Rechtsprechung
| LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 242, § 323 Abs. 1, § 349
Widerklage, Prozeßbevollmächtigter, Rückforderungsansprüche, Doppeltes Schriftformerfordernis, Fristsetzung, Vertrauenstatbestand, Kfz-Kaufvertrag, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kaufpreis, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, ...
Verfahrensgang
- LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22
- OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14
Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des …
Auszug aus LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22
Eine Korrektur über § 242 BGB kommt in Betracht, wenn eine Partei durch ihr widersprüchliches Verhalten einen Vertrauenstatbestand für den anderen Teil geschaffen hat oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (st. Rspr. z.B. BGH Urt. v. 04.02.2015 - VIII ZR 154/14). - BGH, 09.05.2014 - V ZR 305/12
Schadensersatzanspruch eines Großhändlers für Presseerzeugnisse wegen der …
Auszug aus LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22
Eine Rechtsausübung ist hiernach unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (…st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 103/11; Urt. v. 09.05.2014 - V ZR 305/12). - BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11
Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung …
Auszug aus LG München II, 22.12.2023 - 5 O 3532/22
Eine Rechtsausübung ist hiernach unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenseite im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 103/11;… Urt. v. 09.05.2014 - V ZR 305/12).
- OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24
Gewillkürte Schriftform: WhatsApp-Nachricht mit Emoji kann ausreichen
Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 22.12.2023, Az. 5 O 3532/22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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