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| OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13 |
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§ 94 VwGO; § 146 Abs. 1 VwGO
Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Vorliegen der gleiche Rechtsfrage im anderen Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 94; VwGO § 146 Abs. 1
Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Vorliegen der gleiche Rechtsfrage im anderen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei Vorliegen der gleiche Rechtsfrage im anderen Verfahren
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.05.2013 - 13 A 1175/13
- OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09
Aussetzung des Verfahrens in Parallelverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Dieser Überprüfung ist die Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Verwaltungsgericht zugrunde zu legen, d. h. das Beschwerdegericht prüft nicht, ob das Verwaltungsgericht auf der Basis seiner materiellen Rechtsauffassung zu Recht von einer Vorgreiflichkeit des in einem anderen Verfahren zur Entscheidung anstehenden Rechtsverhältnisses ausgegangen ist (Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris Rn. 12).Dies schließt es aus, bei anderen Parallelverfahren, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, auf eine analoge Anwendung zurückzugreifen (OVG LSA…, Beschluss vom 12.12.2008 - 1 O 153/09 -, juris Rn. 6; OVG NRW…, Beschluss vom 15.1.2009 - 4 E 1385/08 -, juris Rn. 2; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 17;… Bader u.a., a. a. O., § 94 Rn. 5).
Rn. 11 Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5).
- OVG Bremen, 01.08.2008 - 1 S 89/08
Aussetzung; Vorabentscheidungsersuchen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Rn. 4 Sie ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsentscheidung nicht um eine prozessleitende Maßnahme im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO handelt, und weil sich der Verwaltungsgerichtsordnung auch im Übrigen ein Beschwerdeausschluss für Aussetzungsbeschlüsse nicht entnehmen lässt (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, juris Rn. 7f.; Brem. OVG, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH…, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 94 Rn. 7;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 94 Rn. 4).Denn andernfalls würde es in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff beurteilen und damit dem Verwaltungsgericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben, worin eine Verletzung des gesetzlich geregelten Ganges der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen läge (Brem. OVG, Beschluss vom 1.8.2008, a. a. O., Rn. 5; Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10).
- VGH Bayern, 04.06.1991 - 8 C 91.1185
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Rn. 4 Sie ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsentscheidung nicht um eine prozessleitende Maßnahme im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO handelt, und weil sich der Verwaltungsgerichtsordnung auch im Übrigen ein Beschwerdeausschluss für Aussetzungsbeschlüsse nicht entnehmen lässt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, juris Rn. 7f.; Brem. OVG…, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH…, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 94 Rn. 7;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 94 Rn. 4).Denn andernfalls würde es in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff beurteilen und damit dem Verwaltungsgericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben, worin eine Verletzung des gesetzlich geregelten Ganges der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen läge (Brem. OVG…, Beschluss vom 1.8.2008, a. a. O., Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10).
- BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (BVerwG, Urteil vom 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG…, Beschluss vom 18.10.2005 - 5 OB 243/05 - Bader u. a., VwGO, 5. Auflage 2011, § 94 Rn. 5;… Redeker/v. Oertzen, a. a. O., § 94 Rn. 1;… Rennert, a. a. O., § 94 Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 8 OB 203/09
Möglichkeit der Aussetzung eines Verfahrens bis zu einer Entscheidung in einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Rn. 11 Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 OB 173/12
Grundsätze zur Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Rn. 11 Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5). - VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12
Vorlage- und Aussetzungsbefugnis eines Verwaltungsgerichts bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13
Rn. 4 Sie ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsentscheidung nicht um eine prozessleitende Maßnahme im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO handelt, und weil sich der Verwaltungsgerichtsordnung auch im Übrigen ein Beschwerdeausschluss für Aussetzungsbeschlüsse nicht entnehmen lässt (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, juris Rn. 7f.; Brem. OVG…, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 94 Rn. 7;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 94 Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17
Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 …
Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (BVerwG…, Urteil vom 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 8).Rn. 14 1. Die Beschwerde ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsentscheidung nicht um eine prozessleitende Maßnahme im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO handelt, und weil sich der Verwaltungsgerichtsordnung auch im Übrigen ein Beschwerdeausschluss für Aussetzungsbeschlüsse nicht entnehmen lässt (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, juris Rn. 7f.; Brem. OVG…, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH…, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 28.7.2014 - 5 OB 66/14 - Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 94 Rn. 7).
Auf die gegen einen Aussetzungsbeschluss erhobene Beschwerde prüft das Beschwerdegericht grundsätzlich nur, ob die (formellen) Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen und ob das Verwaltungsgericht ermessensfehlerfrei entschieden hat (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 6.10.2011 - 5 OB 291/11 - Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 25.7.2017 - 5 OB 98/17 - Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 94 Rn. 8).
Denn anderenfalls würde das Beschwerdegericht in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff beurteilen und damit dem Verwaltungsgericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben, worin eine Verletzung des gesetzlich geregelten Ganges der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen läge (Bay. VGH…, Beschluss vom 4.6.1991, a. a. O., Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 25.7.2017 - 5 OB 98/17 -).
Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (BVerwG…, Urteil vom 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 8;… Rennert, a. a. O., § 94 Rn. 4).
Rn. 22 3. Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (ebenso: Nds. OVG…, Beschluss vom 1.10.2004 - 1 OB 207/04 - Beschluss vom 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris Rn. 5; Hess. VGH…, Beschluss vom 11.12.2009, a. a. O., Rn. 18;… OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 12 85.11 -, juris Rn. 3; Nds. OVG…, Beschluss vom 30.1.2013 - 9 OB 173/12 -, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 22.7.2013, a. a. O., Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2018 - 3 L 150.17
Aufhebung einer Aussetzungsentscheidung
Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts über die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO stellt insbesondere keine prozessleitende Maßnahme dar, die gemäß § 146 Abs. 2 VwGO nicht anfechtbar wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 5 OB 146/13 - juris Rn. 4 m.w.N.).Auf die gegen einen Aussetzungsbeschluss erhobene Beschwerde prüft das Beschwerdegericht nur, ob die (formellen) Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen und ob das Verwaltungsgericht ermessensfehlerfrei entschieden hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 5 OB 146/13 - juris Rn. 6 m.w.N.).
Bei den Tatbestandsvoraussetzungen beschränkt sich die Überprüfung grundsätzlich darauf, ob die Vorgreiflichkeit auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Ausgangsgerichts bestand, denn anderenfalls würde das Beschwerdegericht in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff entscheiden und damit dem Verwaltungsgericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 5 OB 146/13 - juris Rn. 6 m.w.N.; VGH BW…, Beschluss vom 2. November 1999 - 11 S 1770/99 - juris Rn. 5;… Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 94 Rn. 41).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2020 - 3 L 163.19
Aussetzung; Vorgreiflichkeit; nationales Visum; Familiennachzug; Ausschreibung im …
Rn. 14 Auf die gegen einen Aussetzungsbeschluss erhobene Beschwerde prüft das Beschwerdegericht nur, ob die (formellen) Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen und ob das Verwaltungsgericht ermessensfehlerfrei entschieden hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Februar 2018 - OVG 3 L 150.17 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 5 OB 146/13 - juris Rn. 6).Im Rahmen der Beschwerde ist die Überprüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Vorgreiflichkeit auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Würdigung des Streitstoffes durch das Ausgangsgericht zu Recht bejaht wurde, denn anderenfalls würde das Beschwerdegericht in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff entscheiden und damit dem Verwaltungsgericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 5 OB 146/13 - juris Rn. 6; OVG Münster…, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 E 175/14 - juris Rn. 8; VGH Mannheim…, Beschluss vom 2. November 1999 - 11 S 1770/99 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 19.08.2020 - 4 C 20.1668
Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat
Die Vorgreiflichkeit setzt somit voraus, dass es in dem anderen Verfahren um die Klärung eines Rechtsverhältnisses geht; nicht ausreichend ist es, wenn sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage stellt (…vgl. BVerwG, U.v. 11.2.2009 - 2 A 7.06 - BayVBl 2009, 474 = juris Rn. 34; NdsOVG, B.v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 - juris Rn. 7;… Rennert in Eyermann, a.a.O., § 94 Rn. 4 m.w.N.). - VG Hannover, 23.06.2026 - 7 A 4078/24
Rundfunkbeitragspflicht auch unter Berücksichitgung der Anforderungen an die …
Ist in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 34;… Nds. OVG, Beschl. v 9.1.2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 8). - VG Lüneburg, 18.11.2025 - 3 A 15/25
Rundfunkbeitrag; Vorteil; Rundfunk; Programmauftrag; Rundfunkbeitragspflicht auch …
Ist indes in dem anderen Verfahren kein Rechtsverhältnis zu klären, sondern stellt sich dort lediglich die gleiche Rechtsfrage, ist eine Vorgreiflichkeit nicht gegeben (…BVerwG, Urt. v. 11.2.2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 34;… Nds. OVG, Beschl. v 9.1.2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 8). - OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15
Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO
Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt nur dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris, m.w.N.).Einer Streitwertfestsetzung bedarf es daher ebenfalls nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris; Beschl. v. 22.7.2013, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
Vorheriger Antrag; Aussetzung; Beschwerde; entscheidungserheblich; …
Denn andernfalls würde das Beschwerdegericht in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff beurteilen und damit dem aussetzenden Gericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben, worin eine Verletzung des gesetzlich geregelten Ganges der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen liegen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 - m.w.N.;… Rudisile, a.a.O., Rdnr. 41). - OVG Niedersachsen, 23.08.2017 - 7 OB 52/17
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit
Vorgreiflichkeit im Sinne dieser Regelung liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren kraft Gesetzes oder rechtslogisch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des in dem anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 OB 146/13 -, juris, und Beschl. v. 20.05.2015 - 7 OB 18/15 -, juris). - OVG Niedersachsen, 25.11.2015 - 12 OB 160/15
Nachträgliche Anordnung; Aussetzung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Eine Streitwertfestsetzung ist daher ebenfalls nicht vonnöten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 20.5.2015 - 7 OB 18/15 - v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, m. w. N., jeweils juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2015 - 11 L 30.15
(Keine) Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Verfahren mit gleichen …
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