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Weitere Entscheidung unten: LG Paderborn, 10.02.2005

Rechtsprechung
   LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12907
LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2004,12907)
LG Paderborn, Entscheidung vom 30.11.2004 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2004,12907)
LG Paderborn, Entscheidung vom 30. November 2004 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2004,12907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    R-Gespräch

  • beck.de (Leitsatz)

    R-Gespräche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch bei R-Gesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 480
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …

    Auszug aus LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04
    Davon geht offensichtlich auch der BGH [Urt. v. 04.03.2004 - III ZR 96/03] in seiner Entscheidung vom 04.03.2004 ( BGHZ 158, 201 ff.) aus, der das Sphärennsiko auf der Grundlage einer vergleichbaren Klauselfassung für den Fall der unbemerkten Dialerinstalltation im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in Anlehnung an § 16 Abs. 3 TKV der Klägerin zugewiesen hat.
  • LG Berlin, 11.07.2001 - 18 O 63/01

    0190 Dialer

    Auszug aus LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Telefonanschlussinhaber, der es einem in seinem Haushalt lebenden Minderjährigen in zurechenbarer Weise ermöglicht, sein Telefon zu nutzen, für die von dem Minderjährigen verursachten Telefongebühren haftet, und zwar auch dann, wenn es sich um die Inanspruchnahme sog. 0190-Nummern handelt, durch die ein Minderjähriger entgegen dem Willen des Anschlussinhabers Anrufe zu Mehrwertdiensten tätigt (vgl. auch LG Berlin, Urt. v. 11.07.2001 - 18 O 63/01 , ZAP 2002, 565 ff.) Es ist nämlich allein der Sphäre des Telefonanschlussinhabers zuzurechnen, wenn dem im gemeinsamen Haushalt lebenden Minderjährigen oder einem dazu nicht befugten Dritten die Nutzung der Telefonanlage tatsächlich möglich ist.
  • LG Paderborn, 03.02.2000 - 3 O 420/98
    Auszug aus LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04
    Auf Grund der von der Klägerin durchgeführten technischen Überprüfung des Anschlusses des Beklagten und des hierzu überreichten Protokolls mit Einzelgesprächsnachweisen streitet für die Richtigkeit der abgerechneten Telefonverbindungen der Anscheinsbeweis zu Gunsten der Klägerin ( LG Paderborn, Urt. v. 03.02.2000 - 3 O 420/98).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    In der Minderzahl der veröffentlichten Entscheidungen (z.B.: AG Fürth/Odenwald MMR 2005, 489; AG Nettetal MMR 2005, 490; im Ergebnis auch LG Paderborn MMR 2005, 480; siehe ferner LG Berlin…, Urteil vom 11. Juli 2001 - 18 O 63/01 - juris Rn. 38 ) wird der Rechtsstandpunkt vertreten, der Anschlussinhaber sei bei der mit der Gesprächsannahme abgegebenen Willenserklärung nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht wirksam vertreten (für den Fall, dass Anhaltspunkte für die missbräuchliche Nutzung des Anschlusses durch Minderjährige bestehen, im Ergebnis auch AG und LG Frankfurt am Main MMR 2005, 488 f).

    a) Es kann auf sich beruhen, ob entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch ein mittels Wahl einer Tastenkombination am Telefon geschlossener Vertrag über die Erbringung von Verbindungsdienstleistungen ein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312b BGB ist (so z.B.: AG Braunschweig MMR 2004, 705, 706;… Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch, BGB, § 312b Rn. 49; Fuchs ZIP 2000, 1273, 1274 f;… Härting, Fernabsatzgesetz, § 1 Rn. 169;… Lütcke, Fernabsatzrecht, § 312b Rn. 139; a.A.: LG Paderborn MMR 2005, 480 zumindest für die Annahme eines R-Gesprächs).

  • LG Flensburg, 16.09.2005 - 7 S 18/05

    Neues R-Gesprächs-Urteil

    Teilweise wird eine Zahlungspflicht des Anschlussinhabers aufgrund einer Anscheinsvollmacht mit unterschiedlichen Begründungen bejaht (AG Nettelal…, Urteil vom 09.06.2004, MMR 2005, S. 490; AG Gelsenkirchen-Buer…, Urteil vom 28.09.2004, MMR 2004, S. 825;… AG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.06.2004 und LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.11.2004, MMR 2005, S. 488 f.;… AG Fürth/Odw., Urteil vom 11.10.2004, MMR 2005, S. 489 f.; LG Paderborn, Hinweisbeschluss vom 30.11.2004, MMR 2005, S. 480).
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Rechtsprechung
   LG Paderborn, 10.02.2005 - 5 S 142/04   

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https://dejure.org/2005,23767
LG Paderborn, 10.02.2005 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2005,23767)
LG Paderborn, Entscheidung vom 10.02.2005 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2005,23767)
LG Paderborn, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 5 S 142/04 (https://dejure.org/2005,23767)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …

    Auszug aus LG Paderborn, 10.02.2005 - 5 S 142/04
    Eine Anscheinsvollmacht ist dann gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines Scheinvertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BGH NJW 1981, 1728; 98, 1854).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …

    Auszug aus LG Paderborn, 10.02.2005 - 5 S 142/04
    Rn. 11 Der Beklagte hat aber für die von seinem Telefonanschluß zurechenbar verursachten Gesprächsgebühren dennoch einzustehen (vgl. BGHZ 158, 201 ff. für die Einwahl eines minderjährigen Sohnes in das Internet).
  • LG Paderborn, 03.02.2000 - 3 O 420/98
    Auszug aus LG Paderborn, 10.02.2005 - 5 S 142/04
    Es besteht daher für die Richtigkeit ein Anscheinsbeweis nach § 16 TKV (vgl. LG Paderborn, Az. 3 O 420/98).
  • LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05

    Anspruch auf Gebührenzahlung aus Telekommunikationsvertrag über R-Gespräche ; …

    Nach der in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte überwiegenden Auffassung sollen die Voraussetzungen für eine Anscheinsvollmacht bei der Entgegennahme von R-Gesprächen durch ein minderjähriges Kind des Anschlussinhabers selbst dann vorliegen, wenn dieser den Festnetzanschluss für abgehende Gespräche sperren lässt und ihm die Möglichkeit von R-Gesprächen nicht bekannt ist (LG Paderborn Urteil vom 10.2.2005 -5 S 142/04; LG Bielefeld Urteil vom 20.4.2005 - 22 S 397/04; LG Frankfurt/Main Beschluss vom 26.11.2004 - 16 S 126/04; LG Kassel Urteil vom 23.6.2005 - 1 S 76/05; AG Plettenberg Urteil vom 8.11.2004 - 1 C 181/04; AG Groß-Gerau Urteil vom 30.11.2004 - 66 C 126/04).

    Der Inhaber eines Telefonanschlusses, der einem in seinem Haushalt lebenden Minderjährigen die Nutzung des Telefons ermöglicht, erwecke grundsätzlich den Anschein, dass er diesen zum Abschluss von Telefondienstleistungsverträgen bevollmächtigt habe und hafte für die von ihm verursachten Telefongebühren (LG Paderborn Urteil vom 10.2.2005 - 5 S 142/04).

    Die Kammer vermag sich auch nicht der z. B. vom Landgericht Paderborn (Urteil vom 10.2.2005 - 5 S 142/04) vertretenen Auffassung anzuschließen, dass es dem durchschnittlichen Verbraucher obliege, sich über die Handhabung, die Verwendungsmöglichkeiten und die mit den technischen Errungenschaften unserer Zeit verbundenen Risiken zu informieren, wenn er diese nutzen wolle.

  • AG Dieburg, 31.01.2006 - 20 C 303/05
    aa.)In der Rechtsprechung wird die Frage des Bestehens einer Anscheinsvollmacht für den Fall der Entgegennahme von R-Gesprächen durch im Haushalt wohnende minderjährige Kinder streitig diskutiert (für Anscheinsvollmacht z.B. LG Paderborn vom 10.02.2005, 5 S 142/04, dagegen z.B. AG Menden vom 24.02.2005, 3 C 531/04, AG Kassel vom 13.05.2005, 430 C 955/04, AG Crailsheim vom 04.01.2005, 4 C 393/04).
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