Rechtsprechung
| VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17.NW |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 161 Abs 2 VwGO, § 170 Abs 2 S 2 VwGO
Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1516/93
Ablehnung der Festsetzung von Vollstreckungskosten wegen verfrühter Einleitung …
Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17
In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass ein Vollstreckungsantrag erst zulässig ist, wenn dem Vollstreckungsschuldner Gelegenheit geben wurde, die Vollstreckung durch freiwillige Leistung abzuwenden, wobei ihm hierzu eine angemessene Frist einzuräumen ist, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn. 11). - VG Cottbus, 01.02.2010 - 6 M 15/09
Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gegenüber einer Behörde vor …
Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17
Rn. 4 Diese Frist beginnt nach Auffassung der Kammer allerdings nicht bereits mit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses (so VG Cottbus, Beschluss vom 01. Februar 2010 - 6 M 15/09 -, juris), sondern erst mit dessen Unanfechtbarkeit. - VGH Bayern, 02.03.2004 - 13 A 01.2055
Kosten/Zinsberechnung; Kosten/Zahlungsfristen; Kosten/Mahnschreiben; …
Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17
In der Regel wird insbesondere unter Hinweis auf den Rechtsgedanken in § 170 Abs. 2 Satz 2 VwGO eine den Behörden einzuräumende Frist von einem Monat als angemessen angesehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02. März 2004 - 13 A 01.2055 -, Rn. 8, juris). - VG Freiburg, 07.06.2017 - A 7 K 2879/17
Vollstreckungsandrohung nach § 172 VwGO - Erledigung durch Erfüllung der …
Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17
Nach der neueren Rechtsprechung zur Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile beginnt die vor einem Antrag nach § 170 VwGO der Behörde einzuräumende Frist frühestens mit der Kenntnis des Vollstreckungsschuldners von der Rechtskraft und damit der Vollstreckbarkeit des Urteils zu laufen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße)…, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 3 N 708/17.NW -, Rn. 4 , juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 07. Juni 2017 - A 7 K 2879/17 -, Rn. 4, juris). - VG Neustadt, 29.06.2017 - 3 N 708/17
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei verfrühtem Vollstreckungsantrag
Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2017 - 5 N 1101/17
Nach der neueren Rechtsprechung zur Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile beginnt die vor einem Antrag nach § 170 VwGO der Behörde einzuräumende Frist frühestens mit der Kenntnis des Vollstreckungsschuldners von der Rechtskraft und damit der Vollstreckbarkeit des Urteils zu laufen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 29. Juni 2017 - 3 N 708/17.NW -, Rn. 4 , juris; VG Freiburg (Breisgau)…, Beschluss vom 07. Juni 2017 - A 7 K 2879/17 -, Rn. 4, juris).
- VG Neustadt, 26.04.2018 - 5 N 200/18
Kein Rechtsschutz bei Forderung in Höhe von 0,03 EUR
Rn. 12 Diese Frist beginnt nach Auffassung der Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 5 N 1101/17.NW -, juris) allerdings nicht bereits mit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses (so aber VG Cottbus, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 6 M 15/09 -, juris), sondern erst mit dessen Unanfechtbarkeit.
dejure.org
Übersicht VG Neustadt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.