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Rechtsprechung
   BSG, 14.09.1955 - 5 RKn 5/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,7631
BSG, 14.09.1955 - 5 RKn 5/54 (https://dejure.org/1955,7631)
BSG, Entscheidung vom 14.09.1955 - 5 RKn 5/54 (https://dejure.org/1955,7631)
BSG, Entscheidung vom 14. September 1955 - 5 RKn 5/54 (https://dejure.org/1955,7631)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 70/13

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen …

    Bei der Prüfung, ob die bei der Klägerin diagnostizierte komplexe PTBS Folge einer versicherten Tätigkeit als Schülerin ist, hat das SG nicht berücksichtigt, dass dies mangels offensichtlicher Geeignetheit der geringfügigen und vorübergehenden körperlichen Gesundheitserstschäden voraussetzen würde, dass ein einzelner der ca. 50 Vorfälle (auch) einen seelischen Gesundheitserstschaden verursacht hätte, der wiederum im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität wesentliche Teilursache für das bestehende komplexe Beschwerdebild der Klägerin sein müsste, und dass dies daran scheitert, dass Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, jeweils getrennt zu beurteilen sind (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02, HVBG-INFO 2003, 2845) und dass eine schädigende Einwirkung den Tatbestand eines Unfalls nur erfüllt, wenn sie innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht geschehen ist; die Gesamtheit mehrerer, auf einen längeren Zeitraum als eine Arbeitsschicht verteilter äußerer Einwirkungen erfüllt nicht den Unfallbegriff, sondern kann unfallversicherungsrechtlich nur unter dem Gesichtspunkt einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII) relevant sein; ein Kausalzusammenhang mit einer zeitlich begrenzten Einwirkung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII kann nur angenommen werden, wenn sich eine Gewalteinwirkung aus der Gesamtheit wiederholter, in mehreren Arbeitsschichten aufgetretener Gewalteinwirkungen derart hervorhebt, dass sie nicht nur als letzte von mehreren für den Erfolg gleichwertiger Gewalteinwirkungen erscheint (st. Rspr., BSG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 2 RU 17/84, SoR 2200 § 548 Nr. 71…, vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 15/69, SozR Nr. 14 zu § 548 RVO, vom 30. Juli 1965 - 2 RU 57/64, BG 1966, 360 …sowie vom 14. März 1958 - 2 RU 48/56, SozR Nr. 10 zu § 542 RVO, Beschlüsse vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79, HVGBG RdSchr VB 56/80, sowie vom 14. September 1955 - 5 RKn 5/54, SozR RVO § 542 Nr. 6;… s.a. Keller in Hauck/Noftz, SGB, Stand 05/15, § 8 SGB VII Rn. 12, 12b;… G. Wagner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, Stand: 29. Juni 2017, § 8 Rn. 120; Nehls in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand: 11/12, US 0050).
  • BSG, 27.10.1955 - 4 RJ 105/54
    Entscheidungen der Landessozialgerichte in Sachen, die als Derufungen nach @ 215 Abs. 7 SGG von den allgemeinen Verwaltungsgerichten des ersten Rechtszuges übergegangen sind, sind nicht endgültig, wie der erkennende Senat bereits anderweitig entschieden hat (Beschl. v. 14"9"1955 -5 RKn 5/54 -in SachenKeller "/." Bergbauberufsgenossenschaft), können vielmehr mit der Revision angefochten werden, falls diese nach 5 162 Abs, 1 Nr" 1 bis 3 SGG statthaft.
  • BSG, 14.03.1958 - 2 RU 48/56
    das sich über höchstens eine Arbeitsschicht erstreckt° Wiederholte körperliche Schädigungen, die sich nicht im Rahmen einer Arbeitsschicht sichtbar oder meßbar gesundheitsschädigend auswirken, gelten auch in ihrem Zusammenwirken nicht als Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversichcrung (vgl" 230 EVA in AH 1914 S" 617; Lauterbach a"aooo" 8° 62; Brackmann a;a°0c, Se 482)° Diese Auffassung ist nicht, wie die Revision meint, veraltet; sie ist noch im Beschluß des Bundessozialgerichts vom 14° September 1955 - 5 RKn 5/54 - bestätigt worden°.
  • BSG, 13.10.1955 - 5 RKn 25/54
    Wie der erkennende Senat bereits anderweitig entschieden hat, sind Urteile der Landessozialgerichte in Rechtsstreitigkeiten, die nach @ 215 Abs. 7 SGG von den allgemeinen Verwaltungsgee richten des ersten Rechtszuges als Berufungen auf die Landessczielgerichte übergegehgen sind, nicht endgültig, können vielmehr angefochten werden, wenn die Revision nach 5 162 Abs. 1 sec statthaft ist (Beschl. v. 14.9.1955 in Sachen t/o Bergbauberufsgenossenscheft # 5 RKn 5/54 )0 Des Landessozial-.
  • BSG, 13.10.1955 - 5 RKn 10/55
    Sie ist daher statthaft, falls nicht, wie die Beklagte geltend macht, entgegen der Annahme des LSGer° dessen Urteil als endgültig anzusehen ist° Die von der Beklagten vertretene Auffassung, die Bestimmung des 5 214 Abs° 5 SGG sei allgemein auch auf Fälle des 5 215 Abs° 7 entsprechend anzuwenden, hat der erkennende.Senat bereits durch Beschluß vom 14° September 1955 (5 RKn 5/54) verneint; von dieser Rechtsprechung abzuweichen liegt kein Anlaß vor° 11° Es verbleibt mithin noch die Frage, ob diejenigen Fälle, in denen gegen dasselbe Urteil eines Oberversicherungsamts sowohl ein nach 5 214 Abs" 4 SGG 8.
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