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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22373
OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06 (https://dejure.org/2006,22373)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2006 - 5 NC 72.06 (https://dejure.org/2006,22373)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2006 - 5 NC 72.06 (https://dejure.org/2006,22373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 86; ; VwGO... § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 155 Abs. 1; ; VwGO § 155 Abs. 2; ; KapVO § 5; ; KapVO § 8; ; KapVO § 8 Abs. 3; ; KapVO §§ 9 f.; ; KapVO § 9 Abs. 1; ; KapVO § 10; ; LLVO § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9; ; HochschulurlaubVO § 2 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf voläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten Fachsemester ; Kriterien für die Ermittlung der Ausbildungskapazität; Sinn und Zweck des Stellenprinzips; Rechtfertigung für die Berücksichtigung von Lehraufträgen auf der Grundlage des § 10 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Das Auswahlverfahren gehört nicht zum Bereich der Rechtsverfolgung (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 6).

    In dieser lediglich im Rahmen einer Stellungnahme geäußerten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt jedoch jede Auseinandersetzung mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Einordnung des Auswahlverfahrens und zur Kostenentscheidung in kapazitätsrechtlichen Streitigkeiten: Es ist zum einen nicht erkennbar, wie die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Kostenentscheidung in Hochschulsachen herausgearbeiteten Besonderheiten, die dazu nötigen, die Konkurrenzsituation des einzelnen Studienplatzbewerbers mit einer Vielzahl anderer Bewerber bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82; Beschluss vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Juris; Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 3 ff.; Beschluss vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 11.88 -, NVwZ-RR 1990, 348 f.), mit einer Betrachtungsweise zu vereinbaren sein sollen, deren Folge es wäre, lediglich das individuelle Verhältnis des Studienplatzbewerbers zur jeweiligen Hochschule unter Ausklammerung der Konkurrenzsituation zum Maßstab der Kostenentscheidung zu machen.

    Zum anderen bleibt offen, wie es mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Auswahlverfahren lediglich der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient und nicht zu dem Bereich der Rechtsverfolgung vor den Gerichten gehört (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG VII C 93.77 -, Juris; Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 6;… Urteil vom 20. Juli 1990 - BVerwG 7 C 90.88 -, Juris Rn. 6), in Einklang zu bringen sein soll, dass das Auswahlverfahren bei einer sachgerechten Auslegung des Antragsbegehrens wirksam in die Rechtsverfolgung einbezogen wird.

  • BVerwG, 16.01.1990 - 7 C 11.88

    Kostenentscheidung im Hochschulzulassungsrechtsstreit nach Erledigung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. August 2005 (- OVG NC 102.05 - [Zahnmedizin WS 04/05]; zu der dagegen erfolglos erhobenen Verfassungsbeschwerde siehe: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 BvR 1950.05 -) entschieden hatte, ist es der Eigenart des Kapazitätsrechtsstreits geschuldet, dass sich die Kostenverteilung im Falle des Losentscheids an dem Verhältnis ausrichtet, das der Zahl der durch das Gericht aufgedeckten Studienplätze und der ihnen gegenüber stehenden konkurrierenden Studienplatzbewerber entspricht, da sich in diesem Zahlenverhältnis wegen der Vielzahl paralleler Streitverfahren die realen Erfolgsanteile der untereinander konkurrierenden Studienplatzbewerber einerseits und der Hochschule andererseits widerspiegeln (vgl. dazu, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 C 11/88 -, NVwZ-RR 1990, 348 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 12. August 2005 - OVG 5 L 36.05 - [Humanmedizin WS 04/05] ).

    In dieser lediglich im Rahmen einer Stellungnahme geäußerten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt jedoch jede Auseinandersetzung mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Einordnung des Auswahlverfahrens und zur Kostenentscheidung in kapazitätsrechtlichen Streitigkeiten: Es ist zum einen nicht erkennbar, wie die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Kostenentscheidung in Hochschulsachen herausgearbeiteten Besonderheiten, die dazu nötigen, die Konkurrenzsituation des einzelnen Studienplatzbewerbers mit einer Vielzahl anderer Bewerber bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82; Beschluss vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Juris;… Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 3 ff.; Beschluss vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 11.88 -, NVwZ-RR 1990, 348 f.), mit einer Betrachtungsweise zu vereinbaren sein sollen, deren Folge es wäre, lediglich das individuelle Verhältnis des Studienplatzbewerbers zur jeweiligen Hochschule unter Ausklammerung der Konkurrenzsituation zum Maßstab der Kostenentscheidung zu machen.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Der Kapazitätsbericht ist Bestandteil eines rechtsstaatlich geregelten Verfahrens zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Zulassungsanspruchs (vgl. BVerfGE 33, 303, 341; Theuersbacher, NVwZ 1986, 978, 986 m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Zum anderen bleibt offen, wie es mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Auswahlverfahren lediglich der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient und nicht zu dem Bereich der Rechtsverfolgung vor den Gerichten gehört (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG VII C 93.77 -, Juris;… Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 6;… Urteil vom 20. Juli 1990 - BVerwG 7 C 90.88 -, Juris Rn. 6), in Einklang zu bringen sein soll, dass das Auswahlverfahren bei einer sachgerechten Auslegung des Antragsbegehrens wirksam in die Rechtsverfolgung einbezogen wird.
  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Nach der der Antragsgegnerin bekannten Rechtsprechung des Senats gibt es für die Berücksichtigung von Lehraufträgen auf der Grundlage des § 10 KapVO lediglich dann keine Rechtfertigung, wenn die Prognose hinreichend gesichert ist, dass künftig keine Lehraufträge (mehr) erteilt werden (vgl. Beschluss vom 11. August 2005 - OVG 5 NC 90.05 - mit Hinweis auf Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschlüsse vom 20. Oktober 2004 - OVG 5 NC 44.04 u.a. [Charité, Humanmedizin/Vorklinik, WS 2003/04] -, BA S. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Denn § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO führt in der Beschwerdeinstanz des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens auch in Hochschulzulassungssachen zu einer Amtsermittlung gem. § 86 VwGO nur, soweit die Darlegungen der Partei gem. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO dazu Anlass geben (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 - und vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 -, Juris); dies war hier mit Blick auf die ausgeführten Darlegungsdefizite im Vortrag der anwaltlich vertretenen Antragsgegnerin nicht der Fall.
  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78

    Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    In dieser lediglich im Rahmen einer Stellungnahme geäußerten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt jedoch jede Auseinandersetzung mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Einordnung des Auswahlverfahrens und zur Kostenentscheidung in kapazitätsrechtlichen Streitigkeiten: Es ist zum einen nicht erkennbar, wie die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Kostenentscheidung in Hochschulsachen herausgearbeiteten Besonderheiten, die dazu nötigen, die Konkurrenzsituation des einzelnen Studienplatzbewerbers mit einer Vielzahl anderer Bewerber bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82; Beschluss vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Juris;… Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 3 ff.; Beschluss vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 11.88 -, NVwZ-RR 1990, 348 f.), mit einer Betrachtungsweise zu vereinbaren sein sollen, deren Folge es wäre, lediglich das individuelle Verhältnis des Studienplatzbewerbers zur jeweiligen Hochschule unter Ausklammerung der Konkurrenzsituation zum Maßstab der Kostenentscheidung zu machen.
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Zum anderen bleibt offen, wie es mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Auswahlverfahren lediglich der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient und nicht zu dem Bereich der Rechtsverfolgung vor den Gerichten gehört (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG VII C 93.77 -, Juris;… Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 6; Urteil vom 20. Juli 1990 - BVerwG 7 C 90.88 -, Juris Rn. 6), in Einklang zu bringen sein soll, dass das Auswahlverfahren bei einer sachgerechten Auslegung des Antragsbegehrens wirksam in die Rechtsverfolgung einbezogen wird.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77

    GG Art 12

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    In dieser lediglich im Rahmen einer Stellungnahme geäußerten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt jedoch jede Auseinandersetzung mit seiner eigenen Rechtsprechung zur Einordnung des Auswahlverfahrens und zur Kostenentscheidung in kapazitätsrechtlichen Streitigkeiten: Es ist zum einen nicht erkennbar, wie die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Kostenentscheidung in Hochschulsachen herausgearbeiteten Besonderheiten, die dazu nötigen, die Konkurrenzsituation des einzelnen Studienplatzbewerbers mit einer Vielzahl anderer Bewerber bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82; Beschluss vom 11. Mai 1982 - BVerwG 7 C 89.78 - Juris;… Beschluss vom 2. Mai 1985 - BVerwG 7 C 37.83 - Juris Rn. 3 ff.; Beschluss vom 16. Januar 1990 - BVerwG 7 11.88 -, NVwZ-RR 1990, 348 f.), mit einer Betrachtungsweise zu vereinbaren sein sollen, deren Folge es wäre, lediglich das individuelle Verhältnis des Studienplatzbewerbers zur jeweiligen Hochschule unter Ausklammerung der Konkurrenzsituation zum Maßstab der Kostenentscheidung zu machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 13 C 1283/04

    Ermittlung von Ausbildungskapazitäten an einer Hochschule unter Berücksichtigung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06
    Denn § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO führt in der Beschwerdeinstanz des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens auch in Hochschulzulassungssachen zu einer Amtsermittlung gem. § 86 VwGO nur, soweit die Darlegungen der Partei gem. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO dazu Anlass geben (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 11. Mai 2004 - 13 C 1283/04 - und vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 -, Juris); dies war hier mit Blick auf die ausgeführten Darlegungsdefizite im Vortrag der anwaltlich vertretenen Antragsgegnerin nicht der Fall.
  • OVG Berlin, 03.02.1977 - V B 106.76
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 3 N 145/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2007/2008)

    Die Stellen werden der Lehreinheit gerade zu dem Zweck zugewiesen, dass eine dem jeweiligen Stellenbestand entsprechende Aufnahmekapazität der Lehreinheit entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.1990 - 7 C 51.87 -, DVBl. 1990, 940, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2006 - 5 NC 72.06 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - 5 NC 139.12

    TU Berlin; Maschinenbau (Master); Sommersemester 2012; Curricular-normwert; …

    Denn § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO führt in der Beschwerdeinstanz des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens auch in Hochschulsachen zu einer Amtsermittlung nach § 86 VwGO nur, soweit die Darlegungen des Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO dazu Anlass geben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - OVG 5 NC 72.06 - [Zahnmedizin, WS 2005/2006], juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007 Hier: …

    Die Stellen werden der Lehreinheit gerade zu dem Zweck zugewiesen, dass eine dem jeweiligen Stellenbestand entsprechende Aufnahmekapazität der Lehreinheit entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.1990 - 7 C 51.87 -, DVBl. 1990, 940, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2006 - 5 NC 72.06 -, juris).
  • VG Hamburg, 22.11.2012 - 19 ZE BASA WS 2012/13

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zum Wintersemester …

    Denn auch vakante Stellen von Angestellten sind im Rahmen der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen, weil die Kapazitätsverordnung, wie sich aus deren § 8 ergibt, grundsätzlich von der Zahl der Stellen und nicht von der Zahl der Lehrpersonen ausgeht (…OVG Hamburg, Beschl. v. 16.3.2006, 3 Nc 1/06, HmbJVBl 2008, 30, zit. nach juris Rn. 12 ff.; VG Hamburg, Beschl. v. 30.10.2008, 19 ZE BASA WS 2008/2009; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2006, 5 Nc 72.06, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 3 N 199/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007)

    Die Stellen werden der Lehreinheit gerade zu dem Zweck zugewiesen, dass eine dem jeweiligen Stellenbestand entsprechende Aufnahmekapazität der Lehreinheit entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.1990 - 7 C 51.87 -, DVBl. 1990, 940, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2006 - 5 NC 72.06 -, juris).
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