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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29268
OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13 (https://dejure.org/2013,29268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 (https://dejure.org/2013,29268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 5 ME 220/13 (https://dejure.org/2013,29268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur Dokumentation einer strukturellen Veränderungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBG § 36 Abs. 1 S. 1
    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur Dokumentation einer strukturellen Veränderungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand - entgegenstehendes dienstliches Interesse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur Dokumentation einer strukturellen Veränderungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 128
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 6 B 522/12

    Anspruch eines Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen auf Hinausschieben des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Da die Frage, ob "entgegenstehende dienstliche Interessen" gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und ggf. auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn. 20;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).

    Dieser Rechtsanspruch liefe faktisch leer und das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestandes verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2012, a.a.O., Rn. 20; Beschluss vom 22.4.2013.

    Da das (weitere) Ansteigen des Durchschnittsalters bzw. des Anteils älterer Beamter eine Folge darstellt, welche mit dem Hinausschieben des Ruhestandes typischerweise verbunden ist, kommt dieser Aspekt nach den oben angeführten Maßstäben - jedenfalls im Grundsatz - als entgegenstehendes dienstliches Interesse nicht in Betracht (vgl. auch Hamb. OVG…, Beschluss vom 5.6.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2012, a. a. O., Rn. 22; OVG NRW…, Beschluss vom 29.5.2013, a. a. O., Rn. 20).

    Das Interesse an einer ausgeglichenen Altersstruktur kann allenfalls dann das Gewicht eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses erreichen, wenn einer besonders ungünstigen Altersstruktur entgegengewirkt werden soll (Hamb. OVG…, Beschluss vom 5.6.2012, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2012, a. a. O., Rn. 25).

    Denn der Umstand, dass eine sonst zur Verfügung stehende Beförderungsmöglichkeit einstweilen blockiert wird bzw. dass sich die berufliche Weiterentwicklung eines potentiellen (regelmäßig jüngeren) Nachfolgers verzögert, stellt ebenfalls eine typische Folge des Hinausschieben des Ruhestandes eines älteren Beamten dar und wird daher vom Gesetzgeber, der die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG als gebundenen Rechtsanspruch des eine Hinausschiebung des Ruhestandes beantragenden Beamten ausgestaltet hat, gerade in Kauf genommen (vgl. auch Hamb. OVG…, Beschluss vom 5.6.2012, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2012, a. a. O., Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13

    Zur Dokumentationspflicht entgegenstehender dienstlicher Interessen bei Anspruch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 11;… vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn. 11).

    Rn. 8 Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).

    Da die Frage, ob "entgegenstehende dienstliche Interessen" gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und ggf. auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn. 20; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).

    Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung oder Absichtserklärung genügt daher zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses, denn das würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6, 8).

    Dadurch, dass der Gesetzgeber dem Beamten einen Rechtsanspruch auf Verlängerung seiner Dienstzeit für den Fall eingeräumt hat, dass dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, hat er die antragsgemäße Hinausschiebung des Ruhestandes zum Regelfall erklärt (vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 4).

  • OVG Hamburg, 05.06.2012 - 1 Bs 98/12

    Zu den Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestandes einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Da das (weitere) Ansteigen des Durchschnittsalters bzw. des Anteils älterer Beamter eine Folge darstellt, welche mit dem Hinausschieben des Ruhestandes typischerweise verbunden ist, kommt dieser Aspekt nach den oben angeführten Maßstäben - jedenfalls im Grundsatz - als entgegenstehendes dienstliches Interesse nicht in Betracht (vgl. auch Hamb. OVG, Beschluss vom 5.6.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 10; OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012, a. a. O., Rn. 22; OVG NRW…, Beschluss vom 29.5.2013, a. a. O., Rn. 20).

    Das Interesse an einer ausgeglichenen Altersstruktur kann allenfalls dann das Gewicht eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses erreichen, wenn einer besonders ungünstigen Altersstruktur entgegengewirkt werden soll (Hamb. OVG, Beschluss vom 5.6.2012, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012, a. a. O., Rn. 25).

    Denn der Umstand, dass eine sonst zur Verfügung stehende Beförderungsmöglichkeit einstweilen blockiert wird bzw. dass sich die berufliche Weiterentwicklung eines potentiellen (regelmäßig jüngeren) Nachfolgers verzögert, stellt ebenfalls eine typische Folge des Hinausschieben des Ruhestandes eines älteren Beamten dar und wird daher vom Gesetzgeber, der die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG als gebundenen Rechtsanspruch des eine Hinausschiebung des Ruhestandes beantragenden Beamten ausgestaltet hat, gerade in Kauf genommen (vgl. auch Hamb. OVG, Beschluss vom 5.6.2012, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012, a. a. O., Rn. 22).

    Dass die Antragsgegnerin hier einer besonders angespannten Beförderungs- bzw. Nachbesetzungssituation hat entgegenwirken wollen (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 5.6.2012, a. a. O., Rn. 10), wird mit der Beschwerde nicht dargetan.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11

    Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Rn. 7 Bei dem Begriff des (entgegenstehenden) dienstlichen Interesses, der das Interesse des Dienstherrn an einer sachgerechten und reibungslosen Aufgabenerfüllung bezeichnet, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 11), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt.

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 11;… vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn. 11).

    Um eine strukturelle Veränderungsabsicht zu dokumentieren, ist vielmehr eine generelle - d. h. unabhängig vom Einzelfall bestehende - Planung erforderlich, die etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (…vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn. 7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 6 B 443/13

    Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Verpflichtung des Dienstherrn zum …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 11;… vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn. 11).

    - 6 B 277/13 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 29.5.2013, a. a. O., Rn. 13).

    Da das (weitere) Ansteigen des Durchschnittsalters bzw. des Anteils älterer Beamter eine Folge darstellt, welche mit dem Hinausschieben des Ruhestandes typischerweise verbunden ist, kommt dieser Aspekt nach den oben angeführten Maßstäben - jedenfalls im Grundsatz - als entgegenstehendes dienstliches Interesse nicht in Betracht (vgl. auch Hamb. OVG…, Beschluss vom 5.6.2012 - 1 Bs 98/12 -, juris Rn. 10; OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012, a. a. O., Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013, a. a. O., Rn. 20).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08

    Verlängerung seiner Dienstzeit eine Hochschulprofessors; Altersgrenze; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 11; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn. 11).

    Um eine strukturelle Veränderungsabsicht zu dokumentieren, ist vielmehr eine generelle - d. h. unabhängig vom Einzelfall bestehende - Planung erforderlich, die etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn. 7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Rn. 14 Der Begriff des "Darlegens" im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO ist durch das Darlegungserfordernis im (Berufungs-)Zulassungsrecht (§ 124a Abs. 4 VwGO) vorgeprägt (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    Erforderlich ist, dass die Beschwerdebegründung an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpft und aufzeigt, weshalb sich diese aus der Sicht des Beschwerdeführers nicht als tragfähig erweisen bzw. aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Ausgangsbeschluss unrichtig sein soll und geändert werden muss (OVG M.-V., Beschluss vom 7.9.2010 - 1 M 210/09 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 6 B 277/13

    Antrag eines Polizeihauptkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
    - 6 B 277/13 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 29.5.2013, a. a. O., Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Hinausschieben des Ruhestandes

    Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [beide zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift]).

    Das erfordert - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8).

    Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung oder Absichtserklärung genügt daher zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses, denn das würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (…VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8).

    Erforderlich ist vielmehr eine verfestigte organisatorische und personelle Entscheidung des Dienstherrn (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 24.3.2021 - 5 ME 5/21 -).

    Dadurch, dass der Gesetzgeber dem Beamten einen Rechtsanspruch auf Verlängerung seiner Dienstzeit für den Fall eingeräumt hat, dass dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, hat er die antragsgemäße Hinausschiebung des Ruhestandes zum Regelfall erklärt (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 11).

    Dieser Rechtsanspruch liefe faktisch leer und das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestands verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 11).

    Diese kann etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011 - 5 ME 43/11 -, juris Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (…vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris 18).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2019 - 5 ME 127/19

    Altersgrenze; Ruhestand; Hinausschieben

    Denn der Gesetzgeber hat mit § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG in der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Fassung im Interesse einer wirksamen Flexibilisierung des Ruhestandseintritts einen gebundenen Anspruch geschaffen, mit dem die Rechtsposition von Beamten, die ihre Dienstzeit insbesondere aus persönlichen Gründen verlängern möchten, gestärkt werden sollte (…LT-Drs. 16/3207, S. 138; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 -).

    Rn. 4 Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O, Rn. 8; OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn. 20;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6).

    Das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestandes verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 11).

    Der Begriff des "Darlegens" im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO ist durch das Darlegungserfordernis im (Berufungs-)Zulassungsrecht (§ 124a Abs. 4 VwGO) vorgeprägt (…vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 14).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Nds. OVG, Beschluss vom 31.5.2012 - 5 ME 86/12 - Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 14), an der es hier fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 5 ME 20/21

    Dienstliches Interesse; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Ruhestand

    Rn. 13 Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn 8;… Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 6 …und Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O., Rn 7 [beide zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift]).

    Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und gegebenenfalls auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn 8; Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn 20;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 6).

    Das erfordert - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn 8; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 -).

    Das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des jeweiligen Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, die - wie hier im Falle des Antragstellers - typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestandes verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn 11; Beschluss vom 31.7.2019 - 5 ME 127/19 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2024 - 5 ME 115/23

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Entziehung …

    Erforderlich ist, dass die Beschwerdebegründung an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpft und aufzeigt, weshalb sich diese aus der Sicht des Beschwerdeführers nicht als tragfähig erweisen bzw. aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Ausgangsbeschluss unrichtig sein soll und geändert werden muss (…OVG M.-V., Beschluss vom 7.9.2010 - 1 M 210/09 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 55).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Nds. OVG, Beschluss vom 31.5.2012 - 5 ME 86/12 - Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 14), an denen es hier fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Rn. 20 Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

    Der Gesetzgeber hat mit § 36 Abs. 1 Satz 1 NBG in der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Fassung im Interesse einer wirksamen Flexibilisierung des Ruhestandseintritts einen gebundenen Anspruch geschaffen, mit dem die Rechtsposition von Beamten, die ihre Dienstzeit insbesondere aus persönlichen Gründen verlängern möchten, gestärkt werden sollte (…LT-Drs. 16/3207, S. 138; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 -).

    Rn. 21 Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt (s. o.), trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O, Rn. 8;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6); erforderlich ist - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 8;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn.13;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).

    Das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand auch nach der Vorstellung des Beamten würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestandes verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermöchten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 11;… Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn. 13).

  • VG Hannover, 26.04.2017 - 2 A 4382/15

    Entgegenstehende dienstliche Interessen; Hinausschieben der Altersgrenze auf …

    Bei dem Merkmal der "dienstlichen Interessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (Nds. OVG…, Beschluss vom 16. März 2011 - 5 ME 43/11-, Rn. 11 juris), der als solcher grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2017 - 5 ME 48/17 - Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 5 ME 220/13 -, Rn. 11 juris).

    Rn. 28 Für die Frage, die Frage, ob "entgegenstehende dienstliche Interessen" gegeben sind, trifft den Dienstherrn die Darlegungs- und ggf. auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2013, a. a. O., Rn. 8; OVG Münster…, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 6 B 522/12 -, Rn. 20 juris; VGH Baden-Würrtemberg…, Beschluss vom 28. März 2013, a.a.O., Rn. 6).

    Das gesetzgeberische Ziel der Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand würde unterlaufen, wenn Folgen, welche typischerweise mit dem Hinausschieben des Ruhestands verbunden sind, ein dienstliches Interesse zu begründen vermögen würden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2013, a a.O., Rn. 11).

    Um eine strukturelle Veränderungsabsicht zu dokumentieren, ist vielmehr eine generelle - d. h. unabhängig vom Einzelfall bestehende - Planung erforderlich, die etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. September 2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16. März 2011, a.a.O., Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 19. August 2008, a.a.O., Rn.7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 ME 12/25

    Untersagung der Beauftragung eines Kandidaten mit einer Professurverwaltung im …

    Erforderlich ist, dass die Beschwerdebegründung an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpft und aufzeigt, weshalb sich diese aus der Sicht des Beschwerdeführers nicht als tragfähig erweisen bzw. aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Ausgangsbeschluss unrichtig sein soll und geändert werden muss (…OVG M.-V., Beschluss vom 7.9.2010 - 1 M 210/09 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 14).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Nds. OVG, Beschluss vom 31.5.2012 - 5 ME 86/12 - Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 14), an denen es hier fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA …

    Erforderlich ist, dass die Beschwerdebegründung an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpft und aufzeigt, weshalb sich diese aus der Sicht des Beschwerdeführers nicht als tragfähig erweisen bzw. aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Ausgangsbeschluss unrichtig sein soll und geändert werden muss (…OVG M.-V., Beschluss vom 7.9.2010 - 1 M 210/09 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 14).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Nds. OVG, Beschluss vom 31.5.2012 - 5 ME 86/12 - Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 14), an denen es hier fehlt.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 630/15

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Rahmen des Tenure Track-Modells

    Als entgegenstehende dienstliche Interessen im Sinne des Art. 62 § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 DRG kommen damit hier im Grundsatz nur solche Gegebenheiten in Betracht, die mit dem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nicht stets oder regelmäßig verbunden sind und dementsprechend vom Gesetzgeber bei der vorliegenden Regelung bereits berücksichtigt worden sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.04.2013 - 6 B 277/13 -, Juris m.w.N.; Poguntke, Das Hinausschieben der Altersgrenze auf Initiative des Beamten, DÖV 2011, 561 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2014 - 5 ME 104/14

    Zuständigkeit des Hochschulsenats für die Abberufung einzelner Mitglieder des …

    Rn. 27 Der Begriff des "Darlegens" im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO ist durch das Darlegungserfordernis im (Berufungs-)Zulassungsrecht (§ 124a Abs. 4 VwGO) vorgeprägt (…vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 14).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Nds. OVG, Beschluss vom 31.5.2012 - 5 ME 86/12 - Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 14), an denen es hier fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2022 - 5 ME 62/22

    Auseinandersetzung; Auseinandersetzungspflicht; Beurteilungsbeitrag; Bindung des …

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Hilfsperson; Kanzleikraft; …

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von …

  • VG Saarlouis, 19.12.2014 - 2 L 2062/14

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; hier verneint mangels Vorliegens …

  • VG Schleswig, 11.02.2020 - 12 B 82/19

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Hinausschieben des Eintritts …

  • OVG Saarland, 29.12.2014 - 1 B 410/14

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 5 ME 32/22

    Anordnungsgrund; Aufrechnung; Versorgungsbezüge, überzahlte

  • VG Schleswig, 29.01.2020 - 12 B 58/19

    Verlängerung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit wegen Inanspruchnahme von …

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