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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 49/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3250
BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 49/89 (https://dejure.org/1990,3250)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1990 - 5 RJ 49/89 (https://dejure.org/1990,3250)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 49/89 (https://dejure.org/1990,3250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausfallzeit - Nebenerwerbslandwirt - Arbeitslosengeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der …

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 49/89
    Wie im Urteil vom 6. August 1986 a.a.O. ausgeführt wird, ist der Richter zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (…s. auch BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit - …

    Auszug aus BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 49/89
    Wie im Urteil vom 6. August 1986 a.a.O. ausgeführt wird, ist der Richter zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (s. auch BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11;… BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - …

    Sie ist nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (so schon BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2; vgl aber auch BSG Urteil vom 6. August 1992 - 8 RKn 9/91;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • BSG, 29.09.1994 - 12 RK 89/92

    Arbeitsförderung - Arbeitslosigkeit - Rentenversicherungspflicht - …

    Denn ungehindert durch den bis zum 11. Mai 1991 geltenden § 36 Abs. 1 Satz 5 AVG, wonach Arbeitslosigkeit iS der Nr. 3 des § 36 Abs. 1 AVG und somit eine zur Beitragsentrichtung führende Ausfallzeit nicht vorlag, solange noch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, bestand beim Kläger in der hier fraglichen Zeit wegen des Leistungsbezuges eine Ausfallzeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3a AVG, auf den § 36 Abs. 1 Satz 5 AVG nicht analog anzuwenden war (so BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2).
  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 51/89

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosengeldbezuges, Eintragung in die Handwerksrolle

    Zu der Vorschrift des § 1259 Abs. 1 Satz 5 RVO hat der 5. Senat des BSG entschieden, daß sie auf die Ausfallzeit des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a RVO nicht anwendbar ist (Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 49/89 = SozR 3 - 2200 § 1259 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 R 971/11

    Rentenversicherung

    Die Meldung wegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender iSd § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI kann vielmehr - ähnlich wie die Arbeitslosmeldung nach § 117 Abs. 1 Nr. 2, § 122 Abs. 1 Satz 7 SGB III - nur durch den Arbeitslosen selbst erfolgen (so schon BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2;… BSGE 92, 241ff = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3 mwN;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 und BSG, Urt v 6. August 1992, Az 8 RKn 9/91).
  • BSG, 29.09.1994 - 12 RK 56/93

    Kostentragung für die Mitgliedsbeiträge zum Schleswig-Holsteinischen …

    Denn ungehindert durch den bis zum 11. Mai 1991 geltenden § 36 Abs. 1 Satz 5 AVG, wonach Arbeitslosigkeit iS der Nr. 3 des § 36 Abs. 1 AVG und somit eine zur Beitragsentrichtung führende Ausfallzeit nicht vorlag, solange noch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, bestand beim Kläger in der hier fraglichen Zeit wegen des Leistungsbezuges eine Ausfallzeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3a AVG, auf den § 36 Abs. 1 Satz 5 AVG nicht analog anzuwenden war (so BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - L 13 R 5096/10
    Sie ist nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (BSG…, Urteil vom 11. März 2004, a.a.O. unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 49/89 und BSG, Urteil vom 6. August 1992 - 8 RKn 9/91 - jeweils nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.10.2008 - L 7 AL 3621/08
    Hat somit die Meldung wegen Arbeitslosigkeit bei einem deutschen Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) als Arbeitsuchender i.S. des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI durch den Arbeitslosen selbst zu erfolgen und ist dies nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2), so kommt es für den sozialrechtlichen Herstellunganspruchs auf eventuelle Beratungsfehler von Mitarbeitern der Beklagten im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Ablehnung des Alhi-Antrags des Klägers nicht an.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - L 12 AL 5743/07
    Da die Meldung wegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender durch den Arbeitslosen selbst zu erfolgen hat, ist sie nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (…BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; vgl. auch BSG vom 27.6.1990 - 5 RJ 49/89 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2, BSG vom 6.8.1992 - 8 RKn 9/91 - = Kompass 1992, 43 und BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 64/93 - = SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2008 - L 12 AL 5512/07
    Da die Meldung wegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender durch den Arbeitslosen selbst (persönlich) zu erfolgen hat, ist sie nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich (…BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3; vgl. auch BSG vom 27.6.1990 - 5 RJ 49/89 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 2, BSG vom 6.8.1992 - 8 RKn 9/91 - = Kompass 1992, 43 und BSG vom 15.12.1994 - 4 RA 64/93 - = SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
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