Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21, 5 P 4.21 (5 PB 9.20) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Personalratsmitglieder einer Schule; Ermäßigung von Pflichtstunden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 Nr 3 PflStdEV MV 2010, § 80 Abs 4 S 2 PersVG MV, § 38 Abs 3 PersVG MV
Personalratsmitglieder einer Schule; Ermäßigung von Pflichtstunden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermäßigung von Pflichtstunden für Mitglieder des örtlichen Personalrats einer Schule; Reduktion der Pflichtstunden in angemessener Weise duch Verordnung
- datenbank.nwb.de
Personalratsmitglieder einer Schule; Ermäßigung von Pflichtstunden
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 14.06.2017 - 7 A 1839/16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2020 - 8 LB 481/17
- BVerwG, 05.03.2021 - 5 PB 9.20
- BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21, 5 P 4.21 (5 PB 9.20)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 28.11.1996 - 1 N 2408/94
Normenkontrolle der Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21
Dessen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht stellen die Beteiligten nicht infrage und auch der Senat sieht insoweit zu Zweifeln keinen Anlass (vgl. insoweit auch VGH Kassel, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 N 2408/94 - juris Rn. 32 zu einer vergleichbaren Regelung im hessischen Personalvertretungsrecht).Rn. 16 Diese verlangt daher, dass die Verordnungsgeberin die Entwicklung des erforderlichen Zeitaufwands für die Personalratstätigkeit beobachtet und bei nicht nur kurzfristigen oder nur vorübergehenden Änderungen die Anzahl der Ermäßigungsstunden anzupassen hat (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 N 2408/94 - juris Rn. 45).
Rn. 17 Es bedarf keiner Klärung, ob die Umsetzung des in der Verordnungsermächtigung enthaltenen Merkmals "in angemessener Weise" durch die zu erlassende Rechtsverordnung gerichtlich nach dem Maßstab zu überprüfen ist, ob die Verordnungsgeberin den unbestimmten Rechtsbegriff, den Zweck der Ermächtigung oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat, von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, wesentliche entscheidungsrelevante Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hat oder sich von sachfremden oder unsachlichen Erwägungen hat leiten lassen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 N 2408/94 - juris Rn. 38 ff. zu einer vergleichbaren Regelung im hessischen Personalvertretungsrecht).
Diesem Zweck würde eine nachträgliche gerichtliche Vollkontrolle in Kenntnis der tatsächlichen Entwicklung nicht gerecht (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 28. November 1996 - 1 N 2408/94 - juris Rn. 38 ff.).
- BVerwG, 03.05.2022 - 5 P 1.22
Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21
Schließlich ist der Antrag entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht wegen einer mit der Berücksichtigung der Pflichtstundenzahlermäßigungsverordnung in der aktuellen Fassung verbundenen Auswechslung des Streitgegenstandes unzulässig, weil ein abstrakter Feststellungsantrag gegenwarts- und zukunftsgerichtet und deshalb nach Maßgabe des aktuellen Rechts zu beurteilen ist (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 5 P 1.22 - juris Rn. 30).Ein solcher Anspruch folgt nicht aus der insoweit allein in Betracht kommenden Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 PStZErmVO MV in der hier anzuwendenden (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 5 P 1.22 - juris Rn. 30) Fassung der Verordnung vom 7. Juli 2020 (GVOBl. M-V S. 648).
- BVerwG, 16.05.1980 - 6 P 82.78
Personalrat - Freistellung von Personalratsmitglieder - Teilfreistellung in …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21
In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass es ausgeschlossen ist, anhand einer Freistellungsstaffel, die an eine bestimmte Mindestanzahl von Beschäftigten anknüpft, für Dienststellen mit einer geringeren Anzahl von Beschäftigten im Wege der Rückrechnung abstrakt den zeitlichen Umfang der in Betracht kommenden Freistellung zu errechnen (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1980 - 6 P 82.78 - Buchholz 238.37 § 42 NWPersVG Nr. 3 S. 2 m. w. N.).
- BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11
Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze; …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21
Dies ergibt sich aus dem vom zuständigen Ministerium vorgelegten Aufstellungsvorgang zur Rechtsverordnung, den der Senat, weil es sich insoweit um generelle Rechtstatsachen, sogenannte "legal facts" handelt, heranziehen und auswerten darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 25 m. w. N. …und Beschluss vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 173 Rn. 11) und in dem sich eine Übersicht über in Schleswig-Holstein und Sachsen gewährte Ermäßigungsstunden befindet. - BVerwG, 25.01.2018 - 5 C 18.16
Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter
Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21
Insoweit bedarf es auch keiner Entscheidung darüber, ob die Wahrnehmung eines Gestaltungsspielraums durch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung unter den gleichen strengen Voraussetzungen zu prüfen ist wie bei einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Verwaltungsakten, die grundsätzlich einer vollständigen rechtlichen und tatsächlichen Nachprüfung durch die Gerichte unterliegen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 5 C 18.16 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 3 Rn. 11). - BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10
Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 4.21
Dies ergibt sich aus dem vom zuständigen Ministerium vorgelegten Aufstellungsvorgang zur Rechtsverordnung, den der Senat, weil es sich insoweit um generelle Rechtstatsachen, sogenannte "legal facts" handelt, heranziehen und auswerten darf (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 25 m. w. N. und Beschluss vom 2. Februar 2011 - 6 B 37.10 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 173 Rn. 11) und in dem sich eine Übersicht über in Schleswig-Holstein und Sachsen gewährte Ermäßigungsstunden befindet.
- BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21
Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …
Eine ausdrückliche gesetzliche Normsetzungsbefugnis, aus der ein gerichtlich gegebenenfalls nur eingeschränkt überprüfbares normatives Ermessen resultieren würde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. September 2022 - 5 P 4.21 - Rn. 17), enthält § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII ersichtlich nicht. - BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 9.21
Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der …
Eine ausdrückliche gesetzliche Normsetzungsbefugnis, aus der ein gerichtlich gegebenenfalls nur eingeschränkt überprüfbares normatives Ermessen resultieren würde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. September 2022 - 5 P 4.21 - Rn. 17), enthält § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII ersichtlich nicht. - BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21
Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …
Eine ausdrückliche gesetzliche Normsetzungsbefugnis, aus der ein gerichtlich gegebenenfalls nur eingeschränkt überprüfbares normatives Ermessen resultieren würde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. September 2022 - 5 P 4.21 - Rn. 17), enthält § 23 Abs. 2a Satz 1 SGB VIII ersichtlich nicht. - BVerwG, 22.10.2024 - 5 P 8.23
Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats
Weil der abstrakte Feststellungsantrag gegenwarts- und zukunftsgerichtet ist, ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung und dementsprechend bei der materiell-rechtlichen Prüfung auf das aktuelle Recht abzustellen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 5 P 1.22 - BVerwGE 175, 285 Rn. 30, vom 21. September 2022 - 5 P 4.21 - PersV 2023, 295 Rn. 9 …und vom 11. April 2024 - 5 P 10.22 - PersV 2024, 512 Rn. 10).
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