Rechtsprechung
| LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Wirkung des Durchsuchungsbeschlusses gegenüber dem Ehegatten des Beschuldigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 882
- NStZ 1988, 424
- StV 1988, 480
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63
Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
... Sie sind damit unantastbar, ohne daß eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz und den Belangen der Strafrechtspflege stattfinden dürfte, wie der BGH in seiner sogen. Tagebuchentscheidung [BGHSt 19, 325] sie noch in Ansehung intimer Tagebuchaufzeichnungen . - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
BVerfGE 34, 245 und das Urteil des BGH (BGHSt 31, 296 [hier: IV (449) 202 a-d]), betreffend ein sogen. Raumgespräch zwischen Eheleuten in ihrem Einfamilienhaus, bei dem der Beschuld. Bilanz aus seinen bisherigen Heroingeschäften zog. - BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85
Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei …
Auszug aus LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
im Ergebnis für unzulässig und führt zunächst aus: Zwar hätte es zur Durchsuchung der gemeinsamen Räume des Beschuld. und seiner Ehefrau, der BeschwF., eines eigenen Durchsuchungsbeschlusses gegenüber dieser Ä wie hier ergangen Ä nicht bedurft (vgl. BGH, NStZ 1986, 84 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11
Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig
Rn. 117 Vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604 = juris, Rn. 32 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 - 5 Qs 149/87 -, NStZ 88, 424 = juris, Rn. 10; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Auflage 2015, § 97 Rn. 48. - FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17
Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer …
Für die Durchsuchung einer Wohnung reicht es deshalb auch aus, wenn sie einen gemeinschaftlichen Herrschaftsbereich des Beschuldigten mit anderen Personen darstellt (Bundesgerichtshof - BGH, Ermittlungsrichter…, Beschluss vom 21. Februar 2006 3 BGs 31/06, StV 2007, 60 = Juris Rdnr. 6; BGH…, Beschluss vom 8. April 1998 StB 5/98, Juris Rdnr. 5;… Urteil vom 15. Oktober 1985 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 = Juris Rdnr. 5; LG Oldenburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 2 Qs 139/14, Seite 2; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 9).So erlaubt ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber einem Beschuldigten nicht, Papiere, die ohne Weiteres einem Dritten zuzuordnen sind, also nicht zum gemeinschaftlichen Herrschaftsbereich gehören, zu durchsuchen oder - wie die StPO die Durchsuchung von Papieren nennt - durchzusehen (LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 9).
Das vom Grundgesetz mit derartigem Gewicht ausgestattete Wohnungsgrundrecht wäre nicht hinreichend geschützt, wenn Verdachtsgründe, die erst durch eine nach § 103 StPO unzulässige Wohnungsdurchsuchung gewonnen worden sind, ohne weiteres nachträglich nach § 102 StPO diese Durchsuchung und damit auch die Beschlagnahme des dabei Gefundenen rechtfertigen könnten (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 10; so auch LG Lüneburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 33 Qs 10/16, Seite 4 f.).
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