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| BSG, 29.06.1977 - 5 RKn 8/77 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Bergmannsrente - Erfüllung der verminderten bergmännischen Berufsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Vielmehr bestimmt etwa der bei der Prüfung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wartezeit von 25 Jahren bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40 SGB VI) nach § 51 Abs. 2 SGB VI heranzuziehende § 61 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV, dass ständigen Arbeiten unter Tage Arbeiten als Mitglied des Betriebsrats gleichgestellt werden, wenn die Versicherten bisher ständige Arbeiten unter Tage oder nach Nummer 1 und 2 gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben und im Anschluss daran wegen der Betriebsratstätigkeit von diesen Arbeiten freigestellt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 29.6.1977 - 5 RKn 8/77, juris; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27.1.2016 - L 6 R 161/13, juris Rn. 35; vgl. zu weiteren knappschaftlichen Sonderregelungen bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern: BSG, Urteil vom 13.3.1964 - 5 RKn 7/62, Urteil vom 23.11.1976 - 5 RKn 33/75, jeweils juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - L 6 R 161/13
Zuordnung einer Tätigkeit eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes zur …
Vielmehr bestimmt etwa der bei der Prüfung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wartezeit von 25 Jahren bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40 SGB VI) nach § 51 Abs. 2 SGB VI heranzuziehende § 61 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV, dass ständigen Arbeiten unter Tage gleichgestellt werden Arbeiten als Mitglied des Betriebsrats, wenn die Versicherten bisher ständige Arbeiten unter Tage oder nach Nummer 1 und 2 gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben und im Anschluss daran wegen der Betriebsratstätigkeit von diesen Arbeiten freigestellt worden sind (vgl BSG, Urteil vom 29. Juni 1977 - 5 RKn 8/77, juris; zu weiteren knappschaftlichen Sonderregelungen bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern: BSG, Urteil vom 13. März 1964 - 5 RKn 7/62, Urteil vom 23. November 1976 - 5 RKn 33/75 beide juris).
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