Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Beschuldigtenbelehrung, polizeiliche Befragung, Halterbefragung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 111a, § 136; StGB § 69
Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung des Fahrzeughalters über Beschuldigteneigenschaft - IWW
- strafrechtsiegen.de
Verkehrsunfallflucht - polizeiliche Befragung zur Fahrereigenschaft - Belehrung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Keine Beschuldigtenbelehrung - Polizeiliche Befragung des Halters unverwertbar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Verwertungsverbot einer polizeilichen Befragung ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallflucht - unterlassene Belehrung durch Polizei führt zur Unverwertbarkeit und Straflosigkeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Halter eines an Unfallflucht beteiligten Fahrzeugs muss als Beschuldigter belehrt werden - Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung
Verfahrensgang
- AG Fürth, 26.04.2022 - 421 C 703 Js 104029/22
- AG Fürth, 26.04.2022 - 421 Cs 703 Js 104029/22
- LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Hierbei hat der Beamte einen Beurteilungsspielraum, den er freilich nicht mit dem Ziel missbrauchen darf, den Zeitpunkt der Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO möglichst weit hinauszuschieben (BGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. 5 StR 190/91). - OLG Nürnberg, 04.07.2013 - 2 OLG Ss 113/13
Unverwertbarkeit einer Aussage nach unterbliebener Belehrung als Beschuldigter
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Die mögliche Täterin war nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen, sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung der Angeklagten als Fahrzeughalterin bereits auf sie verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Angeklagten in Betracht kommen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2013 - Az. 2 OLG Ss 113/13; LG Duisburg, Beschluss vom 13.07.2018, Az. 35 Qs 38/18; LG Zwickau, Beschluss vom 10.08.2015, Az. 1 Qs 147/15; Amtsgericht Bayreuth, Beschluss vom 17.10.2002, Az. 3 Cs 5 Js 8510/02). - BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19
Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Rn. 19 3. Die Kammer weist am Rande noch darauf hin, dass ein bedeutender Fremdschaden nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes jedenfalls bei Reparaturkosten in Höhe von 1.903,89 EUR (netto) vorliegt (vgl. Beschluss vom 17.12.2019, Az.: 204 StRR 1940/19).
- LG Duisburg, 13.07.2018 - 35 Qs 38/18
Unfallflucht, Belehrung, Fahrzeughalter, Beweisverwertungsverbot
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Die mögliche Täterin war nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen, sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung der Angeklagten als Fahrzeughalterin bereits auf sie verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Angeklagten in Betracht kommen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2013 - Az. 2 OLG Ss 113/13; LG Duisburg, Beschluss vom 13.07.2018, Az. 35 Qs 38/18; LG Zwickau, Beschluss vom 10.08.2015, Az. 1 Qs 147/15; Amtsgericht Bayreuth, Beschluss vom 17.10.2002, Az. 3 Cs 5 Js 8510/02). - AG Bayreuth, 17.10.2002 - 3 Cs 5 Js 8510/02
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Die mögliche Täterin war nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen, sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung der Angeklagten als Fahrzeughalterin bereits auf sie verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Angeklagten in Betracht kommen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2013 - Az. 2 OLG Ss 113/13; LG Duisburg, Beschluss vom 13.07.2018, Az. 35 Qs 38/18; LG Zwickau, Beschluss vom 10.08.2015, Az. 1 Qs 147/15; Amtsgericht Bayreuth, Beschluss vom 17.10.2002, Az. 3 Cs 5 Js 8510/02). - OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93
Pflichtgemäße Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Rn. 14 Dies gilt erst recht, wenn eine Personenbeschreibung des Fahrers auf den Halter zutrifft (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.1993, Az. 3 Ss 121/93). - BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 1847/94
Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Dringende Gründe für den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis liegen vor, wenn dies in hohem Maße wahrscheinlich ist (BVerfG, Beschluss vom 25.04.1995 - 2 BvR 1847/94). - LG Zwickau, 10.08.2015 - 1 Qs 147/15
Beweisverwertungsverbot - fehlende Belehrung vor der polizeilichen Befragung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22
Die mögliche Täterin war nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen, sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung der Angeklagten als Fahrzeughalterin bereits auf sie verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Angeklagten in Betracht kommen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2013 - Az. 2 OLG Ss 113/13; LG Duisburg, Beschluss vom 13.07.2018, Az. 35 Qs 38/18; LG Zwickau, Beschluss vom 10.08.2015, Az. 1 Qs 147/15; Amtsgericht Bayreuth, Beschluss vom 17.10.2002, Az. 3 Cs 5 Js 8510/02).
- LG Hagen, 09.12.2025 - 46 Qs 34/25 Denn in diesem Fall war der mögliche Täter nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen, sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung des Betroffenen als Fahrzeughalter bereits auf ihn verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Betroffenen in Betracht kommen (OLG Nürnberg, Beschl. vom 04.07.2013 - 2 OLG Ss 113/13, in: StV 2015, 155; OLG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 06.01.2006 - 1 Ss 161/05 (150/05), in: SchlHA 2007, 286: LG Nürnberg-Fürth, Beschl. vom 28.06.2022 - 5 Qs 40/22, in: ZfSch 2022, 529; LG Duisburg, Beschl. vom 13.07.2018 - 35 Qs 38/18, in: ZfSch 2018, 713; LG Zwickau, Beschl. vom 10.08.2015 - 1 Qs 147/15, in: StraFo 2015, 514; LG Saarbrücken, Beschl. vom 27.05.2013 - 6 Qs 61/13, in: ZfSch 2013, 590).
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