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| OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24 |
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Antragsfrist als verfahrensrechtliche Ausschlussfrist i.R.e. Antrags eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
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NBG § 36 Abs. 1 S. 1, 3
Antragsfrist als verfahrensrechtliche Ausschlussfrist i.R.e. Antrags eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.05.2024 - 7 B 84/24
- OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Papierfundstellen
- DÖV 2024, 800
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 5 ME 109/23
Dispositionsbefugnis; gesetzliche Ausschlusfrist; materielle Ausschlusfrist
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 28. November 2023 (- 5 ME 109/23 -, juris) hinsichtlich der - ebenfalls sechs Monate betragenden - Antragsfrist des § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Ausschlussfrist im Sinne einer materiellen Ausschlussfrist handle.Die Antragsfrist des § 36 Abs. 1 Satz 3 NBG dient - ebenso wie die bundesrechtliche Parallelbestimmung des § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG (vgl. insoweit Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 26) - dazu, der Personalverwaltung die erforderliche Zeit zu verschaffen, den Antrag zu prüfen.
Im Bundesrecht hat diese Prüfung insbesondere den Zweck, zu klären, ob ein Hinausschieben des Ruhestandes im dienstlichen Interesse liegt (so Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 26).
Wie der Senat in seiner Entscheidung zur bundesrechtlichen Vorschrift des § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG entschieden hat, begegnet es vor dem Hintergrund des Ziels der Antragsfrist - nämlich Planungssicherheit für den Dienstherrn zu erreichen bzw. ihm einen hinreichend langen Entscheidungsspielraum mit Blick auf Neubesetzungen zu eröffnen -, regelmäßig keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Ablehnung des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand auf den Umstand der Fristversäumnis gestützt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 28 m. w. Nw.).
Der Senat hat jedoch auch hervorgehoben, dass die Fristversäumnis die Ablehnung des Antrags nicht zwingend gebiete, weil Konstellationen denkbar seien, in denen der Dienstherr gerade die Weiterbeschäftigung wünscht, etwa, wenn sich kurzfristig herausstellt, dass ein bestimmter Beamter noch für einen weiteren Zeitraum nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze benötigt wird, beispielsweise, um ein Projekt noch abzuschließen oder einen Nachfolger einzuarbeiten (Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 27 m. w. Nw.).
Dementsprechend liefe es der mit § 53 Abs. 1 BBG erstrebten Zielsetzung - der Flexibilisierung der Altersgrenze mit Blick auf die Erhaltung einer funktions- und leistungsfähigen Verwaltung - zuwider, wenn die Antragsfrist als materiell-rechtliche Ausschlussfrist angesehen würde (Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2023 - 5 ME 109/23 -, juris Rn. 27) und dementsprechend auch zu Lasten eines Dienstherrn eingriffe, der den betreffenden Beamten gerade weiterbeschäftigen will.
- OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16
Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) ist der Dienstherr gehindert, sich in treuwidriger Weise zu früherem eigenen Verhalten in Widerspruch zu setzen (Verbot widersprüchlichen Verhaltens, venire contra factum proprium; vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.3.1987 - BVerwG 2 C 55.84 -, juris Rn. 26 f.; Nds. OVG, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris rn. 35; Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108).Es kann im Einzelfall dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderlaufen, wenn eine Behörde eine Bestimmung anwendet, obwohl sie den Betreffenden zuvor durch ihr eigenes Verhalten in den Glauben versetzt hat, dass er damit nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG II C 119.64 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 29.5.1980 - BVerwG 6 C 43.78 -, juris Rn. 34; Nds. OVG…, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris Rn. 35 [beide zur nachträglichen Anwendung von versorgungsrechtlichen Ruhensvorschriften]; BVerwG…, Urteil vom 25.2.1993 - BVerwG 2 C 27.90 -, juris Rn. 15 [zur Berufung auf die Nichteignung des Beamten nach Ablauf der Probezeit]; Nds. OVG, Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108 [zur Festsetzung einer Rückforderung]).
- OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 105/05
Wegfall der Entreicherungseinrede wegen des Bestehens eines gesetzesimmanenten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) ist der Dienstherr gehindert, sich in treuwidriger Weise zu früherem eigenen Verhalten in Widerspruch zu setzen (Verbot widersprüchlichen Verhaltens, venire contra factum proprium; vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.3.1987 - BVerwG 2 C 55.84 -, juris Rn. 26 f.; Nds. OVG, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris rn. 35;… Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108).Es kann im Einzelfall dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderlaufen, wenn eine Behörde eine Bestimmung anwendet, obwohl sie den Betreffenden zuvor durch ihr eigenes Verhalten in den Glauben versetzt hat, dass er damit nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG II C 119.64 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 29.5.1980 - BVerwG 6 C 43.78 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris Rn. 35 [beide zur nachträglichen Anwendung von versorgungsrechtlichen Ruhensvorschriften]; BVerwG…, Urteil vom 25.2.1993 - BVerwG 2 C 27.90 -, juris Rn. 15 [zur Berufung auf die Nichteignung des Beamten nach Ablauf der Probezeit]; Nds. OVG…, Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108 [zur Festsetzung einer Rückforderung]).
- BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90
Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Es kann im Einzelfall dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderlaufen, wenn eine Behörde eine Bestimmung anwendet, obwohl sie den Betreffenden zuvor durch ihr eigenes Verhalten in den Glauben versetzt hat, dass er damit nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG II C 119.64 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 29.5.1980 - BVerwG 6 C 43.78 -, juris Rn. 34; Nds. OVG…, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris Rn. 35 [beide zur nachträglichen Anwendung von versorgungsrechtlichen Ruhensvorschriften]; BVerwG, Urteil vom 25.2.1993 - BVerwG 2 C 27.90 -, juris Rn. 15 [zur Berufung auf die Nichteignung des Beamten nach Ablauf der Probezeit]; Nds. OVG…, Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108 [zur Festsetzung einer Rückforderung]). - BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Es kann im Einzelfall dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderlaufen, wenn eine Behörde eine Bestimmung anwendet, obwohl sie den Betreffenden zuvor durch ihr eigenes Verhalten in den Glauben versetzt hat, dass er damit nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG II C 119.64 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 29.5.1980 - BVerwG 6 C 43.78 -, juris Rn. 34; Nds. OVG…, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris Rn. 35 [beide zur nachträglichen Anwendung von versorgungsrechtlichen Ruhensvorschriften]; BVerwG…, Urteil vom 25.2.1993 - BVerwG 2 C 27.90 -, juris Rn. 15 [zur Berufung auf die Nichteignung des Beamten nach Ablauf der Probezeit]; Nds. OVG…, Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108 [zur Festsetzung einer Rückforderung]). - OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13
Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Soweit der Antragsteller auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2023 (- 5 ME 109/13 -) verweise, in welcher der beschließende Senat in Bezug auf die Fristbestimmung des § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG festgestellt habe, dass es sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist handle, folge die Kammer dieser Ansicht für die landesrechtliche Vorschrift des § 36 NBG nicht. - OVG Niedersachsen, 17.09.2019 - 5 ME 155/19
Dienstliches Interesse; entgegenstehendes dienstliches Interesse
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Hieraus errechnet sich ein Hauptsachestreitwert in Höhe von 30.9888,08 EUR (5.063,29 EUR + 101, 39 EUR = 5.164,68 EUR; 5.164,68 EUR x 6 = 30.988,08 EUR, welcher nach der Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist (= 15.494,04 EUR), auch wenn der Antragsteller mit seinem Antrag teilweise eine Vorwegnahme der Hauptsache begehrt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 - Beschluss vom 27.10.2017 - 5 ME 170/17 - Beschluss vom 17.9.2019 - 5 ME 155/19 -, juris Rn. 34). - BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 55.84
Beamtenrecht - Nebentätigkeit - Nutzungsentgelt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) ist der Dienstherr gehindert, sich in treuwidriger Weise zu früherem eigenen Verhalten in Widerspruch zu setzen (Verbot widersprüchlichen Verhaltens, venire contra factum proprium; vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1987 - BVerwG 2 C 55.84 -, juris Rn. 26 f.; Nds. OVG, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris rn. 35;… Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108). - BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78
Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Es kann im Einzelfall dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderlaufen, wenn eine Behörde eine Bestimmung anwendet, obwohl sie den Betreffenden zuvor durch ihr eigenes Verhalten in den Glauben versetzt hat, dass er damit nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG II C 119.64 -, juris Rn. 27; Urteil vom 29.5.1980 - BVerwG 6 C 43.78 -, juris Rn. 34; Nds. OVG…, Urteil vom 11.1.2007 - 5 LB 105/05 -, juris Rn. 35 [beide zur nachträglichen Anwendung von versorgungsrechtlichen Ruhensvorschriften]; BVerwG…, Urteil vom 25.2.1993 - BVerwG 2 C 27.90 -, juris Rn. 15 [zur Berufung auf die Nichteignung des Beamten nach Ablauf der Probezeit]; Nds. OVG…, Urteil vom 25.9.2018 - 5 LB 98/16 -, juris Rn. 108 [zur Festsetzung einer Rückforderung]). - OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.06.2024 - 5 ME 41/24
Auszugehen ist insoweit von dem im Zeitpunkt der Einleitung des zweiten Rechtszugs (28. Mai 2024) maßgeblichen Endgrundgehalt (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 - m. w. Nw. -) der Besoldungsgruppe A 12 in Höhe von 5.063,29 EUR (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes - NBesG - in Verbindung mit der dortigen Anlage 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 1 B 653/09
Weiterbeschäftigung als Richterin an einem Landgericht; Weiterbeschäftigung einer …
- VG Magdeburg, 27.08.2024 - 5 B 397/24
Frist für den Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts
Rn. 13 Entgegen der Auffassung des Antragstellers unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. November 2023 - 5 ME 109/23 - und vom 13. Juni 2024 - 5 ME 41/24 - (jeweils juris) handelt es sich bei der Antragsfrist nach § 39 Abs. 4 Satz 4 LBG LSA um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist.Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht qualifiziert die Antragsfrist des § 53 Abs. 1 Satz 2 BBG sowie des § 36 Abs. 1 Satz 3 NBG nicht als materiell-rechtliche, sondern als eine gesetzliche Frist im Sinne einer verfahrensrechtlichen Ausschlussfrist und führt zur Begründung aus (NdsOVG, Beschluss vom 13. Juni 2024, a.a.O., Rn. 28 ff.):.
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