Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung zum Einsatz von Fachkräften für Lagerlogistik auf andere Dienstposten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung zum Einsatz von Fachkräften für Lagerlogistik auf andere Dienstposten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 10.07.2013 - 21 K 2195/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - 20 A 1885/13
- BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Rn. 19 c) Den Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge genügt es ebenfalls nicht, wenn die Beteiligte zu 1 vorträgt, die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts, "es sei unerheblich, welche Tätigkeiten im Einzelnen auf den jeweiligen Arbeitsplätzen anfallen bzw. welche Tätigkeitsinhalte die jeweiligen Arbeitsplätze haben", weiche von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab und dazu beispielhaft auf die Beschlüsse vom 11. März 2008 - 6 PB 16.07 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30) und vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292) verweist (Beschwerdebegründung S. 6).Rn. 20 d) Der Beteiligte zu 2 ist der Auffassung, der angefochtene Beschluss weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292 ) und vom 24. Mai 2012 - 6 PB 5.12 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 45) ab, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen habe, "die Beschäftigung einer kfm.
- BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08
Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (vgl. BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - BAGE 128, 13 ).Gemessen daran genügen die Rügen der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs den Begründungsanforderungen nicht. - BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Mit Blick auf die Entscheidungserheblichkeit muss nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass die Vorinstanz auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung bei der angeblich versäumten Gewährung rechtlichen Gehörs möglicherweise anders entschieden hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - NJW 2012, 3196 Rn. 27 m.w.N.).
- BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08
Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Rügt der Beschwerdeführer das Übergehen eines Vortrags, muss er konkret und im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen die Vorinstanz übergangen haben soll (vgl. BAG, Beschluss vom 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - NJW 2009, 461 m.w.N.). - BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4). - BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Rn. 19 c) Den Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge genügt es ebenfalls nicht, wenn die Beteiligte zu 1 vorträgt, die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts, "es sei unerheblich, welche Tätigkeiten im Einzelnen auf den jeweiligen Arbeitsplätzen anfallen bzw. welche Tätigkeitsinhalte die jeweiligen Arbeitsplätze haben", weiche von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab und dazu beispielhaft auf die Beschlüsse vom 11. März 2008 - 6 PB 16.07 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30) und vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292) verweist (Beschwerdebegründung S. 6). - BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14
Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Zwar wird dieses Recht verletzt, wenn ein Gericht überzogene Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens eines Beteiligten stellt und sich dadurch einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten entzieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 3 B 40.14 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 91 Rn. 4). - BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 838/08
Ermittlung des Gedingelohns
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Rn. 17 a) Soweit die Beteiligte zu 1 eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 2010 (6 AZR 838/08) rügt, kann dies den Nichtzulassungsgrund der Abweichung schon deshalb nicht begründen, weil Entscheidungen dieses Gerichts im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht divergenzfähig sind. - BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Grundsätzlich muss auch dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2012 - 4 AZR 464/10 - juris Rn. 21 m.w.N.). - BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12
Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz; …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
Rn. 20 d) Der Beteiligte zu 2 ist der Auffassung, der angefochtene Beschluss weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292 ) und vom 24. Mai 2012 - 6 PB 5.12 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 45) ab, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen habe, "die Beschäftigung einer kfm. - BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14
Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit
- BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19
Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; …
Da eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur erfolgreich sein kann, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20
Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an …
Da eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur erfolgreich sein kann, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19
Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren
Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).Mit Blick auf die Beweisaufnahme lässt das Beschwerdevorbringen nicht erkennen, dass der Antragsteller im vorinstanzlichen Verfahren alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hätte, um sich bezüglich der insoweit vermissten weiteren Sachaufklärung durch das Oberverwaltungsgericht Gehör zu verschaffen (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18
Erfolglose Rechtsbeschwerde; Teilnahme gestellter Beschäftigter an der …
Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2025 - 1 A 1641/21
Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für zahnärztliche Behandlungen; Drohender …
Rn. 42 vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2015- 5 PB 9.14 -, juris, Rn. 3, m. w. N., und vom 7. April 2020 - 5 B 30.19 D -, juris, Rn. 32; ferner Roth, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand: 1. Oktober 2024, § 124 Rn. 92, Kuhlmann/Wysk, in: Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 124a Rn. 59 und § 138 Rn. 26, sowie Rudisile, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: August 2024, § 124a Rn. 114, Bier, in: Schoch/Schneider, ebenda, VwGO § 133 Rn. 43, und Buchheister, in: Schoch/Schneider, ebenda, VwGO § 138 Rn. 79 ff. und 86,.Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2015- 5 PB 9.14 -, juris, Rn. 3, m. w. N., und vom 7. April 2020 - 5 B 30.19 D -, juris, Rn. 32.
- BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
Rügt der Beschwerdeführer - wie hier - das Übergehen eines Vortrags, muss er konkret im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen die Vorinstanz übergangen haben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3; BAG, Beschluss vom 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - NJW 2009, 461 m.w.N.). - OVG Hamburg, 22.05.2025 - 3 Bf 275/23
Informationsrechtlicher Zugang zu behördlichen Akten betreffend die Gewährung …
Diese Grenze ist jedenfalls dann überschritten, wenn das Gericht überzogene Anforderungen an die Substanz des Vorbringens eines Beteiligten stellt und sich dadurch einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten entzieht (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.2014, 3 B 40/14, LKV 2015, 30, juris Rn. 4; Beschl. v. 25.6.2015, 5 PB 9/14, juris Rn. 8).
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