Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der Dienststelle
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 83 Abs 2 BPersVG, § 59 Abs 1 BPersVG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 46 Abs 1 BPersVWO
Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der Dienststelle - Wolters Kluwer
Geltung der Rechtsprechung des BVerwG bezüglich der Ermittlung der Zahl der 'in der Regel Beschäftigten' durch den Wahlvorstand eines Personalrates für die Wahl einer JAV
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung der Rechtsprechung des BVerwG bezüglich der Ermittlung der Zahl der 'in der Regel Beschäftigten' durch den Wahlvorstand eines Personalrates für die Wahl einer JAV
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.09.2014 - 70 K 7.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 15.14
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10
Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Sie nimmt insoweit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4 m.w.N.), nach der die für die Ermittlung der Zahl der Mitglieder des Personalrates gebotene prognostische Ermittlung der Personalstärke in der Dienststelle in zwei Schritten vorzunehmen ist.Gemessen an dem aufgezeigten Zweck ist das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf den Personalrat und die Stufenvertretungen davon ausgegangen, dass derjenige Beschäftigtenstand zugrunde zu legen ist, der während des überwiegenden Teils der Amtszeit der Personalvertretung mindestens zu erwarten ist oder gar überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4;… ferner Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 5 und vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4).
Der Wahlvorstand kann sich bei der Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Jugend- und Auszubildendenvertreter gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BPersVWO, der gemäß § 46 Abs. 1 BPersVWO für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung entsprechend gilt, des Sachverstandes der Dienststelle bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 1 A 4408/02
Anfechtung der Wahl eines Personalrats; Gegenstandslosigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Rn. 11 2. Die Rechtsbeschwerde ist schließlich nicht wegen einer Abweichung des angegriffenen Beschlusses von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. April 2004 (- 1 A 4408/02.PVB - PersV 2004, 423) zuzulassen.Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, "die Dienststelle hat diese Unterlagen" - gemeint sind die Übersichten und sonstigen Informationen, aus denen sich die für das Wahlverfahren maßgebliche Zahl der "in der Regel" Beschäftigten feststellen lässt "- selbständig - auf dem Laufenden zu halten und dem Wahlvorstand in diesem Zusammenhang auch bevorstehende Änderungen unverzüglich anzuzeigen" (OVG Münster, Beschluss vom 14. April 2004 - 1 A 4408/02.PVB - PersV 2004, 423 ).
Der in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen formulierte Rechtssatz bezieht sich auf die Verpflichtung der Dienststelle aus § 1 Abs. 2 Satz 1 BPersVWO, den Wahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm insbesondere die für seine Aufgabenerfüllung notwendigen (Wahl-)Unterlagen oder sonst erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen (OVG Münster, Beschluss vom 14. April 2004 - 1 A 4408/02.PVB - PersV 2004, 423 ).
- BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 1.89
Personalratswahl - Ermittlung von Zusammensetzung und Größe - Stellenplan - …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Das sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts diejenigen Umstände, welche, sei es periodisch wiederkehrend, sei es einheitlich fortbestehend, während des überwiegenden Teils des der Wahlperiode entsprechenden Zeitraums gegeben oder für diese Zeitspanne mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4).Gemessen an dem aufgezeigten Zweck ist das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf den Personalrat und die Stufenvertretungen davon ausgegangen, dass derjenige Beschäftigtenstand zugrunde zu legen ist, der während des überwiegenden Teils der Amtszeit der Personalvertretung mindestens zu erwarten ist oder gar überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4;… ferner Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 5 …und vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4).
- BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Gemessen an dem aufgezeigten Zweck ist das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf den Personalrat und die Stufenvertretungen davon ausgegangen, dass derjenige Beschäftigtenstand zugrunde zu legen ist, der während des überwiegenden Teils der Amtszeit der Personalvertretung mindestens zu erwarten ist oder gar überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4; ferner Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 5 …und vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4). - BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13
Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Deshalb tragen sie den Anforderungen an eine Durchdringung des Prozessstoffs im Sinne einer Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Rechtsbeschwerde Bedeutung haben, nicht ausreichend Rechnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2). - BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4). - BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 2.14
Rechtfertigung der Versagung einer Weiterbeschäftigung durch die Vorgabe der …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15
Eine solche Divergenz kann auch dann anzunehmen sein, wenn beide Entscheidungen auf der Grundlage von verschiedenen, aber inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2014 - 5 PB 2.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2017 - 60 PV 2.17
Feststellung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Honorarkräfte u.ä.
Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 2.10 -, juris Rn. 4, …und vom 3. Juli 2013 - BVerwG 6 P 2.13 -, juris Rn. 14), der der Senat folgt (vgl. auch Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2015 - OVG 62 PV 15.14 -, juris Rn. 18 und hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2015 - BVerwG 5 PB 19.15 -, juris Rn. 5), ist die für die Ermittlung der Zahl der Mitglieder des Personalrates gebotene prognostische Ermittlung der Personalstärke in der Dienststelle in zwei Schritten vorzunehmen: Im ersten Schritt ist die Zahl der Dienstkräfte zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens festzustellen.Vielmehr muss sich eine Entwicklung abzeichnen, die "Verbindlichkeit beanspruchen darf", mit welcher der Wahlvorstand im Zeitpunkt seines Wahlausschreibens "zu rechnen hat" (…vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2013 - BVerwG 6 PB 27.13 -, juris Rn. 12), die "mit hinreichender Sicherheit zu erwarten" ist (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2015, a.a.O.).
- BVerwG, 16.05.2019 - 5 PB 16.18
Verhinderungsgründe eines Personalratsmitglieds; Prüfungspflicht der …
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 5 PB 19.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 27.08.2025 - 5 PA 2.24
Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Dienststelle Pullach des …
Rn. 32 Bei der danach gebotenen prognostischen Ermittlung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl ist derjenige Beschäftigtenstand zugrunde zu legen, der während des überwiegenden Teils der Amtszeit der Vertretung mindestens zu erwarten ist oder gar überschritten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 5 PB 19.15 - juris Rn. 8 m. w. N.).
- BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
Mitbestimmung bei Ausgestaltung von Leistungsprämien; abstrakter …
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 5 PB 19.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung bei der …
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 5 PB 19.15 - USK 2015, 169 Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 22.11.2018 - 5 PB 12.18
Einordnung einer Schulung bzw. vertieften Schulung im Soldatenbeteiligungsgesetz …
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 5 PB 19.15 - USK 2015, 169 Rn. 3 m.w.N.).
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