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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23348
OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09 (https://dejure.org/2010,23348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2010 - 5 NC 97.09 (https://dejure.org/2010,23348)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 5 NC 97.09 (https://dejure.org/2010,23348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 KapVO BE, § 5 LVerpflV BE, § 8 LVerpflV BE, § 9 LVerpflV BE, § 146 Abs 4 VwGO
    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 KapVO BE, § 5 LVerpflV BE, § 8 LVerpflV BE, § 9 LVerpflV BE
    Amts- bzw. funktionsbezogene Entscheidung; Dekan; FU/Tiermedizin; keine Berücksichtigung von im Rahmen des Dienstrechts bereits individuell ermäßigten Deputaten einzelner Stelleninhaber; Lehrverpflichtungsverminderungen; pauschaler Krankenversorgungsabzug; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 5 NC 22.09

    FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Wahrnehmung von Aufgaben in der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09
    Rn. 8 2. Was die "bereits mehrfach problematisierte" Berechnung des pauschalen Krankenversorgungsabzugs im Falle gleichzeitiger Deputatsreduzierung angeht, rügt die Beschwerde: Die Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 23. August 2006 - OVG 5 NC 16.06 - und vom 30. Oktober 2009 - OVG 5 NC 22.09 -) widerspreche der Berliner Lehrverpflichtungsverordnung -LVVO-.

    Rn. 14 (Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 5 NC 22.09 -, Tiermedizin WS 2008/09 [BA S. 3 und juris Rn. 4]).

  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09
    Darauf, ob "andere Gerichte" die Anforderung einer Studierendennamensliste ablehnen, weil (auch) sie das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Einführung von Studierenden-Namenslisten in Kapazitätsstreitigkeiten tangiert sehen (ebenso VGH Kassel, Urteil vom 24. September 2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, juris Rn. 64), oder ob sie - wie etwa der VGH Mannheim (Beschluss vom 4. Februar 2003 - NC 9 S 52.02 -) oder der VGH München (…Beschluss vom 12. April 2006 - 7 CE 06.10193 -, juris Rn. 2) - aus anderen Gründen davon absehen, kommt es nicht an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09
    Es entspricht seiner - dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin hinlänglich bekannten - ständigen Rechtsprechung, dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines außerkapazitären Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist (…vgl. nur Beschlüsse vom 26. Juli 2001 - OVG 5 NC 13.01 -, juris Rn. 3, vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 -, juris Rn. 11, …und vom 14. April 2009 - OVG 5 NC 174.08 -, juris Rn. 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 5 NC 174.08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten vorklinischen Fachsemester im SS …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09
    Es entspricht seiner - dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin hinlänglich bekannten - ständigen Rechtsprechung, dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines außerkapazitären Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist (…vgl. nur Beschlüsse vom 26. Juli 2001 - OVG 5 NC 13.01 -, juris Rn. 3…, vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 -, juris Rn. 11, und vom 14. April 2009 - OVG 5 NC 174.08 -, juris Rn. 42).
  • OVG Berlin, 26.07.2001 - 5 NC 13.01
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09
    Es entspricht seiner - dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin hinlänglich bekannten - ständigen Rechtsprechung, dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines außerkapazitären Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist (vgl. nur Beschlüsse vom 26. Juli 2001 - OVG 5 NC 13.01 -, juris Rn. 3…, vom 1. Juni 2007 - OVG 5 NC 1.07 -, juris Rn. 11, …und vom 14. April 2009 - OVG 5 NC 174.08 -, juris Rn. 42).
  • OVG Berlin, 14.03.1988 - 7 S 446.87
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09
    Das mag auf den ersten Blick plausibel klingen, widerspricht jedoch den Vorgaben der Kapazitätsverordnung (so auch schon Beschluss des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 14. März 1988 - OVG 7 S 446.87 - BA S. 4 f.).
  • VGH Bayern, 12.04.2006 - 7 CE 06.10193
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 97.09
    Darauf, ob "andere Gerichte" die Anforderung einer Studierendennamensliste ablehnen, weil (auch) sie das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Einführung von Studierenden-Namenslisten in Kapazitätsstreitigkeiten tangiert sehen (ebenso VGH Kassel…, Urteil vom 24. September 2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, juris Rn. 64), oder ob sie - wie etwa der VGH Mannheim (Beschluss vom 4. Februar 2003 - NC 9 S 52.02 -) oder der VGH München (Beschluss vom 12. April 2006 - 7 CE 06.10193 -, juris Rn. 2) - aus anderen Gründen davon absehen, kommt es nicht an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 5 NC 136.11

    Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11

    Der Senat sieht Erklärungen der Hochschule im Hinblick darauf, dass diese durch einen in einem öffentlichen Dienstverhältnis zu ihr stehenden, der Wahrheit verpflichteten Mitarbeiter wie Dr. P... oder durch ihren Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht abgegeben werden, grundsätzlich als glaubhaft an, es sei denn, der Vortrag wird substantiiert in Zweifel gezogen, ist in sich widersprüchlich oder offenkundig falsch (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [FU/Tiermedizin, Wintersemester 2009/10], juris Rn. 7, …und vom 20. Oktober 2011 - OVG 5 NC 37.11 - [HU/Grundschulpädagogik, Wintersemester 2010/11], juris Rn. 19; so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Mai 2000 - 3 Nc 38.00 -, juris und KMK-HSchR/NF 41C Nr. 28; OVG Münster…, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20.04 -, juris Rn. 15).

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; zuletzt Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2016 - 5 NC 12.16

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2015/16; 1. FS; …

    Rn. 29 "[…] es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; s. ferner Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 5 NC 60.11

    Zulassung zum Modellstudiengang Charité-Universitätsmedizin Berlin WS 2010/11

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; zuletzt Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS, …

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; s. ferner Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 69.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS, …

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; s. ferner Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 5 NC 120.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin, Humanmedizin, SS 2013, 1. FS, …

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; s. ferner Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2012 - 5 NC 286.11

    Modellstudiengang Humanmedizin an der Charité in Berlin im SS 2011

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; zuletzt Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.
  • VG Potsdam, 26.02.2015 - 9 L 814/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …

    Ob überhaupt Fälle denkbar sind, in denen sich die Hochschule ausnahmsweise nicht auf die kapazitätsdeckende Wirkung der Vergabe von Studienplätzen jenseits der festgesetzten Zulassungszahl berufen darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 -, juris Rn. 5 f.), kann dahinstehen.
  • VG Potsdam, 23.04.2015 - 9 L 916/14

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Bachelor

    Ob überhaupt Fälle denkbar sind, in denen sich die Hochschule ausnahmsweise nicht auf die kapazitätsdeckende Wirkung der im Wege von Überbuchungen vergebenen Studienplätzen berufen darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 -, juris Rn. 5 f.), kann dahinstehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 67.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS; …

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluss vom 19. Juli 2010 - OVG 5 NC 97.09 u.a. - [Tiermedizin, WS 2009/10], juris; s. ferner Beschlüsse vom 14. Februar 2011 - OVG 5 NC 77.10 - [Humanmedizin/Vorklinik, SS 2010] und vom 18. Juli 2011 - OVG 5 M 12.11 - [FU/Erziehungswissenschaft, Wintersemester 2010/11]), dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die in dem von der Beschwerde in Anspruch genommenen Sinne Rechte eines auf Zuteilung eines "außerkapazitären" Studienplatzes klagenden Bewerbers schützt, und dass ausschließlich dann, wenn infolge unzureichender Kapazitätsermittlung vorhandene Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen worden sind und als ein mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbares Ergebnis das Freibleiben eines Studienplatzes droht, dieser freie Studienplatz an einen gegen die Hochschule klagenden Bewerber - auch unabhängig von seiner Rangziffer - zu vergeben ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 5 NC 73.12

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2011/12; Modellstudiengang; …

  • VG Berlin, 06.12.2011 - 3 L 814.11

    Vorläufige Aufnahme zum Hochschulstudium

  • VG Potsdam, 13.07.2015 - 9 L 789/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …

  • VG Leipzig, 12.12.2012 - NC 2 L 301/12

    Möglichkeit einer Stellenstreichung durch eine Hochschule i.R.d. ihr zustehenden …

  • VG Leipzig, 08.12.2014 - NC 2 L 629/14

    Berücksichtigung von Kapazitäten bei einer vorläufigen Zulassung zum Studium der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 76.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS; …

  • VG Berlin, 06.12.2011 - 3 L 914.11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium

  • VG Berlin, 06.12.2011 - 3 L 875.11

    Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Zulassung zum Studium

  • VG Berlin, 16.11.2010 - 3 L 394.10
  • VG Berlin, 28.11.2011 - 3 L 428.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

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