Rechtsprechung
| LG Gießen, 25.03.2013 - 5 O 496/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 22.06.2001 - 6 W 127/01
Auszug aus LG Gießen, 25.03.2013 - 5 O 496/12
Rn. 19 aa) Sozialeinrichtungen des privaten Rechts im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 lit. b ArbGG sind solche Institutionen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern errichtet worden sind und die bestimmte Leistungen an Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer erbringen; ob diese durch eigene Beiträge zu den Leistungen der Einrichtung beitragen, ist unerheblich (KG VersR 2003, 1194, m. w. N.).
- LAG München, 30.08.2018 - 1 SHa 1/18
Klage aus Versicherungsvertrag, Gerichtsstand
Demgegenüber halten das LG Gießen (25.03.2013 - 5 O 496/12) und das LG München I (Beschluss im vorliegenden Verfahren vom 15.03.2017 - 12 O 19560/16) § 215 Abs. 1 VVG auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten für anwendbar.Im Gegenteil ergibt sich aus dem Fehlen einer ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Klagen aus Versicherungsverhältnisses, dass die Bestimmungen des Versicherungsvertragsrechts, d.h. das gesamte VVG, auch im Arbeitsgerichtsprozess uneingeschränkt Anwendung findet (LG Gießen 25.03.2013 - 5 O 496/12 - Ziff. II. 2. b) cc)).
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