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| BSG, 25.09.1962 - 5 RKn 15/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - L 22 R 1031/10
Vormerkungsbescheid - Rentenbescheid - Abitur mit Berufsausbildung - …
Hierunter hat das BSG vor allem die sinnvolle Prozessökonomie durch ein schnelles und zweckmäßiges Verfahren (auch die Verhütung abweichender gerichtlicher Entscheidungen zum alten und neuen Bescheid) und den Schutz des Betroffenen vor möglichen Rechtsnachteilen verstanden, wenn er im Vertrauen auf den schon eingelegten Rechtsbehelf weitere Schritte gegen den neuen Bescheid unterlässt (so BSG, Urteil vom 28. Februar 1957 - 8 RV 443/54, abgedruckt in BSGE 5, 13; BSG, Urteil vom 23. Juni 1959 - 7 RAr 117/57, abgedruckt in BSGE 10, 103; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1959 - 10 RV 636/56, abgedruckt in BSGE 11, 146; BSG, Urteil vom 25. September 1962 - 5 RKn 15/60, abgedruckt in BSGE 18, 31). - LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
Anforderungen an die Bewertung im Bundesgebiet zurückgelegter beitragsfreier und …
Der zunächst nach § 96 Abs. 1 SGG einbezogene Bescheid bleibt nicht mitangefochten, wenn der Kläger trotz Kenntnis vom Inhalt dieses neuen Bescheides seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung des ursprünglichen Bescheides beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 1962, 5 RKn 15/60 = SozR Nr. 15 zu § 96 SGG). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - L 19 AS 2033/18
Unzulässigkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen …
Rn. 47 Der vom Kläger erhobene Widerspruch, den der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 05.05.2017 sachlich beschieden hat, durchbricht nicht die mit der Klagerücknahme eingetretene materielle Bestandskraft des Bescheides vom 11.09.2015 (§ 77 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 25.09.1962 - 5 RKn 15/60).
- LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
Unzulässigkeit einer Klage auf Gewährung einer höheren Rentenleistung im Wege des …
Der zunächst nach § 96 Abs. 1 SGG einbezogene Bescheid bleibt nicht mitangefochten, wenn der Kläger trotz Kenntnis vom Inhalt dieses neuen Bescheides seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung des ursprünglichen Bescheides beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 1962, 5 RKn 15/60 = SozR Nr. 15 zu § 96 SGG). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 19 AS 245/19 Die von der Klägerin erhobenen Widersprüche gegen die o.g. Bescheide, die der Beklagte mit den drei Widerspruchsbescheiden vom 09.03.2015 und 10.03.2015 sachlich beschieden hat, durchbrechen nicht die mit dem Vergleich am 07.01.2015 eingetretene materielle Bestandskraft der Bescheide vom 23.11.2013, 01.10.2014 und 07.10.2014 (§ 77 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 25.09.1962 - 5 RKn 15/60).
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - L 18 AS 372/15
Unzulässigkeit der Klage gegen einen vorläufigen Leistungsbescheid bei …
Allerdings hindert die unabhängig vom Willen der Beteiligten kraft Gesetzes eintretende Klageänderung die Beteiligten nicht, über den Verfahrensgegenstand im Rahmen ihrer allgemeinen Dispositionsbefugnis - zB durch ausdrückliche Beschränkung der Klage auf die Anfechtung nur des ersten Verwaltungsaktes - zu verfügen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - juris unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 20/01 R - juris und BSG, Urteil vom 25. September 1962 - 5 RKn 15/60 - juris Rn. 23). - LSG Hessen, 30.09.2024 - L 5 R 282/21 Der zunächst nach § 96 Abs. 1 SGG einbezogene Bescheid bleibt nicht mitangefochten, wenn der Kläger trotz Kenntnis vom Inhalt dieses neuen Bescheides seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung des ursprünglichen Bescheides beschränkt und somit den neuen Bescheid bindend (§ 77 SGG) werden lässt (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 1962, 5 RKn 15/60, SozR Nr. 15 zu § 96 SGG).
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