Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.11.2010 - III-5 RBs 188/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines bedingten Vorsatzes durch den Fahrer bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bei Verwendung eines über einen Verstoß informierenden Kontrollgeräts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen - 16 OWi 4/10
- OLG Hamm, 30.11.2010 - III-5 RBs 188/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 2 Ss OWi 17/10
Lenkzeitverstoß: Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und …
Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2010 - 5 RBs 188/10
Rn. 81 Die Verstöße sind als eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO anzusehen, so dass die in der Summe verhängten Bußgelder mit 1.344,00 Euro die Rechtsbeschwerdegrenze gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG überschreiten (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 355 ff.).
- BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12
Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen …
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Juli 2010 - 2 Ss OWi 17/10, NStZ-RR 2010, 355, des Oberlandesgerichts Thüringen vom 19. Oktober 2010 - 1 Ss Bs 78/10, VRS 121 (2011), 53 sowie des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2012 - 3 RBs 105/12, DAR 2012, 401 und vom 30. November 2010 (5 RBs 188/10, veröffentlicht bei juris, und 5 RBs 158/10, DAR 2011, 412) gehindert.Der Zeitraum von 29 Tagen stellt indes keinen abschließenden "Sanktionierungszeitraum" dar; auch Verstöße außerhalb dieses Zeitrahmens sind ohne weiteres nach § 8a FPersG zu ahnden, sofern nicht die allgemeinen Verjährungsregelungen eingreifen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 30. November 2010 - 5 RBs 158/10, DAR 2011, 412 und 5 RBs 188/10, veröffentlicht bei juris).
- OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12
Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Vorlage an den BGH; mehrere rechtlich …
Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Hamm (Beschl. vom 30.11.2010 - II-5 RBs 188/10 - juris) in einem Verfahren, in dem dem Betroffenen 18 Verstöße gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr, begangen über eine Zeitraum von ca. 11 Monaten, zur Last gelegt worden waren, ebenfalls den "weiten" Tatbegriff angewandt.
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