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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 07.12.2023 - 5 O 6/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,46337
LG Lüneburg, 07.12.2023 - 5 O 6/23 (https://dejure.org/2023,46337)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 07.12.2023 - 5 O 6/23 (https://dejure.org/2023,46337)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 5 O 6/23 (https://dejure.org/2023,46337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    500 Euro Schadensersatz aus Art . 82 DSGVO wegen Zusendung von Werbemails nach Widerruf der Einwilligung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    500 Euro Schadensersatz nach DSGVO bei Newsletterversand nach Widerruf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    500,- EUR DSGVO-Schadensersatz für zahlreiche Werbe-Mails trotz Abmeldung vom Newsletter

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    500,- EUR Schadensersatz für unerwünschte Werbe-E-Mails nach Einwilligungswiderruf

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus LG Lüneburg, 07.12.2023 - 5 O 6/23
    Der Begriff des immateriellen Schadens ist unionsrechtlich autonom und in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen (EuGH, Urt. 4.5.2023 - C-300/21).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 82 Abs. 1 DSGVO dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines immateriellen Schadens im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Erheblichkeit erreicht hat (EuGH, Urt. 4.5.2023 - C-300/21).

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LG Lüneburg, 07.12.2023 - 5 O 6/23
    2 Z 13/83">14/83, NJW 1984, 2021 (2022).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 09.09.2021 - 2 C 133/21

    Immaterieller Schadensersatz für ungefragt zugesandte Werbemails

    Auszug aus LG Lüneburg, 07.12.2023 - 5 O 6/23
    Das Amtsgericht Pfaffenhofen (AG Pfaffenhofen, Endurteil v. 09.09.2021 - 2 C 133/21) entschied in einem ähnlichen Fall:.
  • AG Goslar, 27.09.2019 - 28 C 7/19
    Auszug aus LG Lüneburg, 07.12.2023 - 5 O 6/23
    In einem ähnlichen Fall lehnte das AG Goslar (Urteil vom 27.09.2019 - 28 C 7/19) einen Schadensersatzanspruch ab, da es sich auch in dem dortigen Fall um lediglich eine Werbeemail handelte: "Für das Gericht ist aufgrund des Vortrags des Klägers ein Schaden indes nicht ersichtlich.
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2018 - 7 O 6829/17

    Anforderungen an die Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten

    Auszug aus LG Lüneburg, 07.12.2023 - 5 O 6/23
    Das AG Diez (Urteil vom 17.04.2018 - 7 O 6829/17) erachtete in dem Fall eines Versandes einer Werbeemail, mit welcher die Beklagte am 25.5.2018, als die DS-GVO Gültigkeit erlangte, eben aus diesem Grund und unter Bezugnahme hierauf nach einer Einwilligung zum Newsletter-Bezug anfragte, einen Schadensersatzanspruch als unbegründet.
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