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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16416
OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21 (https://dejure.org/2021,16416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.2021 - 5 RVs 24/21 (https://dejure.org/2021,16416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 5 RVs 24/21 (https://dejure.org/2021,16416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 264 StPO; § 263 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 1 StGB
    Kognitionspflicht; prozessualer Tatbegriff; Nämlichkeit der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 ; StGB § 263 Abs. 1 ; StGB § 266 Abs. 1
    Aburteilung eines einheitlichen Lebenssachverhalts; Prozessualer Inhalt einer Anklage

  • rechtsportal.de

    StPO § 264 ; StGB § 263 Abs. 1 ; StGB § 266 Abs. 1
    Aburteilung eines einheitlichen Lebenssachverhalts; Prozessualer Inhalt einer Anklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Tat im Sinne dieser Vorschrift ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316, 317; BGH Beschluss vom 01.12.2015 - 1 StR 273/15, NJW 2016, 1747).

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Beschluss vom 07.07.1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; Urteil vom 29.09.1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 62).

    Verändert sich im Verlaufe des Verfahrens das Bild des Geschehens, wie es in der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss umschrieben ist, so ist die Prüfung der Frage, ob die Identität der prozessualen Tat trotz Veränderung des Tatbildes noch gewahrt ist, nach dem Kriterium der "Nämlichkeit" der Tat zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Beschluss vom 16.08.2018 - 4 StR 200/18, NStZ-RR 2018, 353, 354; BGH Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316).

    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als ein einmaliges und unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteile vom 20.11.2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68, 69; BGH, Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, juris; siehe auch BGH…, Beschluss vom 27.02.2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18).

    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung sowie durch das Tatopfer bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteil vom 29.09.1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64).

    Trotz der Unterschiede in Tatzeit und Tatort ist ein einheitlich geschichtlicher Vorgang jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn die zeitlich späteren Handlungen auf die Verwertung der Tatbeute gerichtet sind (ausdrücklich für Untreue und Betrug: BGH…, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; für Raub und Hehlerei: BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 - juris, BGH NStZ 1999, 523 (524)).

  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht (prozessuale Tat als Gegenstand der Prüfung); …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebietet die sogenannte Kognitionspflicht, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; BGH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 StR 253/18 - juris, m.w.N.).

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; BGH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 StR 253/18 mwN).

    Trotz der Unterschiede in Tatzeit und Tatort ist ein einheitlich geschichtlicher Vorgang jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn die zeitlich späteren Handlungen auf die Verwertung der Tatbeute gerichtet sind (ausdrücklich für Untreue und Betrug: BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; für Raub und Hehlerei: BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 - juris, BGH NStZ 1999, 523 (524)).

    Die Überweisungen der betrügerisch erlangten Gelder vom Treuhandkonto bilden mit der betrügerischen Erlangung der Gelder eine Tat im Sinne des § 264 StPO, weil sie damit untrennbar zusammenhängen und sich somit nur als letzten Teilakt des Betruges (Auskehr der Beute) darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 20).

  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06

    Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen; …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Tat im Sinne dieser Vorschrift ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316, 317; BGH Beschluss vom 01.12.2015 - 1 StR 273/15, NJW 2016, 1747).

    Verändert sich im Verlaufe des Verfahrens das Bild des Geschehens, wie es in der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss umschrieben ist, so ist die Prüfung der Frage, ob die Identität der prozessualen Tat trotz Veränderung des Tatbildes noch gewahrt ist, nach dem Kriterium der "Nämlichkeit" der Tat zu beurteilen (BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Beschluss vom 16.08.2018 - 4 StR 200/18, NStZ-RR 2018, 353, 354; BGH Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316).

    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als ein einmaliges und unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteile vom 20.11.2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68, 69; BGH, Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, juris; siehe auch BGH…, Beschluss vom 27.02.2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18).

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Beschluss vom 07.07.1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; Urteil vom 29.09.1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 62).

    Die prozessuale Tat wird in der Regel durch Tatort, Tatzeit und das Tatbild umgrenzt und insbesondere durch das Täterverhalten sowie die ihm innewohnende Angriffsrichtung sowie durch das Tatopfer bestimmt (vgl. BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteil vom 29.09.1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64).

  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99

    Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinne; Tateinheit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Beschluss vom 07.07.1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; Urteil vom 29.09.1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 62).

    Trotz der Unterschiede in Tatzeit und Tatort ist ein einheitlich geschichtlicher Vorgang jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn die zeitlich späteren Handlungen auf die Verwertung der Tatbeute gerichtet sind (ausdrücklich für Untreue und Betrug: BGH…, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; für Raub und Hehlerei: BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 - juris, BGH NStZ 1999, 523 (524)).

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 253/18

    Gegenstand des Urteils (Umfang der Kognitionspflicht)

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Rn. 13 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebietet die sogenannte Kognitionspflicht, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st.Rspr., vgl. nur BGH…, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; BGH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 StR 253/18 - juris, m.w.N.).

    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (st.Rspr., vgl. nur BGH…, Urteil vom 30.09.2020 - 5 StR 99/20 -, Rn. 16 - 17, juris; BGH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 StR 253/18 mwN).

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Tat im Sinne dieser Vorschrift ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316, 317; BGH Beschluss vom 01.12.2015 - 1 StR 273/15, NJW 2016, 1747).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat); …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Verändert sich im Verlaufe des Verfahrens das Bild des Geschehens, wie es in der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss umschrieben ist, so ist die Prüfung der Frage, ob die Identität der prozessualen Tat trotz Veränderung des Tatbildes noch gewahrt ist, nach dem Kriterium der "Nämlichkeit" der Tat zu beurteilen (BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Beschluss vom 16.08.2018 - 4 StR 200/18, NStZ-RR 2018, 353, 354; BGH Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, NStZ-RR 2006, 316).
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als ein einmaliges und unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteile vom 20.11.2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68, 69; BGH, Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 27.02.2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21
    Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als ein einmaliges und unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH…, Beschluss vom 13.02.2019 - 4 StR 555/18 -, Rn. 5 - 6, juris; BGH, Urteile vom 20.11.2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68, 69; BGH, Urteil vom 22.06.2006 - 3 StR 79/06, juris; siehe auch BGH…, Beschluss vom 27.02.2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18).
  • BayObLG, 14.10.2025 - 206 StRR 268/25

    Revisionsbegründungsschrift, Revision der Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung, …

    Trotz der Unterschiede in Tatzeit und Tatort ist ein einheitlich geschichtlicher Vorgang nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann anzunehmen, wenn die zeitlich späteren Handlungen auf die Verwertung der Tatbeute gerichtet sind (ausdrücklich für Untreue und Betrug: BGH…, Urteil vom 30.09.2020, 5 StR 99/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 16-17, und OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2021, 5 RVs 24/21, zitiert nach juris, dort Rdn. 11;… s. auch BGH vom 13.02.2019 aaO Rdn. 6).
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