Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.03.2002 - 5 N 3081/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
(Verwaltungsgebühr für eine Befreiung nach FeiertG HE § 14 Abs 2)
- Judicialis
HessFeiertagsG § 14 Abs. 2; ; HVwKostG § 3 Abs. 1; ; HVwKostG § 5; ; GG Art. 3 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollautomatischer Betrieb von mit Tankstellen verbundenen Portalwaschanlagen; Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Rahmengebühr für die Befreiung vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen für Autowaschanlagen
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 188 (Ls.)
- NVwZ-RR 2003, 89
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99
Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …
Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2002 - 5 N 3081/00
Der Gesetz- und Verordnungsgeber ist aber nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen, denn das Äquivalenzprinzip ist nicht etwa mit dem Kostendeckungsprinzip identisch (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 5.99 -, Buchholz 451.211 GTA Nr. 2 = NVwZ-RR 2000, 533 m.w.N.).
- VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01
Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der …
Hier beinhaltet das in § 3 Abs. 1 S. 3 HVwKostG niedergelegte Kostenunterschreitungsverbot lediglich den Auftrag an den Verordnungsgeber, dass der mit der Amtshandlung verbundene Aufwand gedeckt werden soll (vgl. Hess. VGH, B. v. 13.03.2002 - 5 N 3081/00 -, NVwZ-RR 2003, 89, 90 r.Sp.).Dabei handelt es sich um eine einfachgesetzliche Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, des so genannten Äquivalenzprinzips, das verbietet, dass der Wert der gebührenpflichtigen Leistung und die Gebührenhöhe zueinander in einem Missverhältnis stehen (Hess. VGH, B. v. 13.03.2002, a.a.O.).
Der Gebührengesetzgeber verfügt bei dem Erlass einer Gebührenordnung hinsichtlich der Gebührenhöhe über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum (…vgl. BVerfG, B. v. 16.07.1976, a.a.O.; BVerwG, U. v. 19.09.2001 - 6 C 13.00 -, BVerwGE 115, 125, 129; B. v. 30.05.2002 - 6 B 3.02 -, Juris), und er ist bei der Kalkulation des Gebührenaufkommens und des Verwaltungsaufwands aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität auf Schätzwerte und bestimmte Pauschalierungen angewiesen (vgl. BVerwG, U. v. 15.07.1988 - 7 C 5.87 -, BVerwGE 80, 36, 42; Hess. VGH, B. v. 13.03.2002, a.a.O.).
- VG Bremen, 06.01.2011 - 2 K 783/09
Kostenpflicht bei Taxifehlalarm - Fehlalarm; Überfallmeldeanlage
Es kann dahinstehen, ob der bremische Landesgesetzgeber damit auf das Kostendeckungsprinzip abgestellt hat (der VGH Kassel legt eine vergleichbare Vorschrift des Hessischen Verwaltungskostengesetzes nicht in diesem Sinne aus: Beschluss vom 13.03.2002 in NVwZ-RR 03, 89; ähnlich auch zum bayerischen Recht: VGH München, Urteil vom 09.09.1981 in KStZ 82, 75, 77). - VG Frankfurt/Main, 10.10.2002 - 4 E 3458/98
Bauantrag; Befreiungsgebühr; Kostendeckungsgebot
Ferner sind Äquivalenzprinzip und Kostendeckungsprinzip nicht identisch, weshalb der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht gehindert ist, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2000, 533; Hess. VGH, Entsch. v. 13.3.2002 - 5 N 3081/00).
- VG Wiesbaden, 08.07.2010 - 1 K 696/09
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Festgebühr
Bei dieser Kalkulation ist der Verordnungsgeber grundsätzlich auf Schätzungen und Pauschalierungen angewiesen (Hess.VGH, Beschluss vom 13.03.2002 - 5 N 3081/00, juris Rdnr. 23). - VG Karlsruhe, 17.11.2003 - 3 K 1642/03
Erstattung von Sachverständigenkosten bei sicherheitstechnischer Überprüfung
Rn. 19 nicht ausgeübt, verkennt sie die Besonderheiten, die sich im vorliegenden Fall aus der Anwendbarkeit der Grundsätze über das gelenkte Ermessen durch eine richtliniengeleitete Praxis ergeben (vgl. dazu BVerwGE 70, 127, 142; 105, 55; VGH München, NVwZ-RR 2003, S. 89;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. § 40 RN 106 ff;… Knack, VwVfG, 7. Aufl. § 40 RN 45;… Kopp/Ramsauer, aaO, § 40 RN 25 ff). - VG Karlsruhe, 17.11.2003 - 12 K 4084/02
Verwaltungsgebühr für Befreiung eines niedergelassenen Zahnarztes vom …
Vielmehr ist der Gesetz- und Verordnungsgeber nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen, wobei das den Vorteilsausgleich begrenzende Äquivalenzprinzip nicht mit dem Kostendeckungsprinzip identisch ist (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, aaO m.w.N. sowie VGH Kassel, Beschl. v. 13.03.2002, NVwZ-RR 2003, S. 89, 90 m.w.N. zur Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts).
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