Rechtsprechung
| LG München I, 13.07.2005 - 5 Qs 36/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit eines Anfangsverdachts für eine Durchsuchungsanordnung; Ermittlungen der Strafvollstreckungsbehörden im Stadium der versuchten Geldwäsche
Verfahrensgang
- AG München, 31.05.2005 - ER III Gs 6079/05
- LG München I, 13.07.2005 - 5 Qs 36/05
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
cc) Die für die Meldepflicht aus § 43 GwG beziehungsweise § 11 GwG a.F. geltenden Anforderungen an den Geldwäscheverdacht können entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht auf den strafprozessualen Anfangsverdacht übertragen werden (so allerdings auch LG München I, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 5 Qs 36/05 -, wistra 2005, S. 398 ).
dejure.org
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