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Rechtsprechung
   BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96   

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https://dejure.org/1997,34482
BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96 (https://dejure.org/1997,34482)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96 (https://dejure.org/1997,34482)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 (https://dejure.org/1997,34482)
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines …

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (…BSG Urteile vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66 und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - nicht veröffentlicht).

    Die Tätigkeit eines Versicherten, der nicht die geforderte Ausbildung durchlaufen hat, kann mithin im Einzelfall der eines Gelernten gleichstehen (vgl Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94).

    Die vom Kläger erworbene Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der KraftfAusbVO reicht angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbVO) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (…vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149 mwN; Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94).

    Die Facharbeiterqualität der vom Kläger verrichteten Arbeit ergibt sich auch nicht aus der besonderen Qualität und den "besonderen Anforderungen" seiner Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr iS des § 43 Abs. 2 Satz 2 aE SGB VI. Zwar kann eine Berufstätigkeit mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren nach der Rechtsprechung des BSG dann Facharbeiterqualität haben, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß aufgrund der "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufs diesem eine höhere Qualität zukommt, als sich allein aus der regelmäßigen Ausbildungsdauer ableiten läßt (…BSG Urteile vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines …

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Die Facharbeiterqualität der vom Kläger verrichteten Arbeit ergibt sich auch nicht aus der besonderen Qualität und den "besonderen Anforderungen" seiner Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr iS des § 43 Abs. 2 Satz 2 aE SGB VI. Zwar kann eine Berufstätigkeit mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren nach der Rechtsprechung des BSG dann Facharbeiterqualität haben, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß aufgrund der "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufs diesem eine höhere Qualität zukommt, als sich allein aus der regelmäßigen Ausbildungsdauer ableiten läßt (BSG Urteile vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - jeweils nicht veröffentlicht).

    Entgegen der Ansicht des 13. Senats in seinen Urteilen vom 25. August 1993 und vom 27. Februar 1997 (13 RJ 21/92 und 13 RJ 5/96 - beide nicht veröffentlicht) handelt es sich auch bei den "hohen Anforderungen an Verantwortung und Sorgfalt" nicht um tatsächliche Feststellungen iS des § 163 SGG bezogen auf "besondere Anforderungen" der Beschäftigung des Klägers, welche allein einer Bindungswirkung für das Revisionsgericht fähig sind.

  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 66/92

    Anspruch Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des …

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Denn eine maßgebliche tarifvertragliche Einstufung sei nach dem Urteil des BSG vom 20. April 1993 (5 RJ 66/92 - nicht veröffentlicht) nur dann gegeben, wenn die ausgeübte Tätigkeit im Tarifvertrag benannt und einer für Facharbeiter geltenden Lohngruppe zugeordnet sei.

    Denn eine maßgebliche tarifvertragliche Einstufung ist - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - nach dem Urteil des BSG vom 20. April 1993 (5 RJ 66/92 - nicht veröffentlicht) nur dann gegeben, wenn die ausgeübte Tätigkeit im Tarifvertrag benannt und einer für Facharbeiter geltenden Lohngruppe zugeordnet ist.

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - …

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Bisheriger Beruf ist idR die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl BSG Urteile vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 53/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 130 …und vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 78/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 164 mwN).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter - …

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Sie sind charakterisiert durch den Beruf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters (vgl BSG Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/95 - SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Berufsgruppe verwiesen werden (BSG Urteil vom 26. Juni 1990 - 5 RJ 46/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Die Facharbeiterqualität der vom Kläger verrichteten Arbeit ergibt sich auch nicht aus der besonderen Qualität und den "besonderen Anforderungen" seiner Kraftfahrertätigkeit im internationalen Güterfernverkehr iS des § 43 Abs. 2 Satz 2 aE SGB VI. Zwar kann eine Berufstätigkeit mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren nach der Rechtsprechung des BSG dann Facharbeiterqualität haben, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß aufgrund der "besonderen Anforderungen" des bisherigen Berufs diesem eine höhere Qualität zukommt, als sich allein aus der regelmäßigen Ausbildungsdauer ableiten läßt (BSG Urteile vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 53/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - jeweils nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66 und vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86

    Dauer der Ausbildung - Umfang der Ausbildung - Qualität des bisherigen Berufs

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Die vom Kläger erworbene Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der KraftfAusbVO reicht angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbVO) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149 mwN; Senatsurteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren …

    Auszug aus BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Entgegen der Ansicht des 13. Senats in seinen Urteilen vom 25. August 1993 und vom 27. Februar 1997 (13 RJ 21/92 und 13 RJ 5/96 - beide nicht veröffentlicht) handelt es sich auch bei den "hohen Anforderungen an Verantwortung und Sorgfalt" nicht um tatsächliche Feststellungen iS des § 163 SGG bezogen auf "besondere Anforderungen" der Beschäftigung des Klägers, welche allein einer Bindungswirkung für das Revisionsgericht fähig sind.
  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen …

  • BSG, 28.05.1963 - 3 RJ 44/61
  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe …

    Zu diesen Zusatzkenntnissen, die auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Einstufung als Facharbeiter nahe legen können, gehören beispielsweise umfangreiche technische Kenntnisse der Fahrzeuge, die Befähigung zu laufenden Reparaturmaßnahmen unterwegs, Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts der Gefahrguttransporte, Kenntnisse des Rechts der Lebensmitteltransporte sowie Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 7/04 R - JURIS-Dokument, RdNr. 23 mit weiteren Nachweisen; anders hingegen noch: BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - JURIS-Dokument, RdNr. 25-27).
  • LSG Sachsen, 18.06.2001 - L 4 RJ 82/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ; Feststellung …

    Ansonsten sei eine Einstufung als Facharbeiter unter Umständen auf Grund der besonderen Anforderungen des bisherigen Berufs denkbar (BSG, Urteil vom 30.07.1997, 5 RJ 8/96).

    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (BSG, Urteil vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96; BSG, Urteil vom 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97).

    Vielmehr ist zu prüfen, ob er auf andere ihm sozial zumutbare Beschäftigungen verwiesen werden kann (BSG, Urteil vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96).

    Wenn andererseits zu Gunsten des Klägers eine Ausbildung als Berufskraftfahrer unterstellt wird, reicht die erworbene Qualifikation nach der zur Beurteilung heranzuziehenden Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26.10.1973 (BGBl. I 1518) angesichts der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 der Verordnung) für sich allein nicht aus, um ihm den Berufsschutz als Facharbeiter zuzubilligen (ständige Rechtsprechung des BSG; Urteil vom 30.07.1997 - B 5 RJ 8/96 m.w.N.; Sächsisches LSG, Urteil vom 21.05.2001 - L 4 RJ 323/00 sowie Beschluss vom 06.04.2001 - L 4 RA 140/00).

  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter …

    Davon habe in der Verhandlung vor dem LSG - auch im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - nicht mehr ausgegangen werden können.

    Ausgehend von dem in § 43 Abs. 2 SGB VI verankerten Gedanken des Berufsschutzes soll demjenigen Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der bisherigen Weise arbeiten kann, ein zu starkes Absinken im Beruf erspart bleiben (vgl BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 -).

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