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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43562
BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21 (https://dejure.org/2022,43562)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2022 - 5 P 14.21 (https://dejure.org/2022,43562)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2022 - 5 P 14.21 (https://dejure.org/2022,43562)
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    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

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    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

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    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

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    Mitbestimmung Personalrats bei Anordnung von Betriebsurlaub; Einordnung einer Maßnahme als Aufstellung eines Urlaubsplans

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    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

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    Mitbestimmung Personalrats bei Anordnung von Betriebsurlaub; Einordnung einer Maßnahme als Aufstellung eines Urlaubsplans

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    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsurlaub in der Universitätsverwaltung - und die Mitbestimmung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstufung einer Maßnahme als Aufstellung eines Urlaubsplans

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 176, 394
  • NZA-RR 2023, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.01.1993 - 6 P 19.90

    Personalvertretung - Urlaubssperre - Urlaubsplanung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Insofern ist der Urlaubsplan das Programm für die zeitliche Reihenfolge, in der den einzelnen Beschäftigten Urlaub erteilt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - BVerwGE 91, 343 ;… Rehak, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u. a., BPersVG, Stand: Mai 2021, § 75 Rn. 386).

    Denn sie ist - anders als der Beteiligte meint - mit Blick auf diese Wirkungen weder vergleichbar mit der Anordnung von Urlaubssperren, Präsenztagen oder einer Mindestpräsenzquote (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - BVerwGE 91, 343 und vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 sowie OVG Magdeburg…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 L 2/18 - PersV 2020, 262 Rn. 40 f.) noch mit der Anordnung von Schließzeiten ohne deren zeitliche Festlegung (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. November 1992 - 17 P 92.3068 - PersV 1993, 378) oder der allgemeinen Festlegung von Zeiträumen, in denen Urlaub genommen werden muss (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 22 B 347/20.PV - NZA-RR 2020, 608).

    Dies setzt allerdings nicht zwingend voraus, dass der Urlaubsplan stets zugleich auch der Abstimmung konkurrierender individueller Urlaubswünsche der Beschäftigten dienen muss (in diesem Sinne aber möglicherweise BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - BVerwGE 91, 343 …und vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 40).

    Rn. 22 d) Stellt sich damit die Anordnung von Betriebsurlaub als Aufstellung eines Urlaubsplans und nicht als Formulierung allgemeiner Urlaubsgrundsätze dar, kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob der Tatbestand des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PersVG BE einzugrenzen ist, wenn der Anordnung dienstliche Notwendigkeiten zugrunde liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - BVerwGE 91, 343 ).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen; …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Er trägt den Charakter einer konkret-generellen Regelung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 40), weil durch ihn für einen bestimmten Zeitraum die Urlaubsansprüche aller oder jedenfalls von Teilen der Beschäftigten erfasst und geregelt werden.

    Denn sie ist - anders als der Beteiligte meint - mit Blick auf diese Wirkungen weder vergleichbar mit der Anordnung von Urlaubssperren, Präsenztagen oder einer Mindestpräsenzquote (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - BVerwGE 91, 343 und vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 sowie OVG Magdeburg…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 L 2/18 - PersV 2020, 262 Rn. 40 f.) noch mit der Anordnung von Schließzeiten ohne deren zeitliche Festlegung (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. November 1992 - 17 P 92.3068 - PersV 1993, 378) oder der allgemeinen Festlegung von Zeiträumen, in denen Urlaub genommen werden muss (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 22 B 347/20.PV - NZA-RR 2020, 608).

    Dies setzt allerdings nicht zwingend voraus, dass der Urlaubsplan stets zugleich auch der Abstimmung konkurrierender individueller Urlaubswünsche der Beschäftigten dienen muss (in diesem Sinne aber möglicherweise BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - BVerwGE 91, 343 und vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 40).

  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 17.21

    Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Auf die in der Rechtsbeschwerdebegründung in den Mittelpunkt der Argumentation gestellte begriffliche Abgrenzung zwischen Urlaubsplan und allgemeinen Urlaubsgrundsätzen kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an (vgl. dazu nunmehr BVerwG, Beschluss vom 21. September 2022 - 5 P 17.21 - Rn. 10).

    Denn eine derartige tatbestandliche Begrenzung des Mitbestimmungsrechts scheidet aus (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. September 2022 - 5 P 17.21 - Rn. 19).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Dazu geht das Bundesarbeitsgericht mittlerweile in gefestigter Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der arbeitsrechtlichen Literatur davon aus, dass eine einheitliche Gewährung von Urlaub für alle oder Teile der Arbeitnehmer - und damit auch die Einführung von Betriebsurlaub - als Frage allgemeiner Urlaubsgrundsätze einzustufen sei (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Juli 1981 - 1 ABR 79/79 - BAGE 36, 14 ).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Als solche hat das Bundesarbeitsgericht aber auch schon für § 56 Abs. 1 Buchst. c BetrVG 1952 unter Verweis auf zahlreiche Stimmen in der arbeitsrechtlichen Literatur "die Festlegung der Grundsätze, nach denen Urlaub gewährt werden soll", angesehen und hierunter ausdrücklich die Festlegung von Betriebsurlaub verstanden (BAG, Urteil vom 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60 - BAGE 11, 318 ; vgl. ferner BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - BAGE 129, 46 Rn. 35).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Als solche hat das Bundesarbeitsgericht aber auch schon für § 56 Abs. 1 Buchst. c BetrVG 1952 unter Verweis auf zahlreiche Stimmen in der arbeitsrechtlichen Literatur "die Festlegung der Grundsätze, nach denen Urlaub gewährt werden soll", angesehen und hierunter ausdrücklich die Festlegung von Betriebsurlaub verstanden (BAG, Urteil vom 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60 - BAGE 11, 318 ; vgl. ferner BAG…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 164/08 - BAGE 129, 46 Rn. 35).
  • BVerwG, 16.09.2019 - 5 P 5.18

    Abweichung vom dienstrechtlichen Fachsprachgebrauch; Befristung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Ein konkretes Feststellungsbegehren ist nur zulässig, solange es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die streitige Maßnahme rückgängig zu machen, sodass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens noch Sinn macht (…BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 6 P 2.08 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 16 Rn. 11 und vom 16. September 2019 - 5 P 5.18 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 46 Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen sowie Zubehör …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Rn. 23 Letztentscheidungsbefugnis der der Volksvertretung verantwortlichen Stelle nach der Berliner Rechtslage in entsprechender Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 - ZTR 2022, 329 Rn. 13).
  • BVerwG, 02.02.2009 - 6 P 2.08

    Mitbestimmung des Personalrats; Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Ein konkretes Feststellungsbegehren ist nur zulässig, solange es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die streitige Maßnahme rückgängig zu machen, sodass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens noch Sinn macht (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 2009 - 6 P 2.08 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 16 Rn. 11 …und vom 16. September 2019 - 5 P 5.18 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 46 Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2020 - 6 L 2/18

    Mitbestimmung bei Mindestanwesenheitszeit im Rahmen der Urlaubsplanung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21
    Denn sie ist - anders als der Beteiligte meint - mit Blick auf diese Wirkungen weder vergleichbar mit der Anordnung von Urlaubssperren, Präsenztagen oder einer Mindestpräsenzquote (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - BVerwGE 91, 343 und vom 23. August 2007 - 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 sowie OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 L 2/18 - PersV 2020, 262 Rn. 40 f.) noch mit der Anordnung von Schließzeiten ohne deren zeitliche Festlegung (vgl. VGH München, Beschluss vom 25. November 1992 - 17 P 92.3068 - PersV 1993, 378) oder der allgemeinen Festlegung von Zeiträumen, in denen Urlaub genommen werden muss (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 22 B 347/20.PV - NZA-RR 2020, 608).
  • VGH Hessen, 09.07.2020 - 22 B 347/20

    Mitbestimmung Urlaubsgrundsätze

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 7.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2000 - PL 15 S 2134/99

    Personalrat: Mitbestimmung beim Urlaubsplan; Ausgleich des Ferienüberhangs

  • VGH Bayern, 25.11.1992 - 17 P 92.3068

    Ferienzeitregelung in städtischen Kinderkrippen; Mitbestimmungsrecht bei der …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 1934/90

    Eine allgemeine Regelung, in welcher die zeitliche Lage des Erholungsurlaubs von …

  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 17.21

    Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen

    Unter dem Tatbestandsmerkmal der "Aufstellung des Urlaubsplans", das sich so auch im Personalvertretungsrecht des Bundes und der übrigen Länder findet, ist in einem eigentlichen oder engeren Sinne die vollständige oder teilweise Feststellung der zeitlichen Lage des Urlaubs aller oder jedenfalls von Teilen der Beschäftigten einer Dienststelle für eine oder auch mehrere Urlaubsperioden unter Berücksichtigung dienstlicher Belange und nach Abstimmung sich gegebenenfalls überschneidender Urlaubsansprüche zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2022 - 5 P 14.21 - Rn. 14 m. w. N.).

    Wegen dieses Schutzzwecks besteht das Mitwirkungsrecht nur, soweit kollektive Interessen betroffen sind, weil entweder dienstliche Interessen mit Freistellungsinteressen allgemein abzustimmen sind oder Urlaubswünsche von Beschäftigten in Widerstreit geraten, da sie aus dienstlichen Gründen nicht gleichzeitig erfüllt werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2022 - 5 P 14.21 - Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2025 - 33 A 639/24

    Mitbestimmung; Personalrat; Regelung der Ordnung in der Dienststelle; Regelung …

    Rn. 51 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 -, PersV 2022, 259 = ZfPR online 2022, Nr. 6, 2 = ZR 2022, 329 (Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten), vom 9. August 2022 - 5 P 14.21 -, BVerwGE 176, 394 = PersV 2023, 222 = ZfPR online 2023, Nr. 4, 2 (Anordnung von Betriebsurlaub), vom 21. September 2022 - 5 P 17.21 -, BVerwGE 176, 282 = PersV 2023, 180 = ZfPR 2023, 34 = ZTR 2023, 125 (Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze) und vom 11. Dezember 2022 - 5 PB 25.19 -, PersV 2021, 228 = ZfPR online 2021, Nr. 1, 2 (Beschaffung politischer Schutzhelme durch die Bundespolizei).
  • BVerwG, 05.08.2025 - 1 WNB 1.24
    Denn nach der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts besteht das Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung eines Urlaubsplans nur, soweit kollektive Interessen betroffen sind, weil entweder dienstliche Interessen mit Freistellungsinteressen allgemein abzustimmen sind oder Urlaubswünsche von Beschäftigten in Widerstreit geraten, da sie aus dienstlichen Gründen nicht gleichzeitig erfüllt werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2022 - 5 P 14.21 - BVerwGE 176, 394 Rn. 18 …und vom 21. September 2022 - 5 P 17.21 - BVerwGE 176, 282 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2023 - 18 LP 2/22

    Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich der Einführung von Programmen in der …

    Eine Erledigung ist zu verneinen, solange die streitige Maßnahme noch rechtswirksam ist, sie also nicht jegliche, die personalvertretungsrechtliche Stellung des Personalrats berührende Wirkung verloren hat und es rechtlich und tatsächlich möglich ist, sie zu ändern oder für die Zukunft rückgängig zu machen, sodass die Fortsetzung oder Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens noch Sinn macht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.2022 - BVerwG 5 P 3.21 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 9.8.2022 - BVerwG 5 P 14.21 -, juris Rn. 9).
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