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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47403
BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20 (https://dejure.org/2021,47403)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2021 - 5 P 4.20 (https://dejure.org/2021,47403)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 (https://dejure.org/2021,47403)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 6 S 4 PersVG HA 2014, § 80 Abs 6 S 5 PersVG HA 2014, § 80 Abs 6 S 6 PersVG HA 2014, § 80 Abs 6 S 7 PersVG HA 2014, § 80 Abs 6 S 8 PersVG HA 2014
    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts bei der Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft in einer Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts bei der Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft in einer Klinik

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wie weit reicht die Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Sie muss einen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand in dem Sinne haben, dass sie sich seinem Inhalt zuordnen lässt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 und vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 19 f. m.w.N.).

    Ist dies nicht der Fall, ist eine Zustimmungsverweigerung als rechtsmissbräuchlich anzusehen und löst keine Rechtsfolgen aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 14 m.w.N.).

    Vielmehr genügt für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn es das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten als möglich erscheinen lässt, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund im oben genannten Sinne gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 15 m.w.N).

    Diese Auslegung ist der Tatsachenfeststellung zuzuordnen und als solche für den Senat bindend (§ 99 Abs. 2 HmbPersVG i.V.m. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 559 Abs. 2 ZPO), da sie nicht mit Verfahrensrügen angegriffen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 31).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Maßgebend für das Vorliegen einer Eingruppierung ist allein die Anwendung eines solchen Entgeltschemas, nicht aber weiterer Teile der betrieblichen Entlohnungsgrundsätze (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 21 f. und BVerwG…, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11 f. und 15).

    Entscheidend ist, ob eine der Tätigkeit entsprechende richtige Vergütung gezahlt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 , vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 137 S. 3 f. und vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 18 und 22;… Thüsing, in: Richardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 99 Rn. 73).

    Deshalb könnte sich der Beteiligte auch nicht - wie er womöglich meint - der Mitbestimmung dadurch entziehen, dass er nur einen Teilaspekt der Eingruppierung dem Personalrat unterbreitet, um auf diese Weise dessen Entscheidungskompetenz zu beschränken (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 20).

  • BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Diese Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben dient der Wahrung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Lohngerechtigkeit und der Transparenz der Entgeltpraxis, mithin der Stärkung des Friedens innerhalb der Dienststelle (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11 ff. …und vom 26. Mai 2015 - 5 P 9.14 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 125 Rn. 17).

    Maßgebend für das Vorliegen einer Eingruppierung ist allein die Anwendung eines solchen Entgeltschemas, nicht aber weiterer Teile der betrieblichen Entlohnungsgrundsätze (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 21 f. und BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11 f. und 15).

    Diese Grundsätze gelten auch für das personalvertretungsrechtliche Begriffsverständnis der Eingruppierung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 6 P 9.11 - Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 3 Rn. 11).

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Die Eingruppierung bleibt daher unvollständig, wenn sie sich auf die Einreihung in die Entgeltgruppe beschränkt, andere für die Bemessung des Grundgehalts wesentliche Merkmale aber nicht erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 26 ff.).

    Stellt der Dienststellenleiter zur Ausfüllung einer tarifvertraglichen Ermessensnorm abstrakt-generelle Grundsätze auf, deren Anwendung als Eingruppierung anzusehen ist, unterliegt auch die Einhaltung dieser Grundsätze der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 47 m.w.N.).

  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99 …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Entscheidend ist, ob eine der Tätigkeit entsprechende richtige Vergütung gezahlt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 , vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 137 S. 3 f. …und vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 18 und 22;… Thüsing, in: Richardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 99 Rn. 73).

    Insofern bedarf es auch näherer Prüfung, ob im vorliegenden Fall die hierfür maßgeblichen Kriterien bereits vollständig aufgrund der Einreihung in das Entgeltschema des Tarifvertrags feststehen (vgl. zu Letzterem: BAG, Beschluss vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 ).

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Eine "richtige" Eingruppierung liegt nur dann vor, wenn alle diese Teilfragen zutreffend beantwortet worden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - EzA § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Nr. 3 S. 2 f.).
  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 PB 15.11

    Deckung des Personalbedarfs; Mitbestimmung bei Eingruppierung; Mitbestimmung bei …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Denn Entgeltgrundsätze, die der Arbeitgeber unter Missachtung von Mitbestimmungsrechten aufgestellt hat, sind rechtsunwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 PB 15.11 - Buchholz 251.5 § 77 HePersVG Nr. 6 Rn. 7;… Rehak, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., BPersVG, Stand 1. Mai 2021, § 75 Rn. 101).
  • BVerwG, 10.06.2011 - 6 PB 2.11

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; Pauschalierung unständiger …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Weitere Voraussetzung der Mitbestimmung ist, dass kein Tarifvorrang, d.h. keine die Mitbestimmung ausschließende tarifvertragliche Regelung besteht, die vollständig, umfassend und erschöpfend ist (vgl. insgesamt zu den rechtlichen Maßstäben BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 6 PB 2.11 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 15 m.w.N).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Etwas anderes gilt aber, wenn der Beschäftigte in diesem Zusammenhang erstmalig (formal) in ein anderes (tarifliches oder außertarifliches) Regelwerk eingeordnet wird (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238 ;… Kaiser/Annuß, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 39).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20
    Entscheidend ist, ob eine der Tätigkeit entsprechende richtige Vergütung gezahlt wird (vgl. BAG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 ABR 31/84 - BAGE 52, 218 , vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 137 S. 3 f. …und vom 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - NZA-RR 2012, 250 Rn. 18 und 22;… Thüsing, in: Richardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 99 Rn. 73).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der …

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97

    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 11.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer …

  • BVerwG, 26.06.2024 - 5 P 1.23

    Mitbestimmungsrecht bei Stufenzuordnung von Tarifbeschäftigten

    Die Mitbestimmung des Personalrats hierbei ist kein Mitgestaltungs- sondern ein Mitbeurteilungsrecht, das die mitbeurteilende Kontrolle der Vereinbarkeit der Eingruppierung mit den anzuwendenden tarifrechtlichen Vorgaben zum Gegenstand hat und sicherstellen soll, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 20 …und vom 12. August 2021 - 5 P 1.21 - BVerwGE 173, 174 Rn. 20 m. w. N.).

    Die in § 80 Abs. 6 HmbPersVG genannten Erfordernisse für eine Zustimmungsverweigerung (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 13 ff. …und vom 12. August 2021 - 5 P 1.21 - BVerwGE 173, 174 Rn. 13 ff.) können zwar sowohl bei Maßnahmen eingreifen, die in strikter Rechtsanwendung erfolgen als auch bei ins Ermessen der Dienststelle gestellten Entscheidungen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2024 - 34 A 2103/23

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zur Einstellung eines Beschäftigten …

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geltend gemachten Gründe im Ergebnis überzeugen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 -).

    Rn. 60 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 -, juris, Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2024 - 34 A 218/23.PVL -, juris, Rn. 52 ff., m. w. N.

    Rn. 62 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 -, juris, Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2024 - 34 A 218/23.PVL -, juris, Rn. 56 ff., m. w. N.

  • BVerwG, 19.10.2021 - 5 P 3.20

    Mitbestimmung bei Ablehnung eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 …

    Dabei spielt es keine Rolle, ob sich infolge der neuen Eingruppierung die Höhe der Vergütung im Ergebnis ändert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 5 P 8.20

    Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den …

    Denn diese Auslegung ist der Tatsachenfeststellung zuzuordnen und als solche für den Senat bindend, da sie nicht mit Verfahrensrügen angegriffen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.01.2025 - 5 P 2.23

    Mitbestimmung bei Höhergruppierungsanträgen nach § 29d TVÜ-Länder

    Soweit sich in diesem Zusammenhang im Sinne einer Modalität eines so verstandenen Einstellungsvorgangs auch erstmalige Eingruppierungsfragen stellen sollten, können diese daher gleichfalls als in den Mitbestimmungstatbestand der Einstellung einbezogen angesehen werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 5 P 9.20

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer Versetzung und Zuweisung …

    Denn diese Auslegung ist der Tatsachenfeststellung zuzuordnen und als solche für den Senat bindend, da sie nicht mit Verfahrensrügen angegriffen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2023 - 17 LP 3/22

    Absehen von Stellenausschreibung; abstrakter Feststellungsantrag; Maßgeblicher …

    Auch im Falle einer derart unbeachtlichen Zustimmungsverweigerung gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist als gebilligt, und die Maßnahme kann durchgeführt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.8.2021 - BVerwG 5 P 4.20 -, juris Rn. 14;… Beschl. v. 3.3.2016 - BVerwG 5 PB 31.15 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 16.12.1992 - BVerwG 6 P 27.91 -, BVerwGE 91, 295, 299 f. - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.01.2025 - 5 P 3.23

    Bundespolizeihauptpersonalrat des Bundesministeriums des Innern und für Heimat …

    Soweit sich in diesem Zusammenhang im Sinne einer Modalität eines so verstandenen Einstellungsvorgangs auch erstmalige Eingruppierungsfragen stellen sollten, können diese daher gleichfalls als in den Mitbestimmungstatbestand der Einstellung einbezogen angesehen werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 25.03.2022 - 62 K 12.21
    Dabei spielt es keine Rolle, ob sich infolge der neuen Eingruppierung die Höhe der Vergütung im Ergebnis ändert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.03.2022 - 62 K 8.21
    Dabei spielt es keine Rolle, ob sich infolge der neuen Eingruppierung die Höhe der Vergütung im Ergebnis ändert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 5 P 4.20 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2024 - 60 PV 13.22

    Gerichtliche Überprüfung des Beschlusses der Einigungsstelle in Fällen der …

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