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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18816
OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08 (https://dejure.org/2011,18816)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2011 - 5 N 24.08 (https://dejure.org/2011,18816)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2011 - 5 N 24.08 (https://dejure.org/2011,18816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 140 GG, Art 137 Abs 5 WRV, § 2 Nr 3 KiStRglG, § 124 Abs 2 Nr 1 bis 3 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
    Religionsgesellschaft; orthodoxe jüdische Kultusgemeinde; Bestätigung der Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; (keine) Statusbegründung durch Kirchensteuergesetz DDR; (keine) Statusbeibehaltung als altkorporierte Religionsgesellschaft; (keine) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung einer sich nach der "Wende" gegründeten jüdischen Kultusgemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund der Anwendbarkeit von § 2 Nr. 3 KiStG DDR über den Einigungsvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1533
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin, 14.12.1995 - 5 B 20.94

    Rechtsfähigkeit einer Religionsgemeinschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08
    Die Zugehörigkeit zur Gruppe der Körperschaften setzt voraus, dass die jeweilige Kultusgemeinde zu den altkorporierten Religionsgesellschaften zählt (Folgeentscheidung zum Urteil des Senats vom 14. Dezember 1995 - OVG 5 B 20.94 -, NVwZ 1996, 478).

    Rn. 20 Es kann schwerlich angenommen werden, dass durch ein Gesetz, das lediglich die Voraussetzungen für die Erhebung von Kirchensteuern schon für das Jahr 1991 in den neuen Bundesländern schaffen sollte, Religionsgesellschaften ein Rechtsstatus hat verliehen werden sollen, der nach dem Recht der noch bestehenden DDR nicht gegeben war, vielmehr erst mit ihrem Untergang hat wirksam werden sollen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 14. Dezember 1995 - OVG 5 B 20.94 -, NVwZ 1996, 478, unter Hinweis auf Renck, Zum Körperschaftsstatus der Bekenntnisgemeinschaften in den neuen Bundesländern, LKV 1993, 374, und Spliesgart, Die Einführung der Kirchensteuer in den neuen Bundesländern, NVwZ 1992, 155.).

    Rn. 22 Das Argument der Klägerin, die in dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 1995 - OVG 5 B 20.94 - aufgestellten (und weder vom Bundesverwaltungsgericht noch vom Bundesverfassungsgericht in den Rechtsmittelverfahren beanstandeten) Grundsätze zur Tragweite des KiStG DDR seien in ihrem Fall nicht einschlägig, weil sie den Rechtsstatus einer christlichen Religionsgesellschaft betroffen hätten und das Gesetz im Unterschied zu jener alle Gemeinden jüdischen Glaubens aus Wiedergutmachungsgründen privilegiert habe, ist aus Rechtsgründen unergiebig.

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08
    Rn. 20 Es kann schwerlich angenommen werden, dass durch ein Gesetz, das lediglich die Voraussetzungen für die Erhebung von Kirchensteuern schon für das Jahr 1991 in den neuen Bundesländern schaffen sollte, Religionsgesellschaften ein Rechtsstatus hat verliehen werden sollen, der nach dem Recht der noch bestehenden DDR nicht gegeben war, vielmehr erst mit ihrem Untergang hat wirksam werden sollen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 14. Dezember 1995 - OVG 5 B 20.94 -, NVwZ 1996, 478, unter Hinweis auf Renck, Zum Körperschaftsstatus der Bekenntnisgemeinschaften in den neuen Bundesländern, LKV 1993, 374, und Spliesgart, Die Einführung der Kirchensteuer in den neuen Bundesländern, NVwZ 1992, 155.).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08
    Denn dies setzte voraus, dass die Klägerin für sich in Anspruch nehmen könnte, mit einer altkorporierten Synagogengemeinde als Rechtsperson identisch zu sein (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 21.96 -, juris Rn. 22, insoweit die im Urteil vom 22. Februar 1996 - OVG 5 B 93.94 - vertretene Auffassung des Senats bestätigend).
  • BVerwG, 08.01.2009 - 7 B 42.08

    Religionsgemeinschaft; Körperschaft des öffentlichen Rechts; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08
    Der Staat wirkt zwar an dem Organisationsakt der Religionsgesellschaft durch den Akt der Verleihung mit; der Organisationsakt selbst aber ist einer inhaltlichen Überprüfung durch staatliche Stellen wegen des Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften entzogen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Januar 2009 - BVerwG 7 B 42.08 -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin, 22.02.1996 - 5 B 93.94

    NS-Regime; Religionsgemeinschaft; Fortbestehen; Körperschaft des Öffentlichen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08
    Denn dies setzte voraus, dass die Klägerin für sich in Anspruch nehmen könnte, mit einer altkorporierten Synagogengemeinde als Rechtsperson identisch zu sein (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 21.96 -, juris Rn. 22, insoweit die im Urteil vom 22. Februar 1996 - OVG 5 B 93.94 - vertretene Auffassung des Senats bestätigend).
  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder …

    Seit dem 3. Oktober 1990 beruht der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und das damit verbundene Recht zur Erhebung von Kirchensteuern (Art. 137 Abs. 6 WRV) bei allen Religionsgemeinschaften, die die Voraussetzungen des Art. 137 Abs. 5 WRV erfüllen, einheitlich auf Art. 140 GG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.Oktober 1997 - 7 C 21.96 -, juris Rn. 23;OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2011 - OVG 5 N 24.08 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08

    Subvention; Gesetzestreue jüdische Gemeinde Brandenburg; Förderung für das …

    Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die erst im Jahre 1999 gegründete Klägerin ungeachtet ihres Selbstverständnisses als in der Tradition des Halberstädter Verbandes stehende Gemeinde nicht als Rechtsnachfolgerin dieses Verbandes oder einer anderen durch Verfolgungsmaßnahmen geschädigten jüdischen Gemeinde anzusehen ist (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2011 - OVG 5 N 24.08 -, S. 8 des amtlichen Abdrucks), mithin selbst keinen nationalsozialistischen Schädigungshandlungen ausgesetzt war.

    Rn. 13 Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf § 2 Ziffer 3 KiStG DDR Rechte daraus ableiten will, dass sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, steht dem bereits entgegen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 29. März 2011 (a.a.O.) den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. Juli 2008 (…12 K 2660/04, juris, Rz. 18 f., 23 f.), in dem dieses ausgeführt hat, die Klägerin gehöre als Neugründung weder zu den altkorporierten Religionsgesellschaften noch lasse sich der von ihr in Anspruch genommene Körperschaftsstatus aus § 2 Ziffer 3 KiStG DDR herleiten, abgelehnt hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 6 A 10976/13

    Keine Beteiligung des Vereins "Jüdische Gemeinde Speyer" an der Landesförderung …

    Rn. 52 Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob für die Annahme einer Fortsetzung einer altkorporierten Gemeinde weitere Anforderungen - insbesondere im Hinblick auf eine tatsächliche Kontinuität - gestellt werden könnten, die über eine von der Gemeinde selbst in Anspruch genommene "Funktionsnachfolge" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2011 - OVG 5 N 24.08 -, NVwZ 2011, 1533 [1535]) hinausgehen, und wie solche etwaigen Anforderungen angesichts dessen, dass der Mitgliederverlust der jüdischen Gemeinden auf der systematischen Ermordung und Vertreibung durch den deutschen Staat beruhte, überhaupt formuliert werden könnten (s. für den Fall einer noch vergleichsweise kontinuierlichen tatsächlichen Fortsetzung einer orthodoxen Jüdischen Gemeinde, die bereits 1869 neben der damaligen Jüdischen Gemeinde zu Berlin als selbständige Religionsgemeinschaft gegründet und mit Körperschaftsrechten ausgestattet worden war BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 7 C 21/96 -, BVerwGE 105, 225 [Adass Jisroel]: Wiedergründung 1949; Löschung 1962; Fortsetzung 1986).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17

    Kirchensteuerpflicht bei behaupteter Unkenntnis über die Taufe im Kindesalter

    Dementsprechend kommt das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29.03.2011, OVG 5 N 24.08, juris) in Rdnr. 25 zu dem Ergebnis, dass "alle Religionsgesellschaften in Deutschland, soweit sie bereits vor Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 Körperschaften des öffentlichen Rechts waren oder denen dieser Status unter der Geltung der Reichsverfassung verliehen worden war, weiterhin Körperschaften waren und - ungeachtet der Nichtanerkennung durch die ehemalige DDR, deren Verfassung den Korporationsstatus nicht kannte - geblieben sind." Diese Aussage erfasst auch die Pommersche Evangelische Kirche als eine der Rechtsvorgängerinnen der Nordkirche.
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