Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Untersagung einer Tätigkeit nach Ruhestandsversetzung des Beamten mittels Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 S. 3 BeamtStG; § 79 S. 1 NBG; § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG
Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand versetzten ehemaligen Finanzbeamten betreffend die Tätigkeit seines Zuständigkeitsbereichs seiner früheren Dienststelle; Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Beschäftigungsverbot eines verwitweten ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand versetzten ehemaligen Finanzbeamten betreffend die Tätigkeit seines Zuständigkeitsbereichs seiner früheren Dienststelle; Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Beschäftigungsverbot eines verwitweten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand versetzten ehemaligen Finanzbeamten betreffend die Tätigkeit seines Zuständigkeitsbereichs seiner früheren Dienststelle; Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Beschäftigungsverbot eines verwitweten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Beschäftigungsverbot für Finanzbeamte im Ruhestand
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 03.03.2010 - 6 B 537/10
- OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 731 (Ls.)
- DVBl 2010, 992
- DÖV 2011, 40
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10
Die Vorschriften sollen die Integrität des öffentlichen Dienstes schützen und damit letztlich die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326; Urteil vom 6.12.1989 - 6 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194).Diesem Gesetzeszweck kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das öffentliche Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen stets überwiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.12.1989, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 8.2.1991 - 1 B 3117/90 -, RiA 1992, 47 = juris).
Denn aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG kann nicht hergeleitet werden, dass eine Verwaltungsbehörde einen möglicherweise in der Vergangenheit begangenen Fehler wiederholt ("keine Gleichheit im Unrecht"; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6.12.1989, a. a. O.).
Denn die Vorschriften des § 41 BeamtStG i. V. m. § 79 NBG sind ebenso wenig wie § 77 a NBG a. F., § 69 a BBG a. F. und § 20 a SG verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1996 und 6.12.1989, a. a. O.).
- BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95
Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10
Die Vorschriften sollen die Integrität des öffentlichen Dienstes schützen und damit letztlich die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326; Urteil vom 6.12.1989 - 6 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194).Diesem Gesichtspunkt kommt - wie auch der Frage, ob ein Fehlverhalten des jeweiligen Beamten zu besorgen ist oder konkrete Zweifel an seiner persönlichen Integrität bestehen - im Rahmen des § 41 BeamtStG i. V. m. § 79 NBG keine rechtliche Bedeutung zu (vgl. zu § 20 a SG BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, a. a. O.; vgl. zu § 69 a BBG a. F. Plog/Wiedow, BBG, § 69 a Rn 14).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10
Diesem Gesetzeszweck kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das öffentliche Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen stets überwiegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6.12.1989, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 8.2.1991 - 1 B 3117/90 -, RiA 1992, 47 = juris).Der von der Antragsgegnerin befürchtete Ansehensverlust für den öffentlichen Dienst würde eintreten können, ohne dass diese Wirkung durch eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung vom 22. Dezember 2009 im Klageverfahren rückgängig gemacht werden könnte (vgl. in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2009, a. a. O.; OVG Münster…, Beschluss vom 8.2.1991, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 1 B 3117/90
Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung einer Verfügung; Untersagung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10
Diesem Gesetzeszweck kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das öffentliche Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen stets überwiegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6.12.1989, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 8.2.1991 - 1 B 3117/90 -, RiA 1992, 47 = juris).Der von der Antragsgegnerin befürchtete Ansehensverlust für den öffentlichen Dienst würde eintreten können, ohne dass diese Wirkung durch eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung vom 22. Dezember 2009 im Klageverfahren rückgängig gemacht werden könnte (vgl. in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13.2.2009, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 8.2.1991, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16
Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit; …
Rn. 18 Unter Berücksichtigung dieser Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wird in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 41 BeamtStG nach ihrem Sinn und Zweck im Grundsatz darauf abzielt, mögliche Interessen- und Loyalitätskonflikte im Dienstbereich der Behörde zu vermeiden und auf diese Weise die Integrität des öffentlichen Dienstes und des Vertrauens in diesen zu schützen, was wiederum der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 52; s. a. Bay. VGH…, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 26, 37;… OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014 - 1 A 379/13 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, juris Rn. 9; Bay. VGH…, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18, 20; VG Saarland…, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 L 419/12 -, juris Rn. 9 ff.; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.5.2016 - 13 L 1024/16 -, juris Rn. 11 ff;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6.6.1990 - 2 A 119/89 -, juris Rn. 21 f. zu § 77 a LBG; siehe die Darstellung des Schrifttums in: OVG NRW…, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 64, 65).§ 41 BeamtStG soll der Prävention eines Missbrauchs dienstlicher Tätigkeit, dienstlicher Kenntnisse und dienstlicher Kontakte dienen (Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2010, a. a. O., Rn. 9).
Rn. 49 Soweit der Antragsteller vorträgt, er dürfe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der einzige Richter im Oberlandesgerichtsbezirk D. sein, dem "dieses stigmatisierend wirkende Verbot" auferlegt worden sei, kann aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht hergeleitet werden, dass eine Verwaltungsbehörde einen möglicherweise in der Vergangenheit begangenen Fehler wiederholt ("keine Gleichheit im Unrecht"; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2010, a. a. O., Rn. 15; s. a. BVerwG…, Urteil vom 6.12.1989, a. a. O., Rn. 40).
- VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253
Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die …
Der Wahrung der Integrität der Verwaltung sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (vgl. BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - juris) bzw. jedenfalls im Regelfall (vgl. OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2013 - 3 CS 13.1110 - juris). - VG Hannover, 26.07.2016 - 2 B 3650/16
Dienstliches Interesse; Untersagung anwaltlicher Tätigkeit
Diesem Gesetzeszweck kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das öffentliche Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.06.2010 - 5 ME 78/10 -, juris, RdNr. 9).Der von dem Antragsgegner befürchtete Ansehensverlust für den öffentlichen Dienst würde eintreten können, ohne dass diese Wirkung durch eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung im Klageverfahren rückgängig gemacht werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, , Beschluss vom 11.06.2010 - 5 ME 78/10 - juris, RdNr. 10).
- VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17
Untersagung der Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten
{RN: 24} Schon die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung ging davon aus, dass einem Finanzbeamten steuerberatende Tätigkeiten untersagt werden können soweit sie sich auf den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Dienststelle beziehen, ohne dass zwischen der nach außen wahrnehmbaren Vertretung und einer reinen Hintergrundberatung unterschieden worden wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 5 ME 78/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 - , juris). - VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18
Nebentätigkeit eines dienstunfähigen Ruhestandbeamten - juristische Tätigkeit …
Zudem deckt sich das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigenden Interesse (…vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 11.06.2010 - 5 ME 78/10 -, juris Rn. 10;… BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 -, juris Rn. 13 ff.). - BVerwG, 08.07.2025 - 2 VR 14.25
Untersagung einer bestimmten Erwerbstätigkeit eines früheren Beamten trotz dessen …
Die Bestimmung schützt - ebenso wie § 41 BeamtStG und § 20a Soldatengesetz (SG) - die Integrität und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (für § 20a SG vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 = juris Rn. 18 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 5 ME 78/10 - ZBR 2011, 51 ). - VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110
Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht
Rn. 21 Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten, Soldaten oder Richter im Ruhestand eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, deckt sich dabei regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigendem Interesse (BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 - juris; OVG Koblenz v. 26.10.1990 - 2 B 12027/90 - NVwZ-RR 1991, 307; OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - RiA 1992, 47; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - ZBR 2011, 51).Rn. 28 Der Wahrung der Integrität der Verwaltung bzw. der Gerichtsbarkeit sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt dabei eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (…BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 a.a.O.; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 a.a.O.) bzw. jedenfalls im Regelfall (…OVG Münster v. 8.2.1991 a.a.O.) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt.
- VG Köln, 13.12.2013 - 19 L 1671/13
Versagung der Ausübung einer Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten im Falle der …
Rn. 32 Vgl. - zu § 20 a SG - OVG NRW, Beschluss vom 08.02.1991 - 1 B 3117/90 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.06.2010 - 5 ME 78/10 -, juris. - OVG Saarland, 13.03.2014 - 1 A 379/13
Richter im Ruhestand - Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt
Gemessen an der im erstinstanzlichen Urteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 6.12.1989 - 6 C 52/87 - und vom 12.12.1996 - 2 C 37/95 -, jew. juris) und der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 41 BeamtStG(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, BayVGH, Beschlüsse vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - und vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, jew. juris) besteht keine Veranlassung, den Rechtsstreit einer vertieften Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen. - VG Köln, 26.08.2019 - 19 L 1273/19 Rn. 33 Vgl. - zu § 20 a SG - OVG NRW, Beschluss vom 08.02.1991 - 1 B 3117/90 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.06.2010 - 5 ME 78/10 -, juris..
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