Rechtsprechung
| BVerwG, 10.04.2019 - 5 PB 21.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Charakterisierung einer Schulung zur Entgeltordnung zum TVöD als Grundschulung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 5 PersVG NW, § 79 Abs 2 PersVG NW, § 46 Abs 6 BPersVG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG
Charakterisierung einer Schulung zur Entgeltordnung zum TVöD als Grundschulung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung einer Divergenz im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Freistellung von Mitgliedern des Personalrates für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 08.11.2017 - 34 K 10279/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 20 A 2884/17
- BVerwG, 10.04.2019 - 5 PB 21.18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; …
Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 5 PB 21.18
Die Beschwerde rügt zwar, das Oberverwaltungsgericht sei in dem angegriffenen Beschluss von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 - (BVerwGE 126, 122) abgewichen, die sich u.a. zu der bundesrechtlichen Regelung des § 46 Abs. 6 BPersVG zur Freistellung von Mitgliedern des Personalrates für die Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen verhält.Rn. 10 Die zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage gemachten Ausführungen erfüllen die gesetzlichen Darlegungsanforderungen schon deshalb nicht, weil die Beschwerde selbst davon ausgeht, dass diese Frage durch die vorgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 - (BVerwGE 126, 122) in dem von ihr vertretenen Sinne beantwortet sei.
Soweit sich die Beschwerde darauf stützt, das Bundesverwaltungsgericht habe die von ihr aufgeworfene Frage bereits in seinem Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 - in allgemeinem Sinne bejahend entschieden, trifft dies schon aus den vorgenannten Gründen nicht zu.
Von der in diesem Zusammenhang angestellten Erwägung, dass zu den Grundkenntnissen im Arbeitsrecht auch Grundkenntnisse des einschlägigen Tarifrechts gehören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 Rn. 15, 16, 18, 19 und 21), lässt sich entgegen dem Vorbringen der Beschwerde nicht darauf schließen, ob sich Schulungen als Grundschulungen oder Spezialschulungen zum Arbeitsrecht darstellen.
- BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15
Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 5 PB 21.18
Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 5 PB 31.15 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18
Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 5 PB 21.18
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 5 PB 1.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2026 - 34 A 2434/25
Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an …
Rn. 41 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 2019 - 5 PB 21.18 -, juris, Rn. 11, und vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 -, juris, Rn. 13, 18; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2018 - 20 A 2884/17.PVL -, juris, Rn. 44. - VG Bremen, 10.11.2025 - 12 V 3689/25
Personalvertretungsrecht - Grundschulung
Ob eine Schulungsveranstaltung eine solche Grund- oder eine Spezialschulung darstellt, lässt sich nicht verallgemeinerungsfähig beantworten, sondern hängt von der Ausrichtung der konkreten Veranstaltung ab (BVerwG, B. v. 10.4.2019, 5 PB 21/18, juris). - VG Ansbach, 06.05.2022 - AN 8 P 20.01578
Umfang der Verpflichtung der Dienststelle zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten …
Danach erweist es sich schon als fragwürdig, ob es sich insoweit um eine Grundschulung handelte oder ob die Entsendung eines einzelnen Mitglieds zur Aneignung von Spezialkenntnissen nicht ausreichend gewesen wäre (…in diesem Sinne zur Frage der Eingruppierung vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1987 - 6 PB 14.87 - juris Rn. 3; vgl. i.Ü BVerwG, B.v. 10.4.2019 - 5 PB 21.18 - juris Rn. 11). - VG Ansbach, 19.04.2022 - AN 8 P 20.01578
Anspruch eines Gesamtpersonalrats auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten
Danach erweist es sich schon als fragwürdig, ob es sich insoweit um eine Grundschulung handelte oder ob die Entsendung eines einzelnen Mitglieds zur Aneignung von Spezialkenntnissen nicht ausreichend gewesen wäre (…in diesem Sinne zur Frage der Eingruppierung vgl. BVerwG, B.v. 16.11.1987 - 6 PB 14.87 - juris Rn. 3; vgl. i.Ü BVerwG, B.v. 10.4.2019 - 5 PB 21.18 - juris Rn. 11).
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