Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 Abs 1 BauGB, § 7 Abs 1 BauNVO, § 34 Abs 2 BauGB, § 7 Abs 2 BauNVO
Bestimmung der näheren Umgebung anhand der Bebauungsstruktur; Einfügen eines Vorhabens in die nähere Umgebung; Notwendigkeit der Begründung der Entwicklung eines Geländes zu einem faktischen Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel" - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 86 Abs 1 VwGO, § 34 Abs 1 BauGB, § 7 Abs 1 BauNVO, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 34 Abs 2 BauGB, § 7 Abs 2 BauNVO
Berufungszulassungsanstrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler; Aufklärungsmangel; Bauvorbescheid; unbeplanter Innenbereich; Hotel; Einzelhandel; großflächiger -; Wohnnutzung; Einfügen; nähere Umgebung; städtebauliche Zäsur; faktisches Kerngebiet; faktisches ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin - 13 K 228.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Die Klägerin sieht einen Widerspruch zwischen dem Rechtssatz des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Urteil, wonach es für eine Überschreitung des Rahmens genüge, dass es "denkbar" erscheine, dass es zu Konflikten um Lärmimmissionen kommen könne, auch wenn "das genaue Ausmaß der zu befürchtenden Konflikte noch nicht abschätzbar ist", und dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - (jeweils ohne Angabe der Randnummer oder Seitenzahl einer Veröffentlichung):"Bei einer Überschreitung des Rahmens muss somit konkret festgestellt werden, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst in Bewegung gebracht wird".und im Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 -, juris Rn. 24:.
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Die Klägerin sieht einen Widerspruch zwischen dem Rechtssatz des Verwaltungsgerichts im angefochtenen Urteil, wonach es für eine Überschreitung des Rahmens genüge, dass es "denkbar" erscheine, dass es zu Konflikten um Lärmimmissionen kommen könne, auch wenn "das genaue Ausmaß der zu befürchtenden Konflikte noch nicht abschätzbar ist", und dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - (jeweils ohne Angabe der Randnummer oder Seitenzahl einer Veröffentlichung):"Bei einer Überschreitung des Rahmens muss somit konkret festgestellt werden, ob die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst in Bewegung gebracht wird".Die möglicherweise gemeinten Aussagen lauten in dem Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 -, juris Rn. 31:.
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12
Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Der Grenzverlauf der näheren Umgebung sei nach dem Urteil des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. März 2013 (- OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 37) nicht davon abhängig, dass die unterschiedliche Bebauung durch eine künstliche oder natürliche Trennlinie entkoppelt sei.Es mag rechtlich zutreffen, dass es bei Vorhaben, von denen Emissionen ausgehen, über den Nahbereich hinaus auf eine tendenziell weiter zu ziehende Umgebung ankommt, nämlich soweit sich die Ausführung des Vorhabens mit seinen Emissionen auswirkt, wie der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 13. März 2013 (- OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 39) entschieden hat.
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2014 - 5 N 27.12
Hähnchen-Kebab; zusammengefügte Fleischstücke; Zerkleinerung wie Brühwurstbrät; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgeführten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt worden ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 10. Juli 2014 - OVG 5 N 27.12 -, juris Rn. 23, m.w.N.).Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen nicht gerecht.Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrages hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Juli 2014 - OVG 5 N 27.12 -, juris Rn. 26, …und vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 34.11 und OVG 5 N 23.12 -, jeweils juris Rn. 23;… siehe zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 -, juris Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 34.11
Gegartes Fleischerzeugnis; zusammengefügte Fleischstücke; Auslobung als …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Soweit - wie hier - eine fehlerhafte Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, bedarf es im Hinblick auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO der Darlegung gewichtiger Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sind (…st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 22. März 2010 - OVG 5 N 13.08 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Beschluss vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 34.11 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - OVG 5 N 12.12 -).Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrages hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Juli 2014 - OVG 5 N 27.12 -, juris Rn. 26, und vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 34.11 und OVG 5 N 23.12 -, jeweils juris Rn. 23;… siehe zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 -, juris Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2010 - 5 N 13.08
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob ein …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Soweit - wie hier - eine fehlerhafte Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, bedarf es im Hinblick auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO der Darlegung gewichtiger Anhaltspunkte dafür, dass die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sind (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 22. März 2010 - OVG 5 N 13.08 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… Beschluss vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 34.11 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - OVG 5 N 12.12 -).Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials bzw. der Beweisaufnahme (hier der Augenscheinseinnahme) oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010, a.a.O; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 7 N 34.14 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 23. November 2016 - OVG 11 N 67.14 -, juris Rn. 5).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Stützt ein Gericht - wie hier - seine Entscheidung selbständig tragend auf mehrere Begründungen, muss der Antragsteller Zweifel bezüglich aller Begründungen geltend machen, weil ernstliche Zweifel am Ergebnis der Entscheidung bestehen müssen und nicht nur an einzelnen Begründungsteilen (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2014 - OVG 5 N 1.14 -, juris Rn. 10 unter Hinweis auf Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.). - BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrages hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Juli 2014 - OVG 5 N 27.12 -, juris Rn. 26, …und vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 34.11 und OVG 5 N 23.12 -, jeweils juris Rn. 23; siehe zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 -, juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2015 - 7 N 34.14
Sachverhaltsfeststellung und Beweiserhebung im Zusammenhang mit dienstlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials bzw. der Beweisaufnahme (hier der Augenscheinseinnahme) oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010, a.a.O; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 7 N 34.14 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 23. November 2016 - OVG 11 N 67.14 -, juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2016 - 11 N 67.14
Beanstandung der gerichtlichen Beweiswürdigung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 4.19
Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials bzw. der Beweisaufnahme (hier der Augenscheinseinnahme) oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2010, a.a.O; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 7 N 34.14 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 23. November 2016 - OVG 11 N 67.14 -, juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 23.12
Bezeichnung eines Kochpökelerzeugnisses aus Truthahnbrust-Fleischstücken als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2014 - 5 N 1.14
Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; abstrakte -; sachliche -; persönliche -; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 5 N 23.17
Erschließungsbeitrag; Fahrbahn; Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; …
Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des vorliegenden Tatsachenmaterials bzw. der Beweisaufnahme oder das Ziehen anderer Schlussfolgerungen rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 2019 - OVG 5 N 4.19 -, juris Rn. 24…, vom 1. August 2019 - OVG 5 N 8.19 -, juris Rn. 9 m.w.N …und vom 20. August 2019, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. August 2015 - OVG 7 N 34.14 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 23. November 2016 - OVG 11 N 67.14 -, juris Rn. 5).Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrages hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 20. August 2019 - OVG 5 N 65.16 und OVG 5 N 66.16 -, vom 21. Mai 2019 - OVG 5 N 4.19 -, juris Rn. 68…, vom 10. Juli 2014 - OVG 5 N 27.12 -, juris Rn. 26, …und vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 34.11 und OVG 5 N 23.12 -, jeweils juris Rn. 23;… siehe zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 -, juris Rn. 6).
- VG Halle, 21.05.2025 - 2 A 133/23 Dass die Entwicklung eines Geländes zu einem faktischen Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel" ein Planungsbedürfnis auslöst, schon weil es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Personenkraftfahrzeuge der Kunden tagsüber und durch Lastkraftwagen der Anlieferer auch außerhalb der Geschäftszeiten kommen wird, liegt auf der Hand und bedarf keiner näheren Ausführungen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Mai 2019 - OVG 5 N 4.19 -, juris).
- VG Frankfurt/Oder, 15.12.2022 - 5 K 1957/16 Das ändert jedoch an der Bewertung einer maßstabsbildenden Umgebungsbebauung nichts, weil die wenige Meter breite Straße unproblematisch überblickt werden kann und keine städtebauliche "Zäsur" entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21. Mai 2019, OVG 5 N 4.19).
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