Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.2009 - 5 PKH 10.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht vom Anhörungsrügengesetz erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166; ZPO § 114; ZPO § 121 Abs. 1
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung bei nicht vom Anhörungsrügengesetz erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 16.12.2008 - 10 A 842/08
- BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09
- BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09
- BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
- BVerwG, 25.06.2009 - 5 PKH 10.09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 5 PKH 10.09
Rn. 2 Der Senat stellt nicht darauf ab, dass eine Gegenvorstellung bei nicht vom Anhörungsrügengesetz erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots nicht statthaft ist (s. - m.w.N. - Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 -), und lässt offen, ob die beabsichtigte Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 28. Mai 2009, durch den ein Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen worden ist, auch deswegen nicht statthaft ist, weil das Verfahren BVerwG 5 PKH 6.09 durch Beschluss vom 8. Juni 2009 abgeschlossen ist.
- VGH Bayern, 19.01.2010 - 7 ZB 09.1199
Zulässigkeit der Gegenvorstellung; Abgrenzung zur Anhörungsrüge; …
Es ist nicht erkennbar, dass der genannte Beschluss "greifbar gesetzeswidrig" wäre (zu dieser Voraussetzung für den Erfolg einer Gegenvorstellung BVerwG vom 5.6.2009 Az. 5 PKH 10/09; vom 24.11.2009 Az. 4 PKH 3/09, 4 PKH 2/09, jeweils ).
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