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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14888
OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10 (https://dejure.org/2010,14888)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 (https://dejure.org/2010,14888)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2010 - 5 ME 244/10 (https://dejure.org/2010,14888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundsatz des höheren Gewichts der Beurteilung eines Beamten im höheren Statusamt im Vergleich zur Beurteilung eines Konkurrenten im niedrigeren Statusamt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG; § 6 Abs. 2 Bes. NLVO; § 44 Abs. 3 S. 4 NLVO
    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden verglichen mit dem sich aus einem höheren Statusamt bewerbenden Konkurrenten vor dem zu berücksichtigenden Grundsatz der Bestenauslese; Anfechtbarkeit der Auswahlentscheidung wegen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden verglichen mit dem sich aus einem höheren Statusamt bewerbenden Konkurrenten vor dem zu berücksichtigenden Grundsatz der Bestenauslese; Anfechtbarkeit der Auswahlentscheidung wegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Dem liegt die mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563).

    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Zu berücksichtigen ist aber, dass alle maßgeblichen Umstände in die Einzelfallprüfung einzubeziehen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563), so etwa mit Blick auf die an das jeweilige Amt zu stellenden Anforderungen auch der Umstand, dass der Beigeladene zum Erwerb der Laufbahnbefähigung andere Voraussetzungen aufweisen musste als die Antragstellerin und er sich daher in einer anderen Laufbahngruppe befindet.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170;… Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170;… Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um eine nicht von § 114 Satz 2 VwGO gedeckte unzulässige Ergänzung der tragenden Ermessenserwägungen (vgl. hierzu nur Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08

    Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95

    Eingriff in das statusrechtliche Amt des Richters am Amtsgericht durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Das statusrechtliche Amt wird grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt und durch die dem Beamten oder Richter verliehene Amtsbezeichnung verliehen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 15.6.1995 - BVerwG 2 B 16.95 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 14 = NVwZ-RR 1996, 161 = ZBR 1995, 373).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung …

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der …

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d. …

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200, 201; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Denn auf diese Weise wird in diesen Konstellationen dem Grundsatz Rechnung getragen, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes gestellt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 - vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris;… Urteil vom 13.4.2011 - 5 LB 58/10 - Beschluss vom 21.2.2007, a. a. O.).

    Die Erwägung des Antragsgegners, angesichts des Statusunterschiedes zwischen dem Antragsteller und der Beigeladenen könne trotz des Notenvorsprungs der Beigeladenen von im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern ausgegangen werden, weil die Wertungsstufe B im Statusamt A 9 mit der schlechteren Wertungsstufe C "oberer Bereich" im Statusamt A 10 vergleichbar sei, ist rechtmäßig und entspricht der schon angeführten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG…, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung; …

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG…, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
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