Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 1, § 83 Abs. 2; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2; AZV § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
- rechtsinformationen.bund.de
Anrechnung von Ruhepausen auf Arbeitszeit nicht mitbestimmungspflichtig
- doev.de
Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer Bundespersonalvertretungssache; Keine Mitbestimmungspflicht hinsichtlich einer Regelung über die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Mitbestimmung bei der Anrechnung von Ruhepausen - Keine Mitbestimmung bei der Anrechnung von Ruhepausen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.06.2019 - 72 K 11.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 62 PV 5.19
- BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20
Papierfundstellen
- NZA-RR 2021, 270
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04
Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20
Mit Letzterem geht zwangsläufig die Einteilung, d.h. die Festlegung der zeitlichen Lage und Länge der arbeitstäglichen Pausen einher (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. Januar 2001 - 6 P 6.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 102 S. 22 und vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 , jeweils m.w.N.).Rn. 7 Soweit die Beschwerde (vgl. Beschwerdebegründung S. 6 f.) aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - etwas anderes ableiten möchte, hat sie damit keinen Erfolg.
Daraus ist abzuleiten, dass der Personalrat nach der gesetzgeberischen Vorstellung im Fall des Fehlens der Ausnahmevoraussetzungen bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden mitzubestimmen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 ).
Sie verkennt aber, dass diese Bestimmungen generell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung dienen und die arbeitszeitbezogene Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG letztlich auf den Schutz der Beschäftigten vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme zielt, die vorrangig durch die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden in bestimmtem Umfang eintritt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 ).
- BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00
Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20
Mit Letzterem geht zwangsläufig die Einteilung, d.h. die Festlegung der zeitlichen Lage und Länge der arbeitstäglichen Pausen einher (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. Januar 2001 - 6 P 6.00 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 102 S. 22 und vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 , jeweils m.w.N.). - BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16
Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts
Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20
Eine aufgeworfene Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn sie sich bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Weiteres beantworten lässt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 6 PB 10.10 - Buchholz 251.7 § 29 NWPersVG Nr. 1 Rn. 2, vom 18. April 2013 - 5 B 62.12 - ZOV 2013, 172 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381). - BVerwG, 19.08.2010 - 6 PB 10.10
Wahl des Personalratsvorstandes; Gruppensprecher und Ergänzungsmitglieder; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20
Eine aufgeworfene Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn sie sich bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 6 PB 10.10 - Buchholz 251.7 § 29 NWPersVG Nr. 1 Rn. 2, vom 18. April 2013 - 5 B 62.12 - ZOV 2013, 172 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381). - BVerwG, 18.04.2013 - 5 B 62.12
Anspruch auf ergänzende Singularrestitution
Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 7.20
Eine aufgeworfene Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn sie sich bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Weiteres beantworten lässt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 6 PB 10.10 - Buchholz 251.7 § 29 NWPersVG Nr. 1 Rn. 2, vom 18. April 2013 - 5 B 62.12 - ZOV 2013, 172 und vom 20. März 2017 - 5 PB 1.16 - PersV 2017, 381).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2021 - 10 A 10224/21
Arbeitszeit von Polizeibeamten; Anrechnung von Ruhepausen auch an Tagen, an denen …
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AZV bezweckt den Gesundheitsschutz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 5 PB 7/20 -, juris Rn. 7) und sieht insoweit zum Ausgleich dienstlicher Belastungen die Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit vor. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - 20 A 1981/20
Mitbestimmung des Personalrats bei der Urlaubsvertretung
Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 -, juris, Rn. 19 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 5 PB 7.20 -, juris, Rn. 7, zur Anrechnung von Ruhepausen auf die Arbeitszeit; zur Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit gemäß § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 - Erster Mitbestimmungstatbestand - LPVG NRW vgl. Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a. a. O., § 72 Rn. 815 ff. - BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 26.22
Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung mit Hinweisen zur geltenden …
Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG a. F. (nunmehr § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG), der mit § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SBG nahezu (d. h. bis auf die Eingangsformulierung "die Festlegung") wortgleich übereinstimmt, unterfällt der Mitbestimmung nach dieser Norm jede Maßnahme, die eine generelle und unmittelbar verbindliche Verteilung der abzuleistenden Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Woche oder deren Einteilung an den einzelnen Wochentagen vornimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346 ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 5 PB 7.20 - NZA-RR 2021, 270 Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2023 - 62 PV 6.22
Personalvertretungsrechtliche Mitwirkung bei einem Erlass zur Anrechnung von …
Beide Erlasse waren auf Antrag des hiesigen Antragstellers Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 9. Juli 2020 - OVG 62 PV 5.19 - (juris) und des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2020 - 5 PB 7.20 - (juris). - VG Berlin, 20.10.2023 - 72 K 5.22 Durch sie soll es der Personalvertretung … ermöglicht werden, darüber zu wachen, daß die allgemeinen … arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen beachtet und berechtigte Wünsche einzelner Beschäftigter … im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden" sowie Beschluss vom 17. Dezember 2020 - BVerwG 5 PB 7.20 -, Rn. 7).
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