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| BSG, 30.04.1975 - 5 RKn 18/74 |
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- BSG, 14.01.1965 - 5 RKn 75/63
Berufsunfähigkeitsfolgen - Berufsunfähigkeitsrente - Rentenumwandlung - …
Auszug aus BSG, 30.04.1975 - 5 RKn 18/74
- EKG - idF des Rentenreformgesetzes - RRG bewilligte ihm dieses ab 1° März 1975 in Höhe von 1"155,50 DM (Bescheid vom 200 März 1975)° Widerspruch und Klage mit dem Begehren auf Gewährung des Ruhegcldes zu einem früheren Zeitpunkt blieben ohne Erfolg, Im angefochtenen Urteil vom 4, März 1974 hat das Sozialgericht (SG) ausgeführt: Nach 5 82 Abs° 5 Satz 1 RKG könne eine Rentenerhöhung nur vom Beginn des Antragsmonats an verlangt werden° Nach der Entscheidung BSGE 22, 208 folge aus S 82 Abs° 5 Satz 2 EKG, daß als Rentenerhöhung auch die Umwandlung einer Knappschaftsrente in das Altersruhegeld anzusehen Sci, Dies gelte auch ab 10 Januar 1975, da der Gesetzgeber trotz Einführung des Altersruhegeldes wegen Vollendung des 65, Lebensjahres die letztgenannte, auf das Altersruhegeld wegen Vollendung des 65, Lebensjahres begrenzte Ausnahmevorschrift nicht geändert habe° Ein redaktionelles Versehen lasse sich auch nicht ohne weiteres annehmen, da der Gesetzgeber möglicherweise früheren Beginn einen.Reichsversicherungsordnung - RVO kann u"a° die Erhöhung einer Rente nur vom Beginn des Antragsmonats an verlangt werden" Diese Vorschrift findet auf die Umwandlung einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in ein Altersruhegeld Anwendung° Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung BSGE 22, 208 bereits herausgestellt, der Gesetzgeber sei nach dem - trotz Neufassung des $ 82 Abs° 5 durch Art° 4 5 5 Nr° 45 b REG und Art° 4 5 } Nr° 5 des Vierten Rentenversichervngs- Änderungsgesetzes (4"RVÄndG) vom 50° März 4975 (…= für % 4290 Abs° 5 RVG Art" 4 5 4 Nr. 49 b und Art" 4 5 4 5 aaO) @ 82.
- LSG Schleswig-Holstein, 10.01.1977 - L 3 J 194/75 Nur bei dieser Auslegung ist RVO § 1290 Abs. 3 S 1 mit GG Art. 3 Abs. 1 vereinbar (Abweichung von BSG 1975-04-30 5 RKn 18/74 = BSGE 39, 276-278 und von BSG 1976-03-19 11 RA 86/75 = SozR 2200 § 1290 Nr. 8).3.
- LSG Schleswig-Holstein, 14.05.1975 - L 4 An 67/74 Die Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente der in das vorzeitige Altersruhegeld gemäß AVG § 25 Abs. 1 stellt keine Erhöhung der Rente iS des AVG § 67 Abs. 3 S 1 dar (entgegen BSG 1975-04-30 5 RKn 18/74).
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