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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2886
LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87 (https://dejure.org/1988,2886)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.01.1988 - 5 Qs 149/87 (https://dejure.org/1988,2886)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Januar 1988 - 5 Qs 149/87 (https://dejure.org/1988,2886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirkung des Durchsuchungsbeschlusses gegenüber dem Ehegatten des Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 882
  • NStZ 1988, 424
  • StV 1988, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
    ... Sie sind damit unantastbar, ohne daß eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz und den Belangen der Strafrechtspflege stattfinden dürfte, wie der BGH in seiner sogen. Tagebuchentscheidung [BGHSt 19, 325] sie noch in Ansehung intimer Tagebuchaufzeichnungen .
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
    BVerfGE 34, 245 und das Urteil des BGH (BGHSt 31, 296 [hier: IV (449) 202 a-d]), betreffend ein sogen. Raumgespräch zwischen Eheleuten in ihrem Einfamilienhaus, bei dem der Beschuld. Bilanz aus seinen bisherigen Heroingeschäften zog.
  • BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85

    Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.01.1988 - 5 Qs 149/87
    im Ergebnis für unzulässig und führt zunächst aus: Zwar hätte es zur Durchsuchung der gemeinsamen Räume des Beschuld. und seiner Ehefrau, der BeschwF., eines eigenen Durchsuchungsbeschlusses gegenüber dieser Ä wie hier ergangen Ä nicht bedurft (vgl. BGH, NStZ 1986, 84 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    Rn. 117 Vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604 = juris, Rn. 32 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 - 5 Qs 149/87 -, NStZ 88, 424 = juris, Rn. 10; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Auflage 2015, § 97 Rn. 48.
  • FG Niedersachsen, 20.09.2018 - 11 K 267/17

    Steuerrechtliches Verwertungsverbot hinsichtlich eines im Rahmen einer …

    Für die Durchsuchung einer Wohnung reicht es deshalb auch aus, wenn sie einen gemeinschaftlichen Herrschaftsbereich des Beschuldigten mit anderen Personen darstellt (Bundesgerichtshof - BGH, Ermittlungsrichter…, Beschluss vom 21. Februar 2006 3 BGs 31/06, StV 2007, 60 = Juris Rdnr. 6; BGH…, Beschluss vom 8. April 1998 StB 5/98, Juris Rdnr. 5;… Urteil vom 15. Oktober 1985 5 StR 338/85, NStZ 1986, 84 = Juris Rdnr. 5; LG Oldenburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 2 Qs 139/14, Seite 2; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 9).

    So erlaubt ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber einem Beschuldigten nicht, Papiere, die ohne Weiteres einem Dritten zuzuordnen sind, also nicht zum gemeinschaftlichen Herrschaftsbereich gehören, zu durchsuchen oder - wie die StPO die Durchsuchung von Papieren nennt - durchzusehen (LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 9).

    Das vom Grundgesetz mit derartigem Gewicht ausgestattete Wohnungsgrundrecht wäre nicht hinreichend geschützt, wenn Verdachtsgründe, die erst durch eine nach § 103 StPO unzulässige Wohnungsdurchsuchung gewonnen worden sind, ohne weiteres nachträglich nach § 102 StPO diese Durchsuchung und damit auch die Beschlagnahme des dabei Gefundenen rechtfertigen könnten (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 5 Qs 149/87, NStZ 1988, 424 = Juris Rdnr. 10; so auch LG Lüneburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 33 Qs 10/16, Seite 4 f.).

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