Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.03.2013 - 5 ME 59/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unzumutbarkeit einer Zuweisung gemäß § 4 PostPersRG aufgrund der Fahrzeiten zwischen Wohnort und Dienstort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PostPersRG § 4
Unzumutbarkeit einer Zuweisung gemäß § 4 PostPersRG aufgrund der Fahrzeiten zwischen Wohnort und Dienstort - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzumutbarkeit einer Zuweisung gemäß § 4 PostPersRG aufgrund der Fahrzeiten zwischen Wohnort und Dienstort
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 23.01.2013 - 1 B 293/12
- OVG Niedersachsen, 28.03.2013 - 5 ME 59/13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.10.1986 - 6 A 2.84
Trennungsgeld - Zwingendes persönliches Umzugshindernis - Ehefrau des versetzten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.2013 - 5 ME 59/13
Die Bewältigung von dienstlich veranlassten Veränderungen ist eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung des Beamten und seiner Familie, die diese allein zu beurteilen und zu entscheiden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1986 - BVerwG 6 A 2.84 -, juris Rn. 16).
- OVG Niedersachsen, 06.09.2013 - 5 ME 165/13
Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine sofort …
Eine Umsetzungs- oder Zuweisungsverfügung erweist sich daher regelmäßig nicht schon deshalb als ermessensfehlerhaft, weil der Dienstherr den dienstlichen Bedürfnissen den Vorrang gegenüber den privaten Belangen des Beamten einräumt, auch wenn damit notwendigerweise Veränderungen im persönlichen und beruflichen Umfeld der Familie des Beamten verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 28.3.2013 - 5 ME 59/13 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 5.6.2013, a. a. O., Rn. 22;… Beschluss vom 12.6.2013 - 5 ME 119/13 -, juris Rn. 12).Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gemäß § 78 BBG durch eine Zuweisungsentscheidung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.3.2013 - 5 ME 59/13 -, juris Rn. 10).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2014 - 2 MB 55/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Tätigkeit als Referent …
Die Bewältigung von dienstlich veranlassten Veränderungen ist eine Frage der persönlichen Lebensgestaltung des Beamten und seiner Familie, die diese allein zu beurteilen und zu entscheiden haben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2013 - 5 ME 59/13 -, zitiert nach juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17.10.1986 - 6 A 2.84 -).Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht wird durch die Zuweisungsverfügung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten, etwa der Schutz der Gesundheit und der Schutz von Ehe und Familie, besonders schwer beeinträchtigt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.03.2013, a.a.O.).
- VG Lüneburg, 04.02.2019 - 8 B 153/18
Amtsangemessene Beschäftigung; Anordnungsgrund; Dienstortwechsel; Dienstposten; …
Die Beeinträchtigungen sind nicht so schwerwiegend, dass die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht berührt würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.3.2013 - 5 ME 59/13 -, juris Rn. 10 zu § 78 BBG). - OVG Niedersachsen, 05.06.2013 - 5 LA 260/12
Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit durch die Deutsche …
Eine Umsetzungs- oder Zuweisungsverfügung erweist sich daher regelmäßig nicht schon deshalb als ermessensfehlerhaft, weil der Dienstherr den dienstlichen Bedürfnissen den Vorrang gegenüber den privaten Belangen des Beamten einräumt, auch wenn damit notwendigerweise Veränderungen im persönlichen und beruflichen Umfeld der Familie des Beamten verbunden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 28.3.2013 - 5 ME 59/13 -, juris Rn. 9). - OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 5 ME 119/13
Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit durch die Deutsche …
Demgegenüber wird die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gemäß § 78 BBG durch eine Zuweisungsverfügung erst dann berührt, wenn ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls bei der Ermessensausübung Beachtung verlangen oder gewichtige Grundrechte des Beamten - darunter auch der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz von Ehe und Familie - besonders schwer beeinträchtigt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.3.2013 - 5 ME 59/13 -, juris Rn. 9).
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