Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.09.2016 - III-5 RVs 41/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; StPO § 318
Gewerbsmäßiger Diebstahl, Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Doppelrelevanz von Straferschwerungsgründen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; StPO § 318
Gewerbsmäßiger Diebstahl; Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch; Doppelrelevanz von Straferschwerungsgründen - rechtsportal.de
StGB § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ; StPO § 318
Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei widersprüchlichen Feststellungen zur Verwirklichung eines Regelbeispiels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei widersprüchlichen Feststellungen zur Verwirklichung eines Regelbeispiels
Verfahrensgang
- LG Essen - 31 Ns 22/16
- OLG Hamm, 15.09.2016 - III-5 RVs 41/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76
Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2016 - 5 RVs 41/16
Rn. 8 Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte gemäß § 318 Abs. 1 StPO ist nur zulässig und wirksam, wenn sie dem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit lässt, den angefochtenen Teil des Urteils, losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt, selbständig zu prüfen und rechtlich zu beurteilen (vgl. BGHSt 27, 70, 72). - OLG Hamm, 07.05.2001 - 2 Ss 134/01
Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, ausreichende Feststellungen, …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2016 - 5 RVs 41/16
Dies gilt sowohl für die Merkmale der äußeren als auch der inneren Tatseite (vgl. zum Ganzen u.a. OLG Hamm, Urteil vom 07.05.2001 - 2 Ss 134/01 -). - OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 1 Ss 123/03
Ermittlung des gewollten Berufungsumfangs bei abweichenden Erklärungen des …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2016 - 5 RVs 41/16
Die Urteilsfeststellungen zur Verwirklichung des Regelbeispiels des "gewerbsmäßigen" Diebstahls nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB betreffen nicht nur den Strafausspruch, sondern auch den Schuldspruch, da sie die Beweggründe der Tat umschreiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2001 in 32 Ss 103/00 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2003 in 1 Ss 123/03, NStZ-RR 2004, 271). - OLG Celle, 31.01.2001 - 32 Ss 103/00
Einbruchsdiebstahl; Rechtsfolgenausspruch; Regelbeispiel ; Strafzumessung; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2016 - 5 RVs 41/16
Die Urteilsfeststellungen zur Verwirklichung des Regelbeispiels des "gewerbsmäßigen" Diebstahls nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB betreffen nicht nur den Strafausspruch, sondern auch den Schuldspruch, da sie die Beweggründe der Tat umschreiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. Januar 2001 in 32 Ss 103/00 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2003 in 1 Ss 123/03, NStZ-RR 2004, 271). - OLG Köln, 06.08.1991 - Ss 330/91
Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2016 - 5 RVs 41/16
Ein solcher (Normal-) Fall kann erst dann zum erhöhten Strafrahmen des § 243 Abs. 1 StGB führen, wenn bei Vorliegen weiterer Umstände ein gesetzliches Regelbeispiel verwirklicht ist oder andere Umstände, die nach ihrem Gewicht den Voraussetzungen eines Regelbeispiels entsprechen, die Annahme eines "unbenannten besonders schweren Falles" rechtfertigen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 06. August 1991 in Ss 330/91, NStZ 1991, 585;… Fischer, a.a.O.).
- KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch: Fehlende Feststellungen …
Das kann jedenfalls in den Fällen gelten, in denen Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass die straferhöhenden Umstände eines Regelbeispiels einen untrennbaren Teil der Schuldfrage (doppelrelevante Tatsachen also) bilden (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 07. Mai 2001 - 2 Ss 134/01 -, juris Rn. 23, und 15. September 2016 - 5 RVs 41/16, III-5 RVs 41/16 -, juris Rn. 8).Rn. 11 dd) Danach ist die erforderliche Trennbarkeit von Schuld- und Straffrage vorliegend gegeben, denn das Amtsgericht hat überhaupt keine Feststellungen zu der die Gewerbsmäßigkeit begründenden Absicht des Angeklagten, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, als einem Beweggrund des Handelns getroffen, der nach teilweise vertretener Ansicht auch den Schuldspruch berühren kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. September 2016 - 5 RVs 41/16, III-5 RVs 41/16 -, juris Rn. 8; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 Ss 701/13 - juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 1 Ss 123/03 -, juris Rn.5; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 20. November 2002 - 2St RR 152/02 -, juris Rn. 15;… KG, Urteile vom 22. September 2014 - [4] 161 Ss 148/14 [203/14] - und 10. Januar 2011 - [4] 1 Ss 536/10 [262/10] - a.A. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12 -, juris Rn. 6, und 22. April 2008 - 3 StR 52/08 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Auflage, § 318 Rn. 14).
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