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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,39881
OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24 (https://dejure.org/2024,39881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2024 - 5 ORs 21/24 (https://dejure.org/2024,39881)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2024 - 5 ORs 21/24 (https://dejure.org/2024,39881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    KCanG, Erwerb von Cannabis, Eigenverbrauch, legale Quelle, illegale Quelle, Geldwäsche, Schwellenwert, teleologische Reduktion

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 34 KCanG, § 261 StGB

  • strafrechtsiegen.de

    Cannabiserwerb zum Eigenverbrauch - Unterschied legale Quelle oder illegale Quelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausscheiden einer Strafbarkeit wegen des Erwerbs oder der Entgegennahme von Cannabis nach dem zum Tatzeitpunkt geltenden Recht; Erwerb von Cannabis zum Eigenverbrauch; Teleologische Reduktion mit Blick auf eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche; Verstoß gegen den Grundsatz ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    KCanG: Quelle für Erwerb zum Eigenverbrauch, "Geldwäsche" bei Erwerb unter dem Schwellenwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 378
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (23)

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Rn. 28 Ob mit einer weiteren Auslegung das Verschaffen im Sinne der Geldwäsche nicht nur den einverständlichen abgeleiteten Erwerb, sondern auch die Übertragung aufgrund einer Täuschung oder Drohung umfasst (vgl. BGHSt 55, 36, 52 = NJW 2010, 3730), kann hier dahinstehen.

    Rn. 34 (1) Als Schutzgut des § 261 StGB wird (unter anderem) die Gewährleistung des staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände aus besonders gefährlichen Straftaten und damit die Verhinderung des Einschleusens in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden (…BGHSt 50, 347 (357) = NJW 2006, 1297, 1299 Rn. 34; BGH, Urt. v. 04. Februar 2010 - 1 StR 95/09 = NJW 2010, 3730, 3734 Rn. 67).

    Rn. 37 (3) Außerdem wird als Schutzzweck von § 261 Abs. 1 S. 1 Nrn. 3, 4 StGB ebenfalls das durch die Vortat verletzte Interesse angesehen (BGH, Urt. v. 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09 = NJW 2010, 3730, 3733 Rn. 57;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 261 Rn. 1;… MK-StGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 9;… BeckOK-StGB/Ruhmannseder, Stand: 1. November 2024, § 261 Rn. 7;… Fischer/Lutz, StGB, 72. Aufl., § 261 Rn. 2).

  • BGH, 07.08.2024 - 3 StR 278/24

    Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen); Handeltreiben mit Cannabis; Anbau von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Ob das Tatzeitrecht oder das neue Recht nach dem KCanG für den Angeklagten günstiger und damit gemäß § 2 Abs. 3 StGB zur Anwendung zu bringen ist, richtet sich nach einem konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2024 - 3 StR 261/24, juris Rn. 10; Beschl. v. 7. August 2024 - 3 StR 278/24, juris Rn. 13;… Beschl. v. 26. Juni 2024 - 3 StR 201/24, juris Rn. 7;… BGHSt 67, 130 Rn. 12 f. m.w.N.; Beschl. v. 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82, NStZ 1983, 80;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 2 Rn. 8 f.).

    Rn. 22 a) Der Gesetzgeber hat die Tathandlungen des § 34 Abs. 1 KCanG ausdrücklich an die Begrifflichkeiten des Betäubungsmittelgesetzes angelehnt (…BT-Drs. 20/8704, S. 94; BGH, Beschl. v. 7. August 2024 - 3 StR 278/24, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Dieser Konflikt kann hier jedoch dahinstehen, da dem Gesetzgeber insoweit eine Einschätzungsprärogative zuzubilligen ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1581; ausführlich zu dieser Argumentationsfigur des Bundesverfassungsgerichts Bickenbach, Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, 2014, 1 ff.).
  • BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23

    Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Dabei ist die teleologische Reduktion nicht nur aufgrund des Zwecks des § 261 StGB als einzuschränkender Norm, sondern aufgrund des Zwecks anderer Normen (hier des KCanG) möglich (vgl. Lichtenthäler, wistra 2024, 353, 356, der eine solche Konstellation unter dem Begriff der "Sperrwirkung" diskutiert, aber es als naheliegend einordnet, dann die Sperrwirkung als eine besondere Form der teleologischen Reduktion anzusehen;… vgl. zur teleologischen Reduktion BGH, Beschl. v. 14. August 2024 - 4 StR 135/24, juris Rn. 13 ff.;… Beschl. v. 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, juris Rn. 21; zum Rechtsinstitut der Sperrwirkung BGH, Beschl. v. 14. Mai 2024 - 6 StR 502/23, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05

    Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Rn. 34 (1) Als Schutzgut des § 261 StGB wird (unter anderem) die Gewährleistung des staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände aus besonders gefährlichen Straftaten und damit die Verhinderung des Einschleusens in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden (BGHSt 50, 347 (357) = NJW 2006, 1297, 1299 Rn. 34;… BGH, Urt. v. 04. Februar 2010 - 1 StR 95/09 = NJW 2010, 3730, 3734 Rn. 67).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Dabei ist die teleologische Reduktion nicht nur aufgrund des Zwecks des § 261 StGB als einzuschränkender Norm, sondern aufgrund des Zwecks anderer Normen (hier des KCanG) möglich (vgl. Lichtenthäler, wistra 2024, 353, 356, der eine solche Konstellation unter dem Begriff der "Sperrwirkung" diskutiert, aber es als naheliegend einordnet, dann die Sperrwirkung als eine besondere Form der teleologischen Reduktion anzusehen;… vgl. zur teleologischen Reduktion BGH, Beschl. v. 14. August 2024 - 4 StR 135/24, juris Rn. 13 ff.; Beschl. v. 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, juris Rn. 21;… zum Rechtsinstitut der Sperrwirkung BGH, Beschl. v. 14. Mai 2024 - 6 StR 502/23, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 14.08.2024 - 4 StR 135/24

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (Konkurrenzen: Erwerb); …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Dabei ist die teleologische Reduktion nicht nur aufgrund des Zwecks des § 261 StGB als einzuschränkender Norm, sondern aufgrund des Zwecks anderer Normen (hier des KCanG) möglich (vgl. Lichtenthäler, wistra 2024, 353, 356, der eine solche Konstellation unter dem Begriff der "Sperrwirkung" diskutiert, aber es als naheliegend einordnet, dann die Sperrwirkung als eine besondere Form der teleologischen Reduktion anzusehen; vgl. zur teleologischen Reduktion BGH, Beschl. v. 14. August 2024 - 4 StR 135/24, juris Rn. 13 ff.;… Beschl. v. 12. Januar 2021 - 3 StR 362/20, juris Rn. 21;… zum Rechtsinstitut der Sperrwirkung BGH, Beschl. v. 14. Mai 2024 - 6 StR 502/23, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Dies gilt selbst für Betäubungsmittel, deren Besitz verboten ist (und damit erst recht für Cannabis unterhalb der Schwellenwerte des § 3 KCanG), da diese nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise einen faktischen Marktwert haben (so in st. Rspr. z.B. BGH, Urt. v. 16. August 2017 - 2 StR 335/15, juris Rn. 22).
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Der Ausgangspunkt der Prüfung ist dabei die prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO, die damit auch die Grenzen der tatrichterlichen Kognitionspflicht bestimmt (BGH, Urt. v. 14. November 2024 - 3 StR 189/24, juris Rn. 52).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.2024 - 5 ORs 21/24
    Ob das Tatzeitrecht oder das neue Recht nach dem KCanG für den Angeklagten günstiger und damit gemäß § 2 Abs. 3 StGB zur Anwendung zu bringen ist, richtet sich nach einem konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2024 - 3 StR 261/24, juris Rn. 10;… Beschl. v. 7. August 2024 - 3 StR 278/24, juris Rn. 13;… Beschl. v. 26. Juni 2024 - 3 StR 201/24, juris Rn. 7; BGHSt 67, 130 Rn. 12 f. m.w.N.; Beschl. v. 14. Oktober 1982 - 3 StR 363/82, NStZ 1983, 80;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 2 Rn. 8 f.).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine …

  • BGH, 05.11.2024 - 5 StR 599/23

    Revision (Angriffsziel; Verfahrensrüge; Begründungsanforderungen; Sachrüge; …

  • BGH, 24.04.2024 - 4 StR 50/24

    Handeltreiben mit Cannabis (besonders schwerer Fall: nicht geringe Menge, 7,5g …

  • BGH, 12.06.2024 - 1 StR 105/24

    Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis (Bedeutung der gesetzlichen Freigrenzen für …

  • BGH, 26.09.2024 - 4 StR 115/24

    Mittäter (Exzess: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, lebensgefährdende …

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum …

  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens …

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 258/13

    Umfang der allgemeinen Kognitionspflicht (vollständige Prüfung des durch die …

  • BGH, 26.06.2024 - 3 StR 201/24

    Bandenmäßiger Anbau mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder …

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen; …

  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
  • BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82

    Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur …

  • BGH, 11.09.2024 - 3 StR 261/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …

  • OLG Celle, 11.04.2025 - 2 ORs 18/25

    Cannabis; Geldwäsche; Schwellenwert; privilegierende Spezialität

    Der Anwendungsbereich des § 261 StGB ist mittels teleologische Reduktion dahingehend einzuschränken, dass der Erwerb und Besitz von Cannabis unterhalb der Schwellenwerte von § 34 Abs. 1 Nrn. 1, 12 KCanG nicht zu einer Geldwäschestrafbarkeit führt(Anschluss an OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2024 - 5 ORbs 21/24).

    Die Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 12.12.2024 - 5 ORbs 21/24), wonach der Anwendungsbereich des § 261 StGB dahingehend einzuschränken sei, dass der Erwerb oder die Entgegennahme von Cannabis unterhalb der Schwellenwerte von § 34 Abs. 1 Nrn. 1, 12 KCanG nicht als Geldwäsche strafbar sei, überzeuge nicht.

    Nachdem sich insoweit § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG aufgrund des Umstandes, dass die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis erst ab einer Menge von mehr als 30 Gramm beginnt, gegenüber § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG als das mildere Gesetz i.S.d. lex-mitior-Grundsatz aus § 2 Abs. 3 StGB erweist (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 12.12.2024 - 5 ORbs 21/24, BeckRS 2024, 37715 Rn. 9, beck-online m.w.N.), ist bereits der Tatbestand nicht erfüllt.

    Die Prüfung des Revisionsgerichts umfasst auf die allgemeine Sachrüge hin auch die Frage, ob das Recht auf den festgestellten Sachverhalt richtig angewendet worden ist und ob die Urteilsfeststellungen hierfür eine tragfähige Grundlage bieten (BGHSt 14, 162 = NJW 1960, 1397;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 337 Rn. 21 m.w.N; OLG Hamburg Urt. v. 12.12.2024 - 5 ORbs 21/24, BeckRS 2024, 37715 Rn. 12, beck-online.).

    Nunmehr liegt zu dieser Frage auch eine obergerichtliche Entscheidung in Form des Urteils des OLG Hamburg vom 12.12.2024 - 5 ORbs 21/24 vor.

    Danach scheide eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche gem. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4 StGB aus, weil der Tatbestand insoweit zu weit geraten und unterhalb der Schwellenwerte des § 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG teleologisch zu reduzieren sei (OLG Hamburg Urt. v. 12.12.2024 - 5 ORbs 21/24, BeckRS 2024, 37715 Rn. 28, beck-online).

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