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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.2010 - III-5 RBs 158/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9345
OLG Hamm, 30.11.2010 - III-5 RBs 158/10 (https://dejure.org/2010,9345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2010 - III-5 RBs 158/10 (https://dejure.org/2010,9345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2010 - III-5 RBs 158/10 (https://dejure.org/2010,9345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Ahndung von Lenk- und Ruhezeitenverstößen über die letzten 28 Vorfälle hinaus

  • rabüro.de

    Zur Ahndung von Lenk- und Ruhezeitenverstößen über die letzten 28 Vorfälle hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ahndungszeitraum bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ahndungszeitraum bei Verstößen gegen die Lenkzeiten und Ruhezeiten im Straßenverkehr

Verfahrensgang

  • AG Gelsenkirchen - 19 OWi 50/10
  • AG Gelsenkirchen - 90 Js 3064/09
  • OLG Hamm, 30.11.2010 - III-5 RBs 158/10
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10

    Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2010 - 5 RBs 158/10
    Rn. 109 Die Verstöße sind als eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO anzusehen, so dass die in der Summe verhängten Bußgelder mit 1.233,00 Euro die Rechtsbeschwerdegrenze gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG überschreiten (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 355 ff.).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen …

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Juli 2010 - 2 Ss OWi 17/10, NStZ-RR 2010, 355, des Oberlandesgerichts Thüringen vom 19. Oktober 2010 - 1 Ss Bs 78/10, VRS 121 (2011), 53 sowie des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2012 - 3 RBs 105/12, DAR 2012, 401 und vom 30. November 2010 (5 RBs 188/10, veröffentlicht bei juris, und 5 RBs 158/10, DAR 2011, 412) gehindert.

    Der Zeitraum von 29 Tagen stellt indes keinen abschließenden "Sanktionierungszeitraum" dar; auch Verstöße außerhalb dieses Zeitrahmens sind ohne weiteres nach § 8a FPersG zu ahnden, sofern nicht die allgemeinen Verjährungsregelungen eingreifen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 5 RBs 158/10, DAR 2011, 412 und 5 RBs 188/10, veröffentlicht bei juris).

  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Vorlage an den BGH; mehrere rechtlich …

    So konnte das Gericht aber nur vorgehen, wenn es alle 18 Verfehlungen des Betroffenen, die Gegenstand des Verfahrens waren, als eine Tat im Sinne des § 79 Abs. 2 OWiG i.V.m. § 264 StPO und die noch offenen Verfehlungen als Teilakte dieser Tat ansah, für die § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG einschlägig ist (so auch OLG Hamm v. 30.11.2010 - II-5 RBs 158/10 - juris - DAR 2011, 412 bei 36 Verfehlungen und einem Tatzeitraum vom 07.01 - 10.08.2009).
  • OLG Hamm, 16.04.2012 - 3 RBs 105/12

    Vorsätzliche Begehung von Verstößen gegen die Lenkzeiten und Ruhezeiten im …

    Rn. 30 In diesem Zusammenhang wird zudem darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise in Betracht kommt, da Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten aufgrund der Verpflichtung aus Artikel 6 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 in der Regel vorsätzlich begangen werden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 30.11.2010, 5 RBs 158/10 = DAR 2011, 412).
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