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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33311
LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 14/10 (https://dejure.org/2010,33311)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06.08.2010 - 5 S 14/10 (https://dejure.org/2010,33311)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06. August 2010 - 5 S 14/10 (https://dejure.org/2010,33311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 616
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • AG Düsseldorf, 24.02.2011 - 54 C 1675/10

    Geschäftsmäßige Inkassotätigkeit eines Autovermieters im Rahmen der …

    Dennoch ist der Fraunhoferliste im Ergebnis als Schätzgrundlage nicht der Vorzug zu geben (vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 12.05.2009, Az. 11 U 219/08, zitiert nach juris; LG Mönchengladbach v. 06.08.2010, Az.: 5 S 14/10).

    Es ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Internetangeboten um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH VersR 10 S. 2010, 683; LG Mönchengladbach Urt. v. 06.08.2010 Az.: 5 S 14/10;… LG Köln Urt. v. 12.05.2010, Az.: 13 S 276/09 zitiert nach juris).

  • AG Mönchengladbach, 01.10.2010 - 29 C 155/10
    Im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach vom 06.08.2010 (Aktenzeichen 5 S 14/10) übt das Gericht das ihm nach § 287 ZPO eingeräumte Ermessen dahingehend aus, dass die Höhe des Normaltarifs auf der Grundlage der Schwacke-Liste 2009 geschätzt wird.

    Das Gericht hält einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif (ohne Voll- und Teilkaskoversicherung) in Höhe von 20 % für angemessen, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzgeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen zu berücksichtigen (vergl. hierzu LG Mönchengladbach, Urteil vom 06.08.2010, Aktenzeichen: 5 S 14/10).

    Ferner sind die Kosten für die Zustellung und Abholung erstattungsfähig (vergl. LG Mönchengladbach, Urteil vom06.08.2010 a.a.O.).

  • AG Düsseldorf, 25.02.2011 - 30 C 5629/10

    Ausgangspunkt für die Ermittlung von erforderlichen Mietwagenkosten nach einem …

    Dennoch ist der Fraunhoferliste im Ergebnis als Schätzgrundlage nicht der Vorzug zu geben (vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 12.05.2009, Az. 11 U 219/08, zitiert nach juris; LG Mönchengladbach v. 06.08.2010, Az.: 5 S 14/10).

    Es ist ferner - wie bereits dargelegt - zu berücksichtigen, dass es sich bei Internetangeboten um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. BGH VersR 10 S. 2010, 683; LG Mönchengladbach Urt. v. 06.08.2010 Az.: 5 S 14/10;… LG Köln Urt. v. 12.05.2010, Az.: 13 S 276/09 zitiert nach juris).

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