/2010,7274)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 5 ME 215/09 (https://dejure.org/2010,7274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Statusberührende Versetzung aus dienstlichem Grund; Spannungsverhältnis zwischen Schulleiterin und Lehrerkollegium

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 3 S. 3 NBG; § 28 NBG; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO
    Zulässigkeit der Versetzung eines Grundschulrektors an eine Grundschule, Hauptschule und Realschule (GHRS) in den Dienstposten des Konrektors; Befugnis des Dienstherren zur Änderung des dienstlichen Aufgabenbereichs eines Beamten durch den Dienstherrn; Störung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Versetzung eines Grundschulrektors an eine Grundschule, Hauptschule und Realschule (GHRS) in den Dienstposten des Konrektors; Befugnis des Dienstherren zur Änderung des dienstlichen Aufgabenbereichs eines Beamten durch den Dienstherrn; Störung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - Innerdienstliches Spannungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Versetzung eines Grundschulrektors an eine Grundschule, Hauptschule und Realschule (GHRS) in den Dienstposten des Konrektors; Befugnis des Dienstherren zur Änderung des dienstlichen Aufgabenbereichs eines Beamten durch den Dienstherrn; Störung des ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09
    Rechtsfehlerfrei ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass ein innerdienstliches Spannungsverhältnis einen dienstlichen Grund im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 NBG darstellt, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes zu versetzen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16. März 1973 - V OVG B 17/73 -, DVBl. 1973, 278 ; BVerwG, Urt. v. 25.1.1967 - BVerwG VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65 ).

    Es ist nicht einmal ansatzweise dargelegt, dass die Beteiligung der Antragstellerin im vorliegenden Fall derart ist, dass nach den Maßstäben der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 25.1.1967, a. a. O.) eine weitere Aufklärung insoweit bei der Prüfung des dienstlichen Grundes bzw. der Ermessensausübung geboten sein könnte.

  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09
    Ihrem Einwand, das vom Verwaltungsgericht als dienstlicher Grund festgestellte Spannungsverhältnis könne ihre Degradierung am Ende ihrer Dienstzeit nicht rechtfertigen, ist entgegen zu halten, dass der Dienstherr aus jedem sachlichen Grund den dienstlichen Aufgabenbereich eines Beamten ändern kann, solange diesem ein seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechender Dienstposten verbleibt, wobei den Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs, insbesondere einer Vorgesetzten- oder Leitungsfunktion keine das Ermessen einschränkende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.2000 - 2 B 42.00 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 40 = juris, Rn. 5 m. N.).

    Wenn die Antragstellerin nunmehr in ihrer Beschwerdebegründung an verschiedenen Stellen vorträgt, im Schuljahr 2009/2010 seien Veränderungen vorgesehen und zwischenzeitlich ergriffen, die zu einer grundsätzlichen Verbesserung der schulischen Situation führten und ihre Versetzung als nicht mehr gerechtfertigt erscheinen ließen, verkennt sie, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.2000, a. a. O., juris, Rn. 3).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09
    Denn das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die hier streitgegenständliche statusberührende Versetzung (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 29.4.1982 - BVerwG 2 C 41.80 -, BVerwGE 65, 270;… Schmidt/Ritter, in: Plog Wiedow, BBG, § 28 NBG, Rn. 6) auf § 28 NBG, insbesondere dessen Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, verwiesen und ausgeführt, eine Zustimmung sei nicht erforderlich, weil das Amt der Konrektorin an der GHRS C. ebenso wie das bisher von der Antragstellerin wahrgenommene Amt der Rektorin an der Grundschule B. mit der Besoldungsgruppe A 13 + Z NBesO bewertet sei.
  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten bei Gefahr der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09
    Es ist den vorgelegten Attesten nicht zu entnehmen, dass zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung bestanden haben, die einer Versetzung der Antragstellerin entgegen gestanden haben (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 23.5.2005 - 2 BvR 583/05 -, NVwZ 2005, 926 = juris;… BVerwG, Urt. v. 13.2.1969 - BVerwG II C 114, 65 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 11 = BayVBl. 1969, 317).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2009 - 5 ME 434/08

    Abordnung eines Beamten wegen eines innerdienstlichen Spannungsverhältnisses; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09
    Demzufolge vermag sich die Antragstellerin auch nicht auf eine fehlende Vergleichbarkeit dieses Falles mit demjenigen Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 5. Februar 2009 (- 5 ME 434/08 -, NdsVBl. 2009, 168 = NordÖR 2009, 131 = juris) zugrunde lag, erfolgreich berufen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.03.1973 - V B 17/73
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09
    Rechtsfehlerfrei ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass ein innerdienstliches Spannungsverhältnis einen dienstlichen Grund im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 1 NBG darstellt, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes zu versetzen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16. März 1973 - V OVG B 17/73 -, DVBl. 1973, 278 ;… BVerwG, Urt. v. 25.1.1967 - BVerwG VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65 ).
  • VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18

    Beamte; Entlastung; Freizeitausgleich; Grundschule; Lehrer; Mehrarbeit; …

    Er hat also kein Recht am Amt im konkret-funktionellen Sinn, sondern "lediglich" einen Anspruch auf eine seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Verwendung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.11.2000 - 2 B 42/00 -, juris Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41/89 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschluss vom 14.01.2010 - 5 ME 215/09 -, juris Rn. 11; Nds. OVG…, Beschluss vom 13.10.2004 - 2 ME 1174/04 -, juris Rn. 4; Bayer. VGH…, Beschluss vom 18.12.2009 - 3 CE 09.1986 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2013 - 5 ME 49/13

    Versetzung eines Schulleiters wegen eines dienstlichen Spannungsverhältnisses …

    Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis stellt einen dienstlichen Grund dar, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes zu versetzen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2010 - 5 ME 215/09 -, juris Rn. 15; vgl. im Falle einer Abordnung, Nds. OVG…, Beschluss vom 6.2.2009 - 5 ME 434/08 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 01.04.2025 - 3 K 3727/23

    Befreiung von der Mindestunterrichtsverpflichtung für Schulleiter

    Rn. 47 Grundsätzlich hat ein Beamter kein Recht, ein bestimmtes Aufgabengebiet beizubehalten oder in einem ganz bestimmten Arbeitsgebiet beschäftigt zu werden; auch Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs, insbesondere eine Vorgesetzten- oder Leitungsfunktion, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Bedeutung zu (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.11.2000 - 2 B 42.00 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199 ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.01.2010 - 5 ME 215/09 -, juris Rn. 5).
  • VG Göttingen, 30.07.2026 - 3 B 282/26

    Abordnung; Spannungsverhältnis; Hinweisgeber; Ermessensausübung; Treuepflicht; …

    Dies gilt unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 20.07.2026 - 5 ME 34/26 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 25.02.2013 - 5 ME 49/13 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 14.01.2010 - 5 ME 215/09 -, juris Rn. 15).
  • VG München, 09.06.2017 - M 5 S 17.1372

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Versetzung wegen innerdienstlicher Spannungen

    Vielmehr ist der Dienstherr gehalten, eine solche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes abzustellen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen, was je nach Lage des Einzelfalls auch die Versetzung eines Beamten umfassen kann (vgl. NdsOVG, B.v 14.1.2010 - 5 ME 215/09 - juris Rn. 16;… BVerwG, U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65, juris Rn. 36).
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