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Rechtsprechung
   LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,52658
LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22 (https://dejure.org/2023,52658)
LG München II, Entscheidung vom 22.12.2023 - 5 O 3532/22 (https://dejure.org/2023,52658)
LG München II, Entscheidung vom 22. Dezember 2023 - 5 O 3532/22 (https://dejure.org/2023,52658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242, § 323 Abs. 1, § 349
    Widerklage, Prozeßbevollmächtigter, Rückforderungsansprüche, Doppeltes Schriftformerfordernis, Fristsetzung, Vertrauenstatbestand, Kfz-Kaufvertrag, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kaufpreis, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …

    Auszug aus LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22
    Eine Korrektur über § 242 BGB kommt in Betracht, wenn eine Partei durch ihr widersprüchliches Verhalten einen Vertrauenstatbestand für den anderen Teil geschaffen hat oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (st. Rspr. z.B. BGH Urt. v. 04.02.2015 - VIII ZR 154/14).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12

    Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der …

    Auszug aus LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22
    Eine Rechtsausübung ist hiernach unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (…st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 103/11; Urt. v. 09.05.2014 - V ZR 305/12).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …

    Auszug aus LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22
    Eine Rechtsausübung ist hiernach unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 103/11;… Urt. v. 09.05.2014 - V ZR 305/12).
  • OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24

    Gewillkürte Schriftform: WhatsApp-Nachricht mit Emoji kann ausreichen

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 22.12.2023, Az. 5 O 3532/22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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