Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2020 - 5 Qs 4/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Unterlaubtes Entfernen vom Unfallort, Regelentziehung, bedeutender Sachschaden, Grenzwert
- openjur.de
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - bedeutender Sachschaden liegt bei 2500 EURO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Grenze für "bedeutenden Schaden” bei 2.500 EUR
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nach Unfallflucht Fahrerlaubnis-Entziehung ab 2.500 EUR Schaden
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 03.12.2019 - 54 Gs 12201/19
- LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2020 - 5 Qs 4/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2020 - 5 Qs 4/20
Die Kammer hat deswegen davon abgesehen anhand von einem Musterunfallgeschehen auf eine insoweit singuläre Kostenentwicklung abzustellen (vgl. aber zu diesem Ansatz; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.05.2008, Az. 5/9a Qs 5/08).
- LG Bielefeld, 02.02.2024 - 10 Qs 51/24
Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Schadensgrenze
Rn. 9 Bei der Beurteilung eines Schadens als bedeutend im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist - neben anderen Faktoren - im Wesentlichen auch die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und der Einkommen zu berücksichtigen (vgl. BGH, B. v. 28.09.2010, Az. 4 StR 245/10; LG Nürnberg-Fürth, B. v. 15.01.2020, Az. 5 Qs 4/20; LG Hamburg, B. v. 09.08.2023, Az. 612 Qs 75/23; LG Oldenburg, B. v. 12.01.2023, Az. 3 Qs 425/22). - LG Bochum, 06.12.2022 - 1 Qs 59/22
Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Fremdschaden, Untergrenze, Berechnung …
Andere Gerichte setzen die Grenze bei 1.500 Euro (vgl. u. a. LG Magdeburg, Beschl. v. 19.06.2019 - 26 Qs 15/19; LG Dresden, Beschl. v. 07.05.2019 - 3 Qs 29/19), bei 2.000 Euro (vgl. u.a. LG Darmstadt, Beschl. v. 01.02.2018 - 3 Qs 27/18) oder gar bei 2.500 Euro (vgl. u.a. LG Nürnberg, Beschl. v. 15.01.2020 - 5 Qs 4/20) fest. - LG Zwickau, 24.04.2025 - 3 NBs 420 Js 8745/24
Entziehung der Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, bedeutender …
Beide Berufungskammern des Landgerichts Zwickau gehen zwischenzeitlich im Hinblick auf die Inflation, die Einkommensentwicklung und insbesondere die Entwicklung der Reparaturkostenpreise nicht mehr von einer Wertgrenze in Höhe von 1.500,00 oder 1.600,00 Euro, sondern ebenso wie das Landgericht Nürnberg-Fürth von einer Wertgrenze ab 2.500,00 Euro netto aus (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 15.01.2020, Az.: 5 Qs 4/20).
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