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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 5 OA 320/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19442
OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 5 OA 320/08 (https://dejure.org/2008,19442)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.10.2008 - 5 OA 320/08 (https://dejure.org/2008,19442)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 5 OA 320/08 (https://dejure.org/2008,19442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert in Verfahren wegen einer schriftlichen Missbilligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 1 GKG; § 52 Abs. 2 GKG; § 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG; § 63 Abs. 2 GKG; § 71 Abs. 1 NDiszG
    Streitwertfestsetzung gem. § 53 Abs. 3 Nr. 1 und § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) in einem Verfahren wegen schriftlicher Missbilligung eines Landesbeamten

  • Judicialis

    BDG § 6 Abs. 2; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 53 Abs. 3 Nr. 1; ; NDO § 6 Abs. 2; ; NDO § 124; ; NDiszG § 7; ; NDiszG § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; NDiszG § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; ZPO § 78 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert in Verfahren wegen einer schriftlichen Missbilligung, in der einem nds. Landesbeamten ein Dienstvergehen zur Last gelegt wird: Dienstvergehen; Landesbeamter; Missbilligung, schriftliche; Notanwalt; Streitwert; Verweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung gem. § 53 Abs. 3 Nr. 1 und § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) in einem Verfahren wegen schriftlicher Missbilligung eines Landesbeamten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2008 - 20 AD 7/07

    Streitwertbemessung bei Anfechtung einer Disziplinarverfügung; Geltendmachung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 5 OA 320/08
    Weil eine schriftliche Missbilligung, in der dem Beamten ein Dienstvergehen zur Last gelegt wird, ebenfalls ein Mittel darstellt, das im weiteren Sinne der Disziplinierung dient, dieses Mittel aber im Verhältnis zu einem Verweis das mildere ist, kann folglich nicht beanstandet werden, dass sich das Verwaltungsgericht für seine Wertfestsetzung an der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30.4. 2008 - 20 AD 7/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) orientiert hat, die den Streitwert im Falle der Anfechtung eines Verweises betrifft.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 5 LB 227/11

    Rechtmäßigkeit eines Ausspruchs einer schriftlichen Missbilligung bei …

    Rn. 25 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Stade zu den Verfahren 3 B 870/08 (5 OA 320/08), 3 A 610/09 (5 LA 215/11), 3 A 1321/09 (5 LA 214/11) und 3 B 1323/09 (5 ME 277/09) und auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Der erkennende Senat hat deshalb in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2008 (- 5 OA 320/08 -, juris Rn 3) die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit, des Umfangs und der Voraussetzungen des Erlasses einer schriftlichen Missbilligung seit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Disziplinargesetzes aufgeworfen, diese Frage jedoch nicht abschließend geklärt.

    Dahin tendierte der erkennende Senat auch bereits in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2008 (a. a. O., Rn 3; vgl. ebenso Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Oktober 2012, § 6 BDG Rn 10; Urban/Wittkowski, BDG, 2011, § 6 BDG Rn 16;… a. A. Weiss, a. a. O., M § 6 BDG Rn 48; unklar Bieler/Lukat, NDiszG, Stand: März 2012, § 7 NDiszG Rn 4).

    Insoweit hält der Senat nicht mehr an der im Beschluss vom 10. Oktober 2008 (a. a. O., Rn 3) angedeuteten Rechtsauffassung fest, dass es seit der Neuordnung des niedersächsischen Disziplinarrechts nur noch möglich ist, schriftliche Missbilligungen zu erlassen, mit denen einem Beamten ein Dienstvergehen nicht zur Last gelegt wird.

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2023 - 5 OA 136/22

    Festsetzung des Streitwerts für beamtenrechtliche schriftliche Missbilligungen …

    Der Senat geht - wie durch das Verwaltungsgericht zutreffend dargestellt - in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei außerhalb eines Disziplinarverfahrens nach allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen ergehenden schriftlichen Missbilligungen (zu denen die hier gegenständliche Ermahnung zählt) gegen einen niedersächsischen Landesbeamten, unabhängig davon, ob mit der Missbilligung ein Dienstvergehen zur Last gelegt wird oder nicht, gemäß §§ 40, 52 Abs. 1 GKG (hier in der zum Zeitpunkt der Einleitung des ersten Rechtszugs [18.9.2019] geltenden Fassung) ein Streitwert von 300 EUR anzusetzen ist (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 10.10.2008 - 5 OA 320/08 -, juris Rn. 3 f.; vom 9.9.2009 - 5 LA 155/08 -, vom 22.1.2013 - 5 LB 227/11 - und vom 5.12.2017 - 5 OA 211/17 -, jeweils n. v.).

    In seinem Beschluss führte der Senat aus, dass es nicht zu beanstanden ist, sich für die Wertfestsetzung an der Rechtsprechung des Senats zu orientieren, die den Streitwert im Fall der Anfechtung eines Verweises mit 300 EUR bemisst, weshalb der Streitwert nicht heraufzusetzen war (Beschluss vom 10.10.2008 - 5 OA 320/08 -, juris Rn. 3).

    Zudem ist - wie aus § 78 Satz 2 BDG ersichtlich - auch in den Verfahren, die gerichtliche Disziplinarverfahren der Bundesbeamten betreffen und solchen nach dem Bundesbeamtenrecht, eine übergreifende Stimmigkeit der Wertfestsetzungen zumindest anzustreben (vgl. diesbezüglich zu dem Recht der Landesbeamten: Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2008 - 5 OA 320/08 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer …

    In seinem Beschluss vom 10. Oktober 2008 (- 5 OA 320/08 -) hat der Senat lediglich in Frage gestellt, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen unter Beachtung der disziplinarrechtlichen Ahndungsmöglichkeiten eine schriftliche Missbilligung ausgesprochen werden kann.
  • VGH Hessen, 24.01.2019 - 1 E 2464/18

    Streitwert für beamtenrechtliche Missbilligung

    Dementsprechend ist hier zu verfahren (i. Erg. ebenso zur Streitwertwertfestsetzung im Fall einer beamtenrechtlichen Missbilligung: Bay. VGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 ZB 14.2121 -, Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 A 448/12 - OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 6 A 2594/09 - , a.A. OVG Nieds. Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 5 OA 320/08 -, alle zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 24.01.2019 - 1 E 2461/18

    Streitwert für beamtenrechtliche Missbilligung

    Dementsprechend ist hier zu verfahren (i. Erg. ebenso zur Streitwertwertfestsetzung im Fall einer beamtenrechtlichen Missbilligung: Bay. VGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 ZB 14.2121 -, Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 A 448/12 - OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 6 A 2594/09 -, a.A. OVG Nieds. Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 5 OA 320/08 -, alle zit. nach juris).
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